Ein Jugendamt darf und kann nicht wildfremden Menschen Kontakte verbieten.
Wie soll z.B. das Jugendamt das machen? Einfach im Melderegister nachfragen und jemanden ausgucken?
Also müssen die beiden, zumindest der Vater, dem Jugendamt bekannt sein.
Dann: wenn er mit ihr und sie mit ihm Kontakt hat, werden die Kinder genommen.
So einfach ist das nur in einfach gestrickten Gemütern, die sich leider auch hier tummeln.
Um ein Kind herauszunehmen muss es Gründe geben, hier z.B. Gründe, die in der Paarbeziehung liegen, können Sucht, Gewalt, etc. sein. Das wissen wir aber nicht, weil die TE sehr undurchsichtig und mit wenig Informationen hier schreibt.
Liebe TE
wie alt seid ihr denn?
Wie alt sind die Kinder?
Was gibt das Jugendamt für Gründe an?
Wieso ist dein Freund dem Jugendamt bekannt?
Bist du dem Jugendamt bekannt?