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Brauche dringend Hilfe. Hartz 4

heidi1001

Neues Mitglied
es geht um folgendes...
meine mutter bezieht vom jobcenter ihre frührente und hartz 4, mein bruder 16 wohnt noch bei ihr und beginnt ab dem 01.08 eine ausbildung. jetzt war meine mutter beim jobcenter und sie bekommt ab dem 01.09 keine leistungen mehr. Was kann sie tun???
Ich hatte gedacht das man vlt meinen bruder als untermieter/wohngemeinschaft bei ihr einträgt in die wohnung mit eigenem mietvertrag ( der vermieter würde das machen ) würde sowas gehen.

Freue mich über jeden rat !!! Danke !!!
 

Rauhfusskauz

Aktives Mitglied
Ohne genauere Infos wird es schwierig werden, dir zu helfen.

Kann es sein, dass das ALG II anteilig für deinen Bruder gezahlt wurde und deshalb - da er ja jetzt eine Ausbildung - kein Anspruch mehr besteht?

Möglicherweise muss deine Mutter Grundsicherung beantragen (Erwerbsminderungsrente?), denn das Jobcenter ist für sie nicht zuständig.

Ist alles schwer zu sagen, weil hier niemand den Bescheid kennt, der Berechnungsgrundlage ist.

Vielleicht schaust du auch mal hier:

Hartz IV Forum

Alles Gute,

RFK
 

heidi1001

Neues Mitglied
Ohne genauere Infos wird es schwierig werden, dir zu helfen.

Kann es sein, dass das ALG II anteilig für deinen Bruder gezahlt wurde und deshalb - da er ja jetzt eine Ausbildung - kein Anspruch mehr besteht?

Möglicherweise muss deine Mutter Grundsicherung beantragen (Erwerbsminderungsrente?), denn das Jobcenter ist für sie nicht zuständig.

Ist alles schwer zu sagen, weil hier niemand den Bescheid kennt, der Berechnungsgrundlage ist.

Vielleicht schaust du auch mal hier:

Hartz IV Forum

Alles Gute,

RFK
Hallo nein das mit meinem Bruder ist nicht der fall. Sie erhält frührente und den rest, da die ja nicht genung ist vom jobcenter.

Weiß auch nicht was ich noch für infos reinschreiben könnte.
Hab jetzt nur noch paar sachen in erfahrung gebracht. Zum einem das wenn mein bruder ein schreiben ausetzten würde link: Die Ratgeberseite zu Hartz4 an das jobcenter, das er meine mutter nicht mit seinem geld unterstützen will, dann könnte er mit ihr eine wohngemeinschaft gründen, damit meine mutter weiterhin ihr geld bekommt. und dann hab ich noch gelesen was sich aber meiner meinung nach wiederspricht... das er und meine mutter bis zu seinem 25lebensjahr als bedarfsgemeinschaft gelten aber dann steht da auch wieder das wenn er sein eigenes einkommen ( hat er ja mit seiner ausbildung) mit ihr eine wohngemeinschaft gründen kann.... ich brauche fakten !!!! :/ werde mich jetzt aber auch mal an das hartz IV forum wenden.

Danke aber wenn noch jemand was weiß und ahnung hat, bitte schreiben !!!
 
G

Gast

Gast
Vor seiner Ausbildung war er ja auch gerne Bestandteil der Haushaltsgemeinschaft, da gab es ja auch das Geld vom Staat.

Und jetzt leistet er seinen Teil und kommt seiner Unterhaltspflicht gegenüber seiner Mutter nach.
Ich sehe es genauso.

Weißt Du, wir alle die arbeiten gehen finanzieren die Sozialleistungen ja mit, die Deiner Mutter und Deinem Bruder bislang zustehen.

Nun bekommt Dein Bruder ab dem 01.09.2012 Ausbildungsvergütung und dieses Einkommen mindert den Bedarf von Sozialleistungen. Ergo Dein Bruder und Deine Mutter haben ab dem 01.09. genug Geld zusammen um ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu decken. Das Dein Bruder sein Ausbildungsgeld gerne für sich behalten möchte ist durchaus nachvollziehbar, aber es kann ja nicht richtig sein, wenn die Allgemeinheit dafür aufkommt.

Eltern sind ihren Kindern unterhaltsverpflichetet und genauso verhält es sich anders herum, Kindern sind auch ihren Eltern gegenüber unterhaltsverpflichtet.
 
G

Gast

Gast
es geht um folgendes...
meine mutter bezieht vom jobcenter ihre frührente und hartz 4, mein bruder 16 wohnt noch bei ihr und beginnt ab dem 01.08 eine ausbildung. jetzt war meine mutter beim jobcenter und sie bekommt ab dem 01.09 keine leistungen mehr. Was kann sie tun???
Ich hatte gedacht das man vlt meinen bruder als untermieter/wohngemeinschaft bei ihr einträgt in die wohnung mit eigenem mietvertrag ( der vermieter würde das machen ) würde sowas gehen.

Freue mich über jeden rat !!! Danke !!!
anstatt zu überlegen wie man "bescheißen" kann, sollte Deine Mutter einen Antrag zum 01.09.2012 auf Wohngeld beim Wohnungsamt stellen. Des weiteren ist Deine Mutter ja weiterhin kindgeldberechtigt, solange Dein Bruder seine Ausbildung absolviert. Kindergeld gibt es somit auch.

Evtl. besteht ja auch die Möglichkeit sich etwas zu der Frührente dazuzuverdienen, wenn dieses gesundheitlich geht.
 

Yukmaus

Aktives Mitglied
Das hat doch mit Bescheißen nix zu tun!
Der Sohn bekommt sein eigenes Geld und fällt damit aus der Bedarfsgemeinschaft raus!
Sie bilden nur noch eine Haushaltsgemeinschaft mit Unterhaltsvermutung, dieser kann man widersprechen, wenn denn überhaupt genügend Geld übrigbleibt, daß er sie unterstützen kann.
Wenn ihre Leistungen wegfallen dann ja wohl sehr wahrscheinlich, weil es sich um Leistungen für den SOHN gehandelt hat, die SIE aber aufs Konto bekommt.
Da sie ja Frührente und Kindergeld bekommt, müßte die Frührente schon unter ca. 450 Euro liegen, damit sie noch Ansprüche hätte.
Den Prokopfanteil Miete muß der Sohn nun von seinem Ausbildungsgeld zahlen, ebenso seinen Regelsatz. Das Kindergeld ist Einkommen der Mutter. Ich bezweifle mal, daß der Sohn mehr als 600 Euro erhält, so daß er garantiert nicht auch noch für seine Mutter aufkommen muß.
Das Problem wird ganz einfach sein, daß sein Anteil Miete und Regelsatz komplett wegfallen, und das ist auch rechtens so!
Sollte der Sohn nun ein Ausbildungsgeld von 900 Euro bekommen und die Frührente der Mutter bei 100 Euro liegen, nehme ich das Gesagte zurück, aber davon geh ich erstmal nicht aus.
 
G

Gast

Gast
Das hat doch mit Bescheißen nix zu tun!
Der Sohn bekommt sein eigenes Geld und fällt damit aus der Bedarfsgemeinschaft raus!
Sie bilden nur noch eine Haushaltsgemeinschaft mit Unterhaltsvermutung, dieser kann man widersprechen, wenn denn überhaupt genügend Geld übrigbleibt, daß er sie unterstützen kann.
Wenn ihre Leistungen wegfallen dann ja wohl sehr wahrscheinlich, weil es sich um Leistungen für den SOHN gehandelt hat, die SIE aber aufs Konto bekommt.
Da sie ja Frührente und Kindergeld bekommt, müßte die Frührente schon unter ca. 450 Euro liegen, damit sie noch Ansprüche hätte.
Den Prokopfanteil Miete muß der Sohn nun von seinem Ausbildungsgeld zahlen, ebenso seinen Regelsatz. Das Kindergeld ist Einkommen der Mutter. Ich bezweifle mal, daß der Sohn mehr als 600 Euro erhält, so daß er garantiert nicht auch noch für seine Mutter aufkommen muß.
Das Problem wird ganz einfach sein, daß sein Anteil Miete und Regelsatz komplett wegfallen, und das ist auch rechtens so!
Sollte der Sohn nun ein Ausbildungsgeld von 900 Euro bekommen und die Frührente der Mutter bei 100 Euro liegen, nehme ich das Gesagte zurück, aber davon geh ich erstmal nicht aus.
Hier stellte sich die Frage eines Untermietvertrag um weiterhin Leistungen vom Amt zu bekommen. Was ist das denn? Kein Bescheißen?

Solange das Jobcenter noch zahlte, war ein Untermietvertrag nicht nötig. Was soll mit so einem Untermietvertrag denn bezweckt werden? Wozu ist der jetzt auf einmal nötig? Sie war doch bereits beim Jobcenter, wo sie erfuhr, das sie ab 01.09. keinen Anspruch mehr hat. Also muss das Einkommen der Beiden ja höher sein, als wie sie es vor Ausbildungsbeginn ist.
 
C

chrismas

Gast
Habe gerade ein bissel was gelesen und da ist mir dieses Thema wieder eingefallen

Hartz IV Forum - BAföG

Daher beantrage BAB und sollte das Geld dann immer noch nicht ausreichend sein, um den kompletten Bedarf zu decken, erneut Antrag auf ALG 2 stellen, wobei es auch sein könnte, dass deine Mutter eher Sozialhilfe beantragen muss aufgrund ihrer Frührente und den fehlenden Teil zur Kosten der Unterkunft zahlen zu können.
 

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