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Habe ich Selbstverteitigung germacht oder bin ich der Schuldige.

IM_Alone92

Mitglied
Ich bin Azubi als Konstruktionsmechaniker. Ein anderer Azubi hat so ein Treppengelände geschweißt und er wollte meine hilfe. Ich sollte die schweißnähte schleifen. Er hat gesagt bevor ich schleifen konnte: "Ey wenn du zuviel Material wegschleifst, dann bekomm ich vom Chef Ärger und wenn ich vom Chef Ärger bekomme, dann bekommst du von mir Ärger". Ich hab dann gesagt:" wieso bekomm ich ärger von dir?" Der hat gesagt: "Ja du bekommst ärger von mir!" Ich:"was fürn ärger soll ich kriegen, willst du mir damit drohen?" Der ist mit seiner Stirn an meiner Stirn sehr nahe gekommen und er sagte:" Ja ich will dir drohen!" Ich hab die Flex auf den tisch gelegt und hab die Schutzbrille auf den boden geworfen und gesagt:" mach deine scheiß Arbeit selber!" Ich hab mich 3 meter von ihm entfernt. Er hat sich darüber aufgeregt und er hat zu mir gesagt: "Du Pisser bist du cool geworden". Der ist dann zu mir gekommen und ich hab gesagt: "Nein, ich will deine Arbeit nicht machen!" Er sagt:" Hast du aufeinmal Eier bekommen"! Der war mir voll nah und ich hab mich bedroht gefühlt und ich hab gesagt:" geh mal weg von mir, mach dich ab"! Der blieb immer noch da wo er war und ich hab ihn geschubst damit er mir fern bleiben sollte! Dannach hatten wir gekämpft.... Nun habe ich auch eine Abmahnung bekommen, weil ich mit dem ersten Körperkontakt(Schubsen) angefange habe und der Chef meinte das ich mich deswegen auf seine Provokation eingelassen habe! Ich hab dank meines Arbeitskollegen schwere Körperverletzung erlitten. Ich habe Anzeige erstattet! War dieses Schubsen nicht in Ordnung von mir? Wer hat nach eurer Meinung Recht?
 

Dachs572

Mitglied
Hallo,
Zu erst einmal Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Schuhe. Ausserdem muss man hier vielleicht auch zwei Dinge unterscheiden. Zum einen die gesamte Situation und wie sie abgelaufen ist, und zum anderen deine Abmahnung.

Ich denke einmal wenn du dich durch die Abmahnung ungerecht behandelt fühlst solltes du einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen, ihm die Situation schildern und fragen was man da machen kann. Vielleicht würde es dann sogar einen Prozess zwischen dir und deinem Arbeitgeber geben, ob der dann aber so ausfällt, wie du möchtest und die Abmahnung zurück genommen wird, oder ob du danach nicht noch schlechter im Betrieb oder dem Ansehen bei deinem Arbeitgeber stehst, ist nicht sicher.

Die Situation an sich. Da würde ich sagen, dass man dir eigentlich nichts vorwerfen kann. Du hast dich zuerst verbal und dann auch räumlich versucht von dem anderen zu trennen, um die Situation und den daraus entstehenden Konflikt zu meiden. Das hat der andere nicht zu gelassen. Er ist dir vielmehr gefolgt, und hat sich dann so dicht vor dich gestellt, wenn ich das so verstanden habe, dass du dich bedroht gefühlt hast, ohne dass er dich an sich schon berührt hatte. Dein Chef sagt du wärst nun zuerst "handgreiflich" geworden.

Dem kann ich so nicht zustimmen. Es gelten hier in Mitteleuropa bestimmte Standards für Höflichkeit und Respekt im Umgang der Menschen miteinander. Dazu gehört auch die Wahrung der persönlichen Nähe, was ich damit sagen will, es ist gerade nicht erlaubt, jemand anderem so nah zu kommen, dass es ihm unwohl wird. Ich weiss jetzt nicht wie ich das besser beschreiben soll, aber jeder sollte einen Mindestabstand zu anderen einhalten, weil man sich ja ansonsten dem anderen aufdrängt.
Man könnte, dass vieleicht schon als Nöttigung ansehen, weil man dich ja zu einem bestimmten Verhalten nötigen wollte. Alles in allem würde ich, die von dir geschilderte Situation so verstehen, das du schon alles getan hast um dem Konflikt aus dem Weg zu gehen, der andere dich aber nicht ziehen lassen wollte, und dich letztlich so "bedrängt" hat, das du dich durch dein "wegstossen" zu Wehr, d.h. Notwehr, setzen musstest. Problem ist dann vielleicht, wie man dass dann beweist.

Wer wirklich in Notwehr gehandelt hat, ist strafrechtlich nicht zu belangen, dann entfiele auch die Frage nach der Schuld im strafrechlichen Sinn, aber die Abmahnung ist eine zivilrechtliche Handlung und unterliegt anderen Regeln. Also wie oben bereits gesagt, Anwalt fragen, Lage schildern, hoffen dass die Abmahnung durch Gespräch Anwalt/Arbeitgeber zurückgenommen wird.

MfG erstmal Dachs
 

IM_Alone92

Mitglied
Ich stand in einer Zwickmühle. Umdrehen wollte ich mich nicht, weil ich nicht einen Angriff von hinten erleben wollte und Lebensmüde bin ich auch nicht! Ich hab gelernt den Feind nicht aus den Augen zu verlieren!
 
T

Tarantula

Gast
Ich habe Anzeige erstattet! War dieses Schubsen nicht in Ordnung von mir? Wer hat nach eurer Meinung Recht?
Ich weiß nicht, wer wirklich Recht bekommen wird, für's nächste Mal: Wenn Dich wer provoziert, nimm die Hände in Brusthöhe und sag: "Hey, ich will keinen Streit, lass mich in Ruhe." Selbst, wenn DU dann zuerst angreifst, werden alle zuerst nicht hin geschaut haben und nur gehört haben, dass Du keinen Streit wolltest, und wenn dann wer hinschaut bist Du im Vorteil, denn jeder wird sagen, man hätte gehört, dass Du keinen Streit wolltest.
 

Dachs572

Mitglied
@ Lissan
Der Konflikt wurde auf einer rein verbalen Ebene ausgetragen, bis der TE diese, durch Schubsen, auch auf die physische Ebene erweiterte. Jeder Richter wird hier erst einmal gegen den TE entscheiden. Fraglich ist lediglich, inwiefern dann die Reaktion des Kontrahenten auf den physischen Angriff des TE angemessen war bzw. diese als verteidigende Maßnahme gewertet werden kann. Ich frage mich, in welcher Welt Du lebst, in der man auf verbale Attacken vermeintlich rechtlich geschützt mit Gewalt reagieren darf.
Eine interesante Frage - in diesem Zusammenhang leider die falsche. Eine Diskussion wird in der Regel mit Worten geführt, und nicht mit den Fäusten. Da gilt es auf verbale Attacken mit gleicher Münze heimzuzahlen.

Aber ein solcher Schlagabtausch mit Worten liegt hier gerade nicht vor.

Nun davon auszugehen, dass ein Richter gegen den TE entscheiden würde ist eine weitere gewagte These.

Das sehe ich nicht so. Jeder Richter, in einem Strafverfahren, an einem deutschen Gericht, hat sich bei der Beurteilung eines Straftatbestandes, im vorliegenden Fall, das Wegstossen - als mögliche Körperverltzung, an die gleichen Prüfungskriterien zu halten, daher muss er auch das Vorliegen von Rechtfertigungsgründen im Sinne von § 32 StGB ff. beachten, liegen sie vor, so bleibt der Angeklagte straffrei.

Der TE hat ausserdem, in der Laiensphäre zwar, zwei Dinge zum Ausdruck gebracht.Zum einen dass er durchaus dachte, das ein Angriff auf seine Person möglich wäre, er deshalb den anderen nicht einfach den "blanken" Rücken zu wenden wolte. Denn wer hat schon gern ein Messer im Rücken oder etwas anderes?
Zum anderen einen durchweg anerkannten Rechtsgrundsatz, dass das Recht dem Unrecht nicht weichen muss. Das mag jetzt von mir etwas verkürzt dargestellt sein, und nicht unbedingt ganz in den Kontext passen, aber niemand muss sich vor jemand bedrohen lassen, und sich das auch noch gefallen lassen.

Das Stichwort, dass bei der ganzen Diskussion, noch gar nicht aufgekommen ist, ist die provozierte Notwehrsituation, wenn der andere also so gehandelt hat, damit der TE gerade gegen ihn handgreiflich wird, sollte sich dies also durch eine Verhandlung ergeben, wäre der Provokateur nicht schutzwürdig, und der TE würde wohl nicht bestraft werden.

MfG und gute Nacht noch Dachs
 
B

Blackjack

Gast
Er hat gesagt bevor ich schleifen konnte: "Ey wenn du zuviel Material wegschleifst, dann bekomm ich vom Chef Ärger und wenn ich vom Chef Ärger bekomme, dann bekommst du von mir Ärger". Ich hab dann gesagt:" wieso bekomm ich ärger von dir?"
Mit deiner Gegenfrage begann die Eskalation. Für die Zukunft solltest du dir ein dickeres Fell wachsen lassen und dich nicht durch jeden rauheren Spruch angegriffen fühlen. Du hättest ihm selbstbewusst und gelassen sagen sollen das er nichts zu befürchten hat und du beim Schleifen aufpasst das nichts daneben geht. Seine Drohung dir gegenüber hättest du einfach unter den Tisch fallen lassen sollen. Das hätte ihm signalisiert das er dir keine Angst machen kann und dir im Gegenteil vertrauen kann.
 

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