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Die Hartz-Reformen : Fluch oder Segen ?

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mikenull

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Ich hab jetzt nicht nachgelesen, was Andreas dazu geschrieben hat. Ich denke aber nicht, daß das Vererben etwas mit der Gesellschaftsform ( GmbH ) zu tun hat. Wenn einer stirbt, fällt das Geschäft an seine Erben. Könnte höchstens anders sein, wenn es verkauft wird.
 

beihempelsuntermsofa

Sehr aktives Mitglied
Von Dir hätte ich in Betracht Deiner sonstigen guten Beiträge eigentlich was besseres erwartet als unbesehen dem Klischee vom superreichen Unternehmer zu erliegen.
Der größte Teil der deutschen Wirtschaft hängt nämlich nicht an diesen Superreichen, die es zwar gibt, die aber die Ausnahme von der Regel sind, so wie überall, sondern am wirtschaftlichen Mittelstand.
Die Reichen haben ihre eigenen Methoden der Erbschaftsteuer zu entgehen, indem sie zum Beispiel die Firmen in Aktiengesellschaften oder was anderes ummodeln, wo dann nur die Anteile der Erbschaftsteuer unterliegen statt das komplette Unternehmen an sich.
Der Mittelstand dagegen besteht sehr oft aus Familienbetrieben, für die Umwandlungen nicht so einfach sind, oft entstanden und aufgebaut als Herzblut und Lebenswerk von Handwerksmeistern und Selbständigen, in dem alle Buchungen mit dem spitzen Stift durchgeführt werden, damit man überhaupt konkurrenzfähig bleiben kann im Kampf gegen allesbeherrschende Konzerne (AGs etc.), und die dann irgendwann auch geordnet und wenn möglich in den schwarzen Zahlen an einen Erben übergeben werden sollen, von dem erwartet wird, daß er den Betrieb dann auch weiterführen soll, wobei aber eben keineswegs sicher ist, daß der Erbe neben der Firma dann auch noch fett weiteres Geld oder Privatvermögen erbt, eben weil das alles im Betrieb investiert ist. "Bargeld eine Million" ... davon träumt der größte Teil des deutschen Mittelstandes nur, kaum eine Durchschnittsfirma hat so viel Rücklagen, geschweige denn ihre Betreiber auf der hohen Kante. Wer´s nicht glauben will, sollte regelmäßig Wirtschaftsseiten von Zeitungen lesen, insbesondere aus der FAZ kann man sehr viel herauslesen, wie es der Wirtschaft aktuell geht, von Problemen mit dem Generationenwechsel gerade im Mittelstand, ein Dauerthema - auch unter Hinblick auf die Erbschaftssteuer - bis zu den momentan laufenden weltweiten Firmenübernahmen durch die Chinesen, die in Zukunft noch für jede Menge Probleme sorgen könnten. (Ist kein Geheimnis, daß ich in dieser Hinsicht Tom-Clancy-geschädigt bin, dessen Bücher öffnen einem die Augen für so politisches Zeugs :cool:)
" "Bargeld eine million"...davon träumt der größte teil des deutschen mittelstandes nur...."

Diese aussage bezweifle ich!
Was ist heute schon noch eine million?
Und mit "deutscher mittelstand" meint du wohl mittelständige deutsche firmen^^...
Ich denke dass die firmengründer/firmenbesitzer durchaus ihre schäfchen im trocknen haben. Und ne million ist n den kreisen doch 'peanuts'.
Ich möchte nicht wissen (oder doch^^) was der herr schlecker alles beiseite geschafft hat. Und über herrn grupp (trigema) war heute ein artikel in der zeitung. Er fliegt mit dem privathubschrauber zu terminen, hat eine sehr stattliche villa mit butler und sich vor kurzem eine überdimensionale grabstätte gekauft. Ja. Ist klasse, dass er firma und arbektsplätze in deutschland hält und nicht ins ausland verlagert. Aber er ist auch nicht das sozialamt. Seine arbeiter verdiene 'über mindestlohn'.. wieviel immer das ist.
Der chef meines mannes fährt im neuen porsche vor um den arbeitern zu verkünden dass 'es dieses jahr keine provision gibt da jahresvorgabe nicht erfüllt'.
Also mein mitlid mit diesen firmenchefs hält sich in grenzen und ich denke
mit ein bißchem guten willen wären die meisten in der lage erbschaftssteuer zu bezahlen ohne dass die firma dabei draufgeht.
 

Daoga

Urgestein
GmbHs und AGs sind "juristische Personen" und damit echten Personen zumindest in rechtlicher Hinsicht quasi gleichgestellt, der Geschäftsführer ist nur ein Angestellter, der diese juristischen Personen im öffentlichen Leben rechtsgültig vertritt, da sie ja nicht für sich selber sprechen können, und dafür ein Gehalt kassiert.
Eine GmbH oder AG kann locker sehr viel länger als ein normaler Mensch leben, da die Geschäftsführer jederzeit austauschbar sind, und wenn die juristische Person doch irgendwann den Bach runtergeht, nennt man das Liquidation (wenn genug Masse da für eine ordentliche Abwicklung) oder Insolvenz (wenn überschuldet), und für beides fällt keine Erbschaftsteuer an, da keine echte lebende Person und die verwertbaren Reste dann eben dem Firmenvermögen entnommen und woandershin umgeschlichtet oder verklopft werden.
 

Portion Control

Urgestein
@beihempels

Man könnte meinen du würdest dir dann die erhaltene Erbschaftsteuer in die eigene Tasche wirtschaften dabei erhältst du hiervon keinen cent als Ottonormalverbraucher. Und der reiche ist dadurch, laut deiner Erkenntnis, ja auch nichtmal ärmer geworden.

Da würde ich mal überlegen, sich vielleicht die Spucke fürs Osterfeuer zu sparen, wenn diese Mühe die Auswirkungen nicht lohnt. Oder gönnst du denen da oben dann doch eher die Diätenerhöhung als dem Erben seine Erbschaft?!
 

mikenull

Urgestein
Geschäftsführer sind immer austauschbar. Wenn aber der Geschäftsführer Inhaber der GmbH ist - wer sollte ihn austauschen? Und warum? Zudem kann eine GmbH natürlich vererbt werden - oder bei mehreren Gesellschaftern auch einzelne Anteile.
 

Daoga

Urgestein
Ich denke aber nicht, daß das Vererben etwas mit der Gesellschaftsform ( GmbH ) zu tun hat. Wenn einer stirbt, fällt das Geschäft an seine Erben. Könnte höchstens anders sein, wenn es verkauft wird.
Eine GmbH muß nicht zwangsläufig an die Erben des Geschäftsführers fallen, denn der Geschäftsführer ist oft nur ein Angestellter, der dafür bezahlt wird sie zu vertreten. Sowas wie ein Manager, die geheuert und wieder gefeuert werden, wenn sie nix taugen. Die wirklichen Besitzer sind die Gesellschafter, die die GmbH gründen und für die notwendigen Einlagen (vorgeschriebenes Mindeststammkapital) sorgen. Manchmal sind Gesellschafter und Geschäftsführer identisch und manchmal nicht.
 

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Von Dir hätte ich in Betracht Deiner sonstigen guten Beiträge eigentlich was besseres erwartet als unbesehen dem Klischee vom superreichen Unternehmer zu erliegen.
Also erstmal Danke für dein Kompliment, auch wenn Kritik folgt. Ist aber absolut ok, ich lasse ich auch gerne davon überzeugen, wenn meine Ideen schlecht sind :)

Der größte Teil der deutschen Wirtschaft hängt nämlich nicht an diesen Superreichen, die es zwar gibt, die aber die Ausnahme von der Regel sind, so wie überall, sondern am wirtschaftlichen Mittelstand.
Die Reichen haben ihre eigenen Methoden der Erbschaftsteuer zu entgehen, indem sie zum Beispiel die Firmen in Aktiengesellschaften oder was anderes ummodeln, wo dann nur die Anteile der Erbschaftsteuer unterliegen statt das komplette Unternehmen an sich.
Gut, ok dann müssen wir dort die Steuerschlupflöcher stopfen. Grundsätzlich sollte m.E. das gesamte Vermögen (egal ob Firma, Bar, Aktien oder sonstwas) bis auf einen Freibetrag im Erbfall versteuert werden.

Der Mittelstand dagegen besteht sehr oft aus Familienbetrieben, für die Umwandlungen nicht so einfach sind, oft entstanden und aufgebaut als Herzblut und Lebenswerk von Handwerksmeistern und Selbständigen, in dem alle Buchungen mit dem spitzen Stift durchgeführt werden, damit man überhaupt konkurrenzfähig bleiben kann im Kampf gegen allesbeherrschende Konzerne (AGs etc.), und die dann irgendwann auch geordnet und wenn möglich in den schwarzen Zahlen an einen Erben übergeben werden sollen, von dem erwartet wird, daß er den Betrieb dann auch weiterführen soll, wobei aber eben keineswegs sicher ist, daß der Erbe neben der Firma dann auch noch fett weiteres Geld oder Privatvermögen erbt, eben weil das alles im Betrieb investiert ist.
Du hast Recht. Natürlich liegt es auch nicht in meiner Absicht die kleine Bäckerei um die Ecke zu bringen.
Dem könnte man ja durchaus Rechnung tragen, indem man für Familienunternehmen bzw generell für Unternehmen einen Steuerfreibetrag einbaut. Sagen wir 1 Mio ist steuerfrei.

Nochmal: Es geht mir vielmehr ums Prinzip, dass man Betriebsvermögen nicht pauschal von einer Erbschaftssteuer ausnehmen sollte.
Man könnte dem Erbenden die Steuerlast ja z.B. stunden und erst über Jahre aus einem Anteil des Betriebsgewinnes einkassieren oder die Steuer human ansetzen, vielleicht 5% von dem um 1 Mio übersteigenden Betrag. Das wären für jemand der einen Betrieb von 2 Mio erbt gerade mal 50.000 €. Wenn der Betrieb eine Nettorendite von 5% (=100.000€) abwirft, kann der Erbe innerhalb EINES Jahres die Steuerschuld alleine aus dem Gewinn begleichen.

Du denkst an den kleinen Mittelstand, dessen Existenz vielleicht gefährdet würde, aber was ist mit dem Rest, der die Erbschaftssteuer leicht entrichten könnte, aber es nach Stand heute nicht muss?
 
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