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Die Hartz-Reformen : Fluch oder Segen ?

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Kareena

Sehr aktives Mitglied
Was passiert wenn ein todkrankes Kind auf das Jobcenter trifft, ist unfassbar...

https://www.derwesten.de/staedte/do...um=social&utm_source=facebook&utm_term=westen

Bei solch einem unmenschlichen und herzlosen Verhalten wundert es mich nicht, dass JC-Mitarbeiter regelmäßig Opfer von Gewaltausbrüchen werden... unglaublich, wie scheißegal dieser Instanz menschenwürdiges Leben ist. Das Kind wird sterben und mit Geld kann die Mutter sein Leiden lindern und ihm letzte Wünsche erfüllen.


Deutschland, ein Land wo man gerne lebt :uebel:

Oh Gott mein Hass wird immer größer. :mad:

Wie kann man nur so sein??? :(
 

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Oh Gott mein Hass wird immer größer. :mad:

Wie kann man nur so sein??? :(
Ähm haben wir den gleichen Artikel gelesen?

Dort steht
"Weil die Mutter öffentliche Gelder bezieht, darf sie für Milo regelmäßige Geldspenden nicht annehmen, sondern nur Sachgüter. Eine einmalige Geldspende darf einen Betrag von 3000 Euro nicht überschreiten. Denn dann wird vom Job-Center geprüft, ob die Spenden mit weiteren Hartz-IV-Bezügen verrechnet werden."

Sprich das Jobcenter muss über die Spende in Kenntnis gesetzt werden und darf dann prüfen.
Darüber hinaus wird erstmal nichts gesagt.

Und bei allem Mitleid mit Kindern und anderen Menschen in Not, jede Spende wird vom Amt geprüft. Und das ist richtig so. Es gibt Hilfeempfänger, die fürstlich leben indem sie neben der staatlichen Hilfe diverse Zuwendungen erhalten.

Deswegen wird in diesem Falle auch so klar zwischen Sach- Und Geldspenden getrennt. Niemand neidet einem kranken Menschen Hilfsmittel. Wenn aber jemand z.B. ne Million gespendet bekommt, muss doch mal hinterfragt werden, wofür das Geld ausgegeben wird und ob es wirklich dem kranken Menschen zu Gute kommt oder -böse gesprochen- Mama sich nen Porsche kauft.
 

Kareena

Sehr aktives Mitglied
Ähm haben wir den gleichen Artikel gelesen?

Dort steht
"Weil die Mutter öffentliche Gelder bezieht, darf sie für Milo regelmäßige Geldspenden nicht annehmen, sondern nur Sachgüter. Eine einmalige Geldspende darf einen Betrag von 3000 Euro nicht überschreiten. Denn dann wird vom Job-Center geprüft, ob die Spenden mit weiteren Hartz-IV-Bezügen verrechnet werden."

Sprich das Jobcenter muss über die Spende in Kenntnis gesetzt werden und darf dann prüfen.
Darüber hinaus wird erstmal nichts gesagt.

Und bei allem Mitleid mit Kindern und anderen Menschen in Not, jede Spende wird vom Amt geprüft. Und das ist richtig so. Es gibt Hilfeempfänger, die fürstlich leben indem sie neben der staatlichen Hilfe diverse Zuwendungen erhalten.

Deswegen wird in diesem Falle auch so klar zwischen Sach- Und Geldspenden getrennt. Niemand neidet einem kranken Menschen Hilfsmittel. Wenn aber jemand z.B. ne Million gespendet bekommt, muss doch mal hinterfragt werden, wofür das Geld ausgegeben wird und ob es wirklich dem kranken Menschen zu Gute kommt oder -böse gesprochen- Mama sich nen Porsche kauft.

Ich möchte nur hoffen, dass das richtig geprüft wird. Nicht dass dem Jungen die Spende weggenommen wird. Das würde bedeuten, dass die Krankheit bestehen bleibt. Da habe ich noch eine Frage: weiß das Amt nicht, das der Junge eine Krankheit hat?
 

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Ich möchte nur hoffen, dass das richtig geprüft wird. Nicht dass dem Jungen die Spende weggenommen wird. Das würde bedeuten, dass die Krankheit bestehen bleibt. Da habe ich noch eine Frage: weiß das Amt nicht, das der Junge eine Krankheit hat?
Das möchte ich auch hoffen. Natürlich verdient der Junge alle Hilfe.

Mehr als dass der Fall geprüft wird, weiß ich aber auch nicht.
 

Daoga

Urgestein
Selbstverständlich wird das Amt von der Krankheit wissen, weil das Amt vermutlich eine ganze Menge Hilfsmittel für den Jungen finanzieren muß, Zuzahlungen für Medikamente, Pflegemittel und so weiter, wenn die Krankenkasse nicht dafür aufkommt. Und das mit den Prüfungen von Sach- und Geldspenden sollte eigentlich bekannt sein, daß regelmäßige (!) Geldeinnahmen bei Hartzern durch Spenden als Einkünfte auf die Leistungen des Amtes angerechnet werden und somit deren Leistungen entsprechend verringern (Subsidiarität). Wer als Spender clever ist kann das aber umgehen, indem er der Mutter z. B. ohne Wissen des Amts Geld in die Hand drückt, Bargeldbewegung ist ja nicht übers Konto nachvollziehbar, oder eine Geldspende vorher für einen ganz bestimmten Zweck festlegt, so daß dieser Geldbetrag dann nicht als allgemeines "Einkommen" angerechnet werden kann da ja zweckgebunden.
Wer sich ein bißchen mit dieser Sorte Recht auskennt, kann als Spender die Einschränkungen weitgehend aushebeln, ohne daß das Amt viel dagegen machen kann. Erfordert nur Hirnschmalz und ggf. ein paar Ratschläge von einem Anwalt.
 

Mustang

Aktives Mitglied
Was passiert wenn ein todkrankes Kind auf das Jobcenter trifft, ist unfassbar...

https://www.derwesten.de/staedte/do...um=social&utm_source=facebook&utm_term=westen

Bei solch einem unmenschlichen und herzlosen Verhalten wundert es mich nicht, dass JC-Mitarbeiter regelmäßig Opfer von Gewaltausbrüchen werden... unglaublich, wie scheißegal dieser Instanz menschenwürdiges Leben ist. Das Kind wird sterben und mit Geld kann die Mutter sein Leiden lindern und ihm letzte Wünsche erfüllen.


Deutschland, ein Land wo man gerne lebt :uebel:
Hier ist das Problem, dass der JCBearbeiter einfach ein A**** ist und das an der Familie auslässt. Die Befugnisse von denen gehen von "ich lade den jeden Tag vor, Sanktioniere 3 mal die Woche und rechne jeden Scheiss an" bis hin zu "ich lasse den komplett in Ruhe und ignoriere sogar seine nebenher geführte Firma". Je nachdem an welche Person du gerätst bist du entweder gut oder schlecht dran.

Das lässt sich leider fast nicht regeln, da man nicht für jede Konstellation im Leben ein Gesetz verfassen kann. Wieso sind die Bearbeiter häufig solche A*********? Polizisten verkloppen doch auch nicht sofort jeden, nur weil sie es dürften.
 

Kareena

Sehr aktives Mitglied
Selbstverständlich wird das Amt von der Krankheit wissen, weil das Amt vermutlich eine ganze Menge Hilfsmittel für den Jungen finanzieren muß, Zuzahlungen für Medikamente, Pflegemittel und so weiter, wenn die Krankenkasse nicht dafür aufkommt. Und das mit den Prüfungen von Sach- und Geldspenden sollte eigentlich bekannt sein, daß regelmäßige (!) Geldeinnahmen bei Hartzern durch Spenden als Einkünfte auf die Leistungen des Amtes angerechnet werden und somit deren Leistungen entsprechend verringern (Subsidiarität). Wer als Spender clever ist kann das aber umgehen, indem er der Mutter z. B. ohne Wissen des Amts Geld in die Hand drückt, Bargeldbewegung ist ja nicht übers Konto nachvollziehbar, oder eine Geldspende vorher für einen ganz bestimmten Zweck festlegt, so daß dieser Geldbetrag dann nicht als allgemeines "Einkommen" angerechnet werden kann da ja zweckgebunden.
Wer sich ein bißchen mit dieser Sorte Recht auskennt, kann als Spender die Einschränkungen weitgehend aushebeln, ohne daß das Amt viel dagegen machen kann. Erfordert nur Hirnschmalz und ggf. ein paar Ratschläge von einem Anwalt.
Ja zu einem Anwalt hätte man gehen sollen. Gerade bei so einem Fall.
 

Daoga

Urgestein
Gegen die regelmäßige Einkommensüberprüfung kann auch ein Anwalt nix machen, das ist rechtens.
Das Sozialamt zahlt nun mal nicht gern, wenn eine Mutter oder Familie aus anderen Quellen reichlich Geld bekommt, und seien es gutgemeinte Spenden. Das ist das Subsidiaritätsprinzip, der Staat zahlt nix solange sich andere Dumme freiwillig dafür finden.
Aber wie ich schon schrieb, es gibt Möglichkeiten das Amt im Regen stehenzulassen. Durch heimliche Bargeldzahlungen die nie auf Konten auftauchen oder aber durch Zweckfestlegung, denn da darf das Amt auch nicht drangehen. Und am besten mit anwaltlicher Beratung, auf die man pochen kann wenn das Amt über fiese Tricks versucht, an das Geld heranzukommen.
 
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