Nordrheiner
Sehr aktives Mitglied
Liebe ichregmichauf,Danke an alle.
Für mich ist es nur schlimm, da Reden nur Ärger gebracht hat und eigentlich alles noch verschlimmert hat, allein der Gedanke das Thema nochmals anzuschneiden, mir wird es total unwohl dabei und ich bekomme Magenschmerzen. "Fängst du schon wieder damit an" wäre wohl der erste Satz meines Mannes. Schon beim letzten Krach hat er gesagt ich solle doch gehen wenn ich es nicht fertig bringe seine Familie zu akzeptieren.
das Gute trennt sich vom Schlechten oder umgekehrt: Das Schlechte trennt sich vom Guten.
Ein faules Ei im Eiersalat verdirbt den ganzen Salat. Da gibt es keine Kompromisse. Kompromisse, die beinhalten, das faule Ei akzeptieren, schmecken wie Sch..ße.
ich verstehe, dass Dir nicht nach Weggehen zumute ist. Ich stellte mir die Frage: Wie würde ich handeln?
Ich denke, ich würde
A) einen Brief schreiben, in dem ich in wenigen Worten ausdrücke: Missgünstige und intrigante Menschen verhalten sich böse. Ich liebe Dich, aber wenn Du an Menschen mit bösen Verhaltensweisen festhältst und Dich um deren Wohlgefallen bemühst, dann richtet meine Liebe nichts aus. Ich kann und werde Dich zu nichts zwingen. Aber mit intriganten Verhaltensweisen will ich nichts zu tun haben. Ich akzeptiere Deine Wahl, dass Dir das böse Verhalten Deiner Nichte und die Meinung Deiner Familie wichtiger sind, als unsere Ehe. Ich erwarte Loyalität - aber ich verlange sie nicht, wenn Du nicht von Dir aus freiwillig loyal und liebevoll zu mir sein willst. Nur eben: Liebe ohne Loyalität ist wertlos.
Ich wünsche Dir für Deine Zukunft alles Gute.
oder:
B) ich gehe wortlos. Räumliche Trennung ist angesagt. Diese Trennung würde ich zumindest immer dann konsequent und wortlos durchziehen, wenn "sie" auftaucht und mein Mann dies akzeptiert. Wenn er Gesprächsbedarf hat, kann er mir nachgehen.
Hast Du eine Freundin oder Familie, wo Du ggf. für ein paar Tage hinziehen kannst? Dann packe ein paar Sachen zusammen, die Du schon in Vorbereitung dort hinbringen kannst. Der nächste Störfall kommt bestimmt.
LG, Nordrheiner