Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

BETREUUNG/Betreuer gegen den Willen der im Ausland lebenden Betroffenen "eingericht"!

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
A

Ahmed

Gast
BETREUUNG/Betreuer gegen den Willen der im Ausland lebenden Betroffenen eingerichtet!

Hallo,

ich melde mich mal wieder mit Neuigkeiten, da heute Post vom Vormundschaftsgericht / Betreuungsgericht gekommen ist, dass nun gegen meine Mutter vom Vormundschaftsgericht / Betreuungsgericht eine Betreuung "eingerichtet" wurde.

es wurde auch schon Betreuer bestellt, der mich heute sogar auf meinem deutschen Handy angerufen hatte.
mit dem Betreuer habe ich ein längeres Gespräch geführt, und er selber ist mit dieser Situation total überfordert, wie es mir scheint, da selbst er nicht weiß, wie er eine ein paaar hundert Kilometer entfernte Person betreuen soll.
das ginge ja gar nicht, und wie solle er überhaupt Entscheidungen treffen, wenn die Betroffene nicht da sei.

er mache den Job nun seit über 30 Jahren und habe noch nie einen solchen Fall gehabt, und kenne auch keinen der Kollegen, wo ein solcher Fall überhaupt jemals stattgefunden habe, wo eine im Ausland lebende Person eine deutsche Betreuung habe.

ich werde gleich einmal den Beschluss auszugsweise abfotografieren, und hier hochladen!
bitte daher noch um etwas Geduld!

vielen Dank und Grüße von Ahmed

Seite 1 des Beschlusses:



http://i67.tinypic.com/1opyty.jpg

IMG_4202.jpg


Seite 2 des Beschlusses:
http://i63.tinypic.com/156xym8.jpg

IMG_4203.jpg

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
X

xEclipse

Gast
AW: BETREUUNG/Betreuer gegen den Willen der im Ausland lebenden Betroffenen "eingeric

Nun, dir wurde ja damals schon prophezeit, dass hoppla hopp spontan über's Knie gebochene Auswanderung in's Ausland sehr wahrscheinlich noch Nachspiel haben wird.
Und du wusstest ja, dass bereits eine Betreuung angeheuert wurde. Ich sage ja ungern selbst Schuld, aber....
Jetzt bringt natürlich den Betreuer auch noch in ein ganz schönes Dilemma.
 
A

Ahmed

Gast
AW: BETREUUNG/Betreuer gegen den Willen der im Ausland lebenden Betroffenen "eingeric

Jetzt bringt natürlich den Betreuer auch noch in ein ganz schönes Dilemma.
Er sagte schon bereits zu mir am Telefon, dass er eigentlich gar keine betreuung haben möchte, die er aufgrund der paar hundert Kilometer gar nicht durchführen kann.

er sagte auch, er wäre froh, wenn er diese (!) betreuung so schnell wie möglich wieder loswerden würde.

Hi Ahmed :),

ich würde sofort mal bei deinem Anwalt nachfragen, ob das so rechtens war. Wenn die Entscheidung zu einem Zeitpunkt getroffen wurde, zu dem deine Mutter nicht mehr in ihrem Heimatort in Deutschland, sondern bereits offiziell in Tschechien wohnte, würde ich nämlich eigentlich davon ausgehen, dass dass Gericht dann gar nicht mehr zuständig gewesen wäre. Oder?
danke!

den Anwalt habe ich bereits angerufen.
diese Entscheidung -Beschluss- ist Aber später nach Wegzug meiner Mutter ergangen.
dass heißt, Mutti war zum Zeitpunkt der Entscheidung / des Beschlusses schon gar nicht mehr in Deutschland!

der Anwalt sagte noch spaßeshalber, dass wenn Mutti an dem Tag (oder später) nach Tschechien verzogen wäre, an dem der Beschluss ergangen sei, hätte ich mich möglicherweise strafbar gemacht.

da der Wegzug aber vor dem Beschluss erfolgte, sei alles legal!

es kann aber nun sein, dass es rechtshilfeabkommen mit Tschechien gibt, und das Verfahren dann nach Tschechien übertragen / abgetrennt, und dort weitergeführt wird?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
A

Ahmed

Gast
AW: BETREUUNG/Betreuer gegen den Willen der im Ausland lebenden Betroffenen "eingeric

Der Anwalt sagte, dass der Beschluss innerhalb eines Monats bei dem übergeordneten Gericht angefochten werden könne.
Dieses sei das Landgericht.

er selbst werde das aber aus seinen schon bereits genannten Gründen nicht tun, aber ich könne das auch alleine ohne Anwalt tun.

als letzte Instanz, falls das Landgericht meiner Beschwerde nicht abhelfen würde, wäre dann das BGH zuständig, aber da bräuchte ich dann wieder einen Anwalt, was so richtig teuer werden würde.

die Sache sei wohl Ansicht kompliziert, da jetzt ein deutsches Gericht über eine im Ausland lebende Person eine Betreuung bestellt habe, die gar nicht durchzuführen ginge.

ausserdem würde diese Betreuung schon jetzt Erhebliche kosten auslösen, so der Anwalt, welche sich im 4 stelligen Bereich belaufen würde.

Scherzhaft ausgedrückt meinte der Anwalt,
es sei ungefähr so, als würde man eine Hamburgerin in einem Altenheim in München anmelden, die Dame verbleibt aber Hamburg, ist aber in München im Altenheim eingeschrieben, und muss aber die Rechnung für das Altenheim in München bezahlen, obwohl sie in Hamburg verbleibt und dort wohnt.

so ungefähr müsse ich mir jetzt die Betreuung vorstellen.
 

Biddi

Sehr aktives Mitglied
AW: BETREUUNG/Betreuer gegen den Willen der im Ausland lebenden Betroffenen "eingeric

Der bestellte Betreuer hat "Vermögensvollmacht". Die kann er auch in D ausüben und Kontovollmachten sperren lassen,
 
A

Ahmed

Gast
AW: BETREUUNG/Betreuer gegen den Willen der im Ausland lebenden Betroffenen "eingeric

Hmmm... also ich fände es ja besser, wenn ein Anwalt in einer solchen Situation nicht so blumig herumquatscht, sondern stattdessen lieber mal klipp und klar sagt, ob das Gericht da nun rechtlich korrekt vorgegangen und die Entscheidung somit gültig ist, oder nicht... :confused: :(
naja, in meinem allerersten Thread
https://www.hilferuf.de/forum/famil...t-weil-ich-konto-zusammen-mit-mutti-habe.html
zum Thema "Betreuung" hatte ja schon eine rechtsanwaltsgehilfin sehr genau beschrieben, warum und wieso Rechtsanwälte nicht gerne an betreuungssachen rangehen.
äich fand den Artikel der rechtsanwaltsgehilfin auch sehr sehr interessant und aufschlussreich, zumal er auch wahres Insiderwissen preisgegeben hatte von jemanden, der ja schließlich wissen muss, wo es langlegest, und was auch tatsächlich so abläuft.

nur leider war ja der Beitrag nur wenige Stunden lesbar, und wurde dann sang-& klanglos gelöscht!
schade eigentlich.



Der bestellte Betreuer hat "Vermögensvollmacht". Die kann er auch in D ausüben und Kontovollmachten sperren lassen,
oh ja, vielen Dank für den Hinweis.

da muss ich gleich morgen einmal mit Mutti reden, was sie denn nun machen will.
 
A

Ahmed

Gast
AW: BETREUUNG/Betreuer gegen den Willen der im Ausland lebenden Betroffenen "eingeric

Ahmed, lies doch mal hier: https://dejure.org/gesetze/FamFG/272.html

Da in deinem Fall noch kein Betreuer bestellt war, ist also eigentlich das Gericht, in dessen Bezirk deine Mutter ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, zuständig. Das Gericht am alten Wohnort war das ja wohl definitiv nicht mehr. Dieses kann demnach eigentlich nur eine einstweilige Anordnung nach § 300 FamFG getroffen haben... d.h., es hat anscheinend dringende Gründe für die Annahme gesehen, dass die Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers gegeben sind, und ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden besteht. Ich denke das macht deutlich, dass es aus der Sicht des Gerichts ganz und gar nicht nur darum ging, dass deine Mutter mit dem Pflegedienst nicht mehr ausreichend versorgt war, oder?
das Gericht, in dessen Bezirk nun meine Mutter ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist und wäre das Gericht in Prag
( übersetzt heißt es "Soud")

zum zeitpunkt, als meine Mutter noch Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte, ist der Beschluss ja auch (noch) nicht ergangen, sondern erst, als meine Mutter bereits in Tschechien war.

und dass das Betreuungsgericht den tschechischen Wohnsitz und Wohnort zum Zeitpunkt des Beschlusses bereits anerkannt hat, beweist ja die Tatsache, dass meine Mutter als "Betroffene" mit Wohnsitz in der tschechischen republik geführt ist / wurde.

dem Gericht ging es auch nicht mehr um die Pflege und die Versorgung alleine, sondern immer nur das Konto, wo die sich festgebissen haben.

Von wem wurde eigentlich der erste Bericht über die Verfassung deiner Mutter (der, in dem zu ihrem "Wohl und Schutz" bereits eine Heimunterbringung empfohlen wurde) angefertigt... also ich meine, was für eine Person genau hat den unterzeichnet? War das ein Arzt?
das Betreuungsgericht, wobei alle diese Schriftstücke nie vom Richter unterzeichnet worden sind.

aber auch der "für" meine Mutter bestellte Rechtsanwalt, der sich "verfahrenspfleger" nennt, hatte immer genau das gleiche gesagt und geschrieben wie das Gericht!

da gab es seitens des "verfahrenspflegers" nie irgendwelche Einwände oder bedenken mit dem, was das Betreuungsgericht letztendlich getan und ausgeführt hatte.

subjektiv habe und hatte ich den Eindruck, als seien sich Betreuungsgericht und verfahrenspfleger immer einig.

interessanterweise ist der verfahrenspfleger auch nie erreichbar.
Er beantwortet kein Telefonanruf, ruft nicht zurück, beantwortet keine Briefe, und hält sich auch sonst nur in schweigen.

mit anderen Worten, er kommuniziert gar nicht mit mir, und hatte meine Mutter unangekündigt besucht, um dann seinen Bericht an das Betreuungsgericht abzusetzen!
 

Schokoschnute

Aktives Mitglied
AW: BETREUUNG/Betreuer gegen den Willen der im Ausland lebenden Betroffenen "eingeric

Wieder heisse Luft Ahmed..?

..dann wollen wir das mal Aufklären für die Leute die es nicht genau mit bekommen haben:

Deine Mutter wohnte in IHRER Eigentum Wohnung und ist X mal umgekippt,und weil das rote Deutsche KREUZ Helfen wollte.weil Sie WIEDER im Krankenhaus landete und DU das aber nicht wolltest..die ZUHAUSE Betreuung von der pflege Station,..ging von dort die Prüfung raus,das Sie ein BETREUER bekommt,weil DU SIE NICHT RICHTIG betreut hast..
Oder besser gesagt deine Freundin.Deine MUTTER ist Demenz.

ZU DER ZEIT,wo der Antrag im vollen Gange war,bist du mit deiner MUTTER 2 Tage nach IHREM Krankenhaus Aufenthalt abgehauen,bei ner Nacht und Nebel Aktion, ins Ausland.
ES GILT das ANTRAG DATUM und da war Sie hier sehr wohl noch gemeldet.

..und das ganze nicht weil DU Dir solche Sorgen um ihre Gesundheit machst,sondern ANGST um das Pflegegeld hast ,wo von Du und AUCH deine Freundin LEBEN.

Sag wenn daran was Falsch ist??..haben wir doch lange genug bequatscht.

Von daher kannst ja gerne die teuren Anwälte ZAHLEN und Dich beschweren..das DU während der Prüfung mit deiner DEMENZ Kranken Mutter abgehauen bist?..ohne jegliche Rücksicht ,..oder worum geht deine Beschwerde ??

Deine arme Mutter kann ich nur sagen.

Lieben Gruß
Schokoschnutte*
 
Zuletzt bearbeitet:

Schokoschnute

Aktives Mitglied
AW: BETREUUNG/Betreuer gegen den Willen der im Ausland lebenden Betroffenen "eingeric

DU siehst es schon ganz richtig Winnetou^^
 
K

kasiopaja

Gast
AW: BETREUUNG/Betreuer gegen den Willen der im Ausland lebenden Betroffenen "eingeric

Das war doch vollkommen klar, dass das so kommen wird.

Als nächstes werden sie Dir das Konto Deiner Mutter sperren.

Da die Betreuung bereits angeordnet ist, kannst Du das Konto auch nicht einfach so auflösen oder verlagern, geschweige denn irgendetwas mit dem Eigentum Deiner Mutter unternehmen ohne die Zustimmung des Betreuers.

Du hast ihr und Dir einen Bärendienst erwiesen mit dem überhasteten Wegzug.

Vorher hättest Du nur einen Betreuer gehabt, der überwacht, ob Du verantwortungsvoll mit dem Vermögen Deiner Mutter und mit Deiner Mutter umgehst, jetzt liegt alles in der Hand des Betreuers und Du hast im Prinzip gar kein Mitspracherecht mehr.

Und mit einer Demenzkranken zu diskutieren über so weit reichende Entscheidungen ist eh aberwitzig.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 4) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben