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BETREUUNG/Betreuer gegen den Willen der im Ausland lebenden Betroffenen "eingericht"!

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Tibia

Aktives Mitglied
AW: BETREUUNG/Betreuer gegen den Willen der im Ausland lebenden Betroffenen "eingeric

1.) der Anwalt selbst wird den Fall nicht übernehmen, da er sich nicht mit dem Gericht in seinem amstgerichtsbezirk "anlegen" möchte!
Ich schätze zwar, dass der Anwalt Deinen Fall nicht aus den von Dir genannten Gründen abgelehnt hat (denn mit dem Gericht anlegen ist sein Job), aber auch wenn er ihn abgelehnt hat, hat er Dir ja trotzdem schon gesagt, wie es jetzt weiter geht und wer zuständig ist usw.

Außerdem hast Du doch von einem anderen Forum geschrieben, wo es speziell um das Thema geht. Da wirst Du wohl eher Antworten finden.

Weiterhin hast Du schon explizite Antworten hier bekommen. Es haben sich genug Leute zu dem Doppelverfahren geäußert. Die Antworten haben Dir aber nicht gefallen. Andere, für Dich akzeptablere, wirst Du aber nicht bekommen.....
 
G

GrayBear

Gast
AW: BETREUUNG/Betreuer gegen den Willen der im Ausland lebenden Betroffenen "eingeric

Nachdem dieser Thread immer mehr für alle möglichen und unsäglichen Posts zweckentfremdet wird, ist hier nun zu.

Vielen Dank für die konstruktiven Beiträge. Die anderen gehen den Weg alles Vergänglichen.
 
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