Sisandra
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AW: 2 Betreuungsverfahren in 2 unterschiedlichen Ländern: ?eská Republika & Deutschla
Nur da lebt deine Mutter ja nicht. Du wolltest ja nach Tschechien mit ihr und dachtest, damit sei alles erledigt. Offensichtlich nicht.Es gibt auch in der EU Staaten, die kein rechtshilfeabkommen mit Deutschland in Sachen Betreuung haben! polen ist z.b. Ein solcher Staat!