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2 Betreuungsverfahren in 2 unterschiedlichen Ländern: ?eská Republika & Deutschland.

Sisandra

Aktiver Nutzer
AW: 2 Betreuungsverfahren in 2 unterschiedlichen Ländern: ?eská Republika & Deutschla

Ich brauche es mir nicht vorstellen denn ich weiß es: die hatten die gesamte Akte aus Deutschland mit. Ich habe das doch gesehen. Es waren zwar schwarz-weiß Kopien, aber der Inhalt ist ja der gleiche.

Außerdem wird auch in Tschechien von einem tschechischen Burger ein Führungszeugnis verlangt, wenn er eine Betreuung übernehmen möchte. In diesem Punkt sind die Gesetze gleich. Tschechien hat durch und mit Unterzeichnung dieses Abkommens das gleiche oder ist ein sehr ähnliches Betreuungsrecht wie in Deutschland.
Kann dann also bedeuten, dass du auch in Tschechien einen gesetzlichen Betreuer vor die Nase gesetzt bekommst, der die Finanzen deiner Mutter verwaltet und sich ab und an vergewissert, dass deine Mutter im Haus deiner Schwiegereltern und mit Pflege deiner Freundin noch gut aufgehoben ist.
 
A

Ahmed

Gast
AW: 2 Betreuungsverfahren in 2 unterschiedlichen Ländern: ?eská Republika & Deutschla

Warum ist es denn so wichtig, dass die Betreuung in D aufgehoben wird?
Das ist jetzt alleine schon eine Sache des Stolzes geworden. Nicht mehr und nicht weniger. Für Mutti ist die "Betreuung" in Deutschland sowieso wirkungslos d.h. sie hat wieder vor oder Nachteile davon. Im Prinzip hat sich für sie außer dem Umzug nach Tschechien nichts verändert. Als sie noch in Deutschland gewohnt Hat, hat meine Freundin sie gepflegt, und jetzt den Tschechen wird sie auch wieder von meiner Freundin gepflegt.

Außerdem kostet diese sinnlose Betreuung in Deutschland jeden Monat circa 500 € für nichts. Das wäre ungefähr genau das gleiche, als hätte Mister Snowden noch eine Wohnung in Amerika, und müsste dafür Miete abdrücken.

Hat mit Rechtsstaat nicht mehr viel zu tun
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
A

Ahmed

Gast
AW: 2 Betreuungsverfahren in 2 unterschiedlichen Ländern: ?eská Republika & Deutschla

Kann dann also bedeuten, dass du auch in Tschechien einen gesetzlichen Betreuer vor die Nase gesetzt bekommst, der die Finanzen deiner Mutter verwaltet und sich ab und an vergewissert, dass deine Mutter im Haus deiner Schwiegereltern und mit Pflege deiner Freundin noch gut aufgehoben ist.

Ich denke, rein von meiner Einschätzung, ja das kann vielleicht passieren?

Wobei das Gericht oder die Juristen oder der Jurist d.h. der tschechische Betreuungs Richter ja von den wohnlichen Verhältnissen und auch der Pflege so laut seinen Aussagen sehr zufrieden gewesen sein muss, und wirklich nichts beanstandet hatte. Der Dolmetscher übersetzte, dass alles tadellos in Ordnung sei.

Auch die Sache mit dem Konto in Deutschland d.h. das gemeinsame Konto mit meiner Mutter ist absolut kein Problem, mithin also anders als wie in Deutschland, wo die ein solches Fass aufgemacht haben.

Lediglich mit dem Führungszeugnis da könnte es vielleicht Probleme geben? Ich denke ich kläre das morgen einmal, denn mein Schwiegervater ist Autohändler mit wirklich aller besten Beziehungen, und er hat auch einen sehr sehr guten Anwalt an der Hand, der wirklich Einfluss bei Gericht hat und auch was bewirken kann. Mit dem werde ich morgen mal sprechen. In Tschechien kann man noch viel mit Beziehungen und Geld erreichen.

Es gibt ein altes Sprichwort in Tschechien welches lautet 100 Freunde sind mehr wert als 100 $
 

Biddi

Sehr aktives Mitglied
AW: 2 Betreuungsverfahren in 2 unterschiedlichen Ländern: ?eská Republika & Deutschla

Dein Führungszeugnis wird in D ausgestellt. Kennt es dein Schwiegervater?
 
G

Gelöscht 48613

Gast
AW: 2 Betreuungsverfahren in 2 unterschiedlichen Ländern: ?eská Republika & Deutschla

100 Dollar sind nix. Da hätte ich lieber 100 Freunde. ;)

Komischer Vergleich.

100 Freunde sind sogar mehr wert als 101 000 Dollar.
 
G

Gelöscht 48613

Gast
AW: 2 Betreuungsverfahren in 2 unterschiedlichen Ländern: ?eská Republika & Deutschla

In Tschechien kann man noch viel mit Geld und Beziehungen erreichen.
Dir ist aber schon klar, wie Du hier gesehen wirst?
Wahrscheinlich willst Du wohl genau so gesehen werden.
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
AW: 2 Betreuungsverfahren in 2 unterschiedlichen Ländern: ?eská Republika & Deutschla

Deine Mutter ist nach wie vor deutsche Staatsbürgerin?
Also kommst Du am Deutschen Gericht garnicht vorbei.
Eine Betreuung im Ausland (egal durch wen) MUSS vom deutschen Vormundschaftsgericht abgesegnet werden. Da kann das tschechische Gericht noch so über den Sonntagszustand eurer Wohnung staunen.
Wie war es überhaupt möglich, dass ihr eure Mutter mit nach Tschechien nehmen konntet, wenn ihr keine Vormundschaft habt und sie selber einen Betreuer hat? (soweit ich weiß, muss ein Betreuer den Wohnortwechsel absegnen)
Naja, wie auch immer.
ich würde mal sagen: Ein Eintrag im Fürhungszeugnis ist wohl nicht das schlimmste: Viel schlimmer wäre es wohl, wenn bekannt würde, dass Du irgendeine krumme Tour versuchst, um das Führungszeugnis zu "umgehen". Dann wäre nämlich Schicht im Schacht: da helfen auch keine Dollarwerten Freunde.
mein Rat: Versuche mal von diesem "Kleingangstergehabe" wegzukommen (das ist was für kleine Jungs bis 13, aber nichts für erwachsene und "echte" Männer.), sondern versuche auf erwachsenem Wege zum Wohle Deiner Mutter zu handeln. Damit kommst Du weiter.
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
AW: 2 Betreuungsverfahren in 2 unterschiedlichen Ländern: ?eská Republika & Deutschla

Nachtrag: Wenn Deine Mutter nur eine Vermögensbetreuung hat, bleibt diese meines Wissen erhalten, auch wenn sie den Wohnort wechselt: Das Geld wird ja nach wie vor vom Vermögensverwalter verwaltet- egal wo sie wohnt. Auch da kommt ihr dann am deutschen gericht nicht vorbei. (bedenke: GERADE davor soll der Vermögensverwalter ja schützen: Dass das geld außer Landes geschafft wird- ob mit Mutti oder ohne ist da erstmal zweitrangig)
Schätzungsweise kooperieren die Behörden aber sowieso: Anders kann ich mir nicht erklären, dass die tschechischen Behörden euch nicht einfach an die Deutschen Gerichte verwiesen haben.

So wie ich es verstanden habe, geht es Dir darum, dass Geld auf eurem gemeinsamen Konto ist, das Dir gehört: Wieso versuchst Du es dann nicht mit einer gerichtlichen Trennung des Kontos (muss ja nachweisbar sein, von wem welche Zahlungen eingegangen sind.
es gibt ne menge legale Wege, wie Du an dein Geld kommst: Geht es Dir darum überhaupt?
 
A

Ahmed

Gast
AW: 2 Betreuungsverfahren in 2 unterschiedlichen Ländern: ?eská Republika & Deutschla

Dein Führungszeugnis wird in D ausgestellt. Kennt es dein Schwiegervater?
Er kennt es vom erzählen her, hat es aber nie gesehen.

Er hatte aber gefragt warum wieso weshalb, und da habe ich ihm das erzählt, die Geschichte mit dem Leasing Auto beziehungsweise dem Liesing Transporter, Und der fing er laut an zu lachen, dass man wegen so etwas überhaupt in Deutschland vor Gericht gezerrt wird, und ob Deutschland keine anderen Probleme hätte?

100 Dollar sind nix. Da hätte ich lieber 100 Freunde. ;)

Komischer Vergleich.

100 Freunde sind sogar mehr wert als 101 000 Dollar.
ist ja auch nur ein Sprichwort.

Dir ist aber schon klar, wie Du hier gesehen wirst?
Wahrscheinlich willst Du wohl genau so gesehen werden.
Das ist mir schon klar geworden nach den ersten fiesen und gemeinen Unterstellungen, welche mir einige User entgegengebracht haben.

Deine Mutter ist nach wie vor deutsche Staatsbürgerin?
Also kommst Du am Deutschen Gericht garnicht vorbei.
Eine Betreuung im Ausland (egal durch wen) MUSS vom deutschen Vormundschaftsgericht abgesegnet werden. Da kann das tschechische Gericht noch so über den Sonntagszustand eurer Wohnung staunen.
Wie war es überhaupt möglich, dass ihr eure Mutter mit nach Tschechien nehmen konntet, wenn ihr keine Vormundschaft habt und sie selber einen Betreuer hat? (soweit ich weiß, muss ein Betreuer den Wohnortwechsel absegnen)
Naja, wie auch immer.
ich würde mal sagen: Ein Eintrag im Fürhungszeugnis ist wohl nicht das schlimmste: Viel schlimmer wäre es wohl, wenn bekannt würde, dass Du irgendeine krumme Tour versuchst, um das Führungszeugnis zu "umgehen". Dann wäre nämlich Schicht im Schacht: da helfen auch keine Dollarwerten Freunde.
mein Rat: Versuche mal von diesem "Kleingangstergehabe" wegzukommen (das ist was für kleine Jungs bis 13, aber nichts für erwachsene und "echte" Männer.), sondern versuche auf erwachsenem Wege zum Wohle Deiner Mutter zu handeln. Damit kommst Du weiter.
ganz offene und ehrliche Frage: wie soll man denn ein Führungszeugnis umgehen?
Es gibt doch nur zwei Möglichkeiten: entweder ich bringe eins bei, oder ich lasse es. In beiden fällen hätte ich nichts umgangen, da ich erstens entweder dem nachgekommen bin, oder zweites Ebend nicht
 
A

Ahmed

Gast
AW: 2 Betreuungsverfahren in 2 unterschiedlichen Ländern: ?eská Republika & Deutschla

Nachtrag: Wenn Deine Mutter nur eine Vermögensbetreuung hat, bleibt diese meines Wissen erhalten, auch wenn sie den Wohnort wechselt: Das Geld wird ja nach wie vor vom Vermögensverwalter verwaltet- egal wo sie wohnt. Auch da kommt ihr dann am deutschen gericht nicht vorbei. (bedenke: GERADE davor soll der Vermögensverwalter ja schützen: Dass das geld außer Landes geschafft wird- ob mit Mutti oder ohne ist da erstmal zweitrangig)
Schätzungsweise kooperieren die Behörden aber sowieso: Anders kann ich mir nicht erklären, dass die tschechischen Behörden euch nicht einfach an die Deutschen Gerichte verwiesen haben.

So wie ich es verstanden habe, geht es Dir darum, dass Geld auf eurem gemeinsamen Konto ist, das Dir gehört: Wieso versuchst Du es dann nicht mit einer gerichtlichen Trennung des Kontos (muss ja nachweisbar sein, von wem welche Zahlungen eingegangen sind.
es gibt ne menge legale Wege, wie Du an dein Geld kommst: Geht es Dir darum überhaupt?
So wie ich es heute verstanden habe, geht es nur noch um das Führungszeugnis. Alles andere ist geklärt und damit erklärt sich auch das Betreuungsgericht einverstanden.
 

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