Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

GEZ Nachforderung unberechtigt

schüchterner_kerl

Aktives Mitglied
Was das wieder für ne Rennerei wird :( und alles nur wegen der faulen Dame am GEZ Telefon die das Formular nicht raussuchen wollte, welches meldet, dass sich der Zahler ändert und dass weiterhin für mich die Gebühren übernommen werden. Ich könnte mich grün und blau ärgern dass ich da nicht hartnäckiger war :(

auf des mit dem Einwohnermeldeamt bin ich auch gekommen.

Es gibt sogar ein online-tool zur Adressabfrage... da klickt man einfach nur an, dass man ein berechtigtes Interesse hat und man keine Werbung sendet bum Ende.

Was ist wenn sie nicht mehr in der Stadt wohnt?
 

schüchterner_kerl

Aktives Mitglied
Darum könnte es (auch) gehen.
Mehrerer Bewohner einer Wohnung haften als Gesamtschuldner. Angefallene Summen können dann von einem der Gesamtschuldner für zurückliegende Zeiträume nicht gefordert werden, wenn er die Befreiung für den Zeitraum nachweist.

Wenn jemand nicht mehr in der Stadt wohnt, gibt es beim Einwohnermeldeamt in den akten den Hinweis: verzogen nach(...) . Von da aus egeht es dann weiter.

Wichtig für wen auch immer ist tatsächlich NICHT, die GEZ an einen Mitbewohner zu bezahlen, sondern der GEZ gegenüber zu zahlen - oder eben ihr gegenüber die Befreiung einzufordern, falls es einen anderen Zahler gibt.
Die Befreiung schützt dann vor Nachforderungen der Vergangenheit.
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4794/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf hier: §2 Absatz 3
Ich will nicht kleinlich sein, aber das nennt sich nicht Befreiung. Es gibt auf dem Anmeldeformular ein Feld : Für diese Wohnung wird bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet. Das kreuzt man an, nennt den Namen und die Beitragsnummer des Zahlers und ist normalerweise fein raus.

Klar dass die GEZ meine privaten Zahlungen an die Leute nicht interessieren, doch wenn ein Beitrag entrichtet wurde für einen Zeitraum und wir in derselben Wohnung wohnen, so ist er entrichtet und muss nicht doppelt entrichtet werden.
 

Oceansize

Mitglied
Bei mir war es vor kurzem sehr ähnlich. Ich hatte einen Brief des Beitragsservice ignoriert und prompt wurde für mich ein Beitragskonto eröffnet. Geschockt nahm ich zur Kenntnis, dass ich rund 600 € hätte nachbezahlen müssen. Ich rief also bei der Hotline an und gab die Beitragsnummer eines Mitbewohners durch, der für die Wohnung bezahlt. Nach wenigen Tagen erhielt ich schriftlich Bescheid über die Löschung meines Kontos.
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
L Ärger mit GEZ - wie kann ich der Zwangsvollstreckung entgehen? Finanzen 57

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben