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Eilverfahren nach Autounfall

G

Gelöscht

Gast
Wie kann man ein solches Verfahren beschleunigen? Es kann doch nicht sein, dass man einen Kredit aufnehmen muss und in große Schwierigkeiten gerät, obwohl man völlig unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird? Gibt es keine Hilfestellen?
Natürlich gibt es diese Hilfestellen. Die heißen Sozialamt. Denen die Situation schildern. Das Amt meldet dann seinen Ersatzanspruch gem. § 103 SGB XII beim Schädiger bzw. dessen Versicherung an. Vielleicht hilft es ja noch eine Beratungsstelle aufzusuchen, die sich in diesen Dingen auskennt. Dafür hat auch das Sozialamt einen Dienst neben der Wirtschaftsabteilung.
 

Ichnur2019

Mitglied
Was meinst du mit dauerhafte Krankmeldung? Aktuell bin ich krankgeschrieben und es wird, wie gesagt, noch eine ganze Weile dauern, bis ich wieder gesund bin aber ich werd wieder gesund.

Die Krücken hab ich in bar bezahlt. Die wurden in der Nachbarschaft verkauft. Hab sie über Kleinanzeigen gekauft und nur den Nachrichtenverlauf als Beleg.

Studium abbrechen bzw. unterbrechen will ich nicht. Ich bin gerade erst wieder in einem vernünftigen Rhytmus angekommen. Hab aufgrund einer Krebserkrankung, schon ein längeres "Loch" gehabt. Ich hab soviel Zeit, Energie und Geld in das Studium gesteckt und will das nicht einfach wegwerfen. Erst recht nicht, wenn ich in einem Urlaubssemester nichtmals lernen darf. Meine nächsten Klausuren sind im Frühjahr 2020. Bis dahin werd ich wieder gesund sein und dann dürfte ich nichtmals mitschreiben, sondern erst im Herbst. Ich würde also im Prinzip ein ganzes Jahr (!) verlieren. Das ist gelinde gesagt Sch.....

Ich habe nichts falsch gemacht. Ein anderer hat den Unfall gebaut, wir hatten keine Chance es zu verhindern. Die Schuldfrage ist eindeutig. Die Unfallgegnerin hat auch zugegeben, dass sie uns "übersehen" hat.

Es ist einfach nur unfair, dass einem als Geschädigten solche Steine in den Weg gelegt werden. Der Anwalt meint, das es noch mehrere Monate dauern kann, evtl. sogar länger. Ich mach ihm persönlich keinen Vorwurf aber mal ehrlich, es gibt viele Menschen, die knapp bei Kasse sind und wenn jemand unverschuldet in eine solche Situation gerät, dann müsste demjenigen meiner Meinung nach unbürokratisch und schnell geholfen werden (das mein ich nicht nur, weil ich gerade selbst in der Klemme stecke...).

Mein Auftraggeber hat dem Anwalt längst Informationen zugeschickt aber er meint, dass ist nicht genau genug und exaktere Informationen kann ich nicht bekommen. Durchschnittsverdienst ist blöd, denn im Sommer wars aufgrund der langen Ferien nicht so viel. Die "Hauptsaison" geht gerade los und jetzt fehle ich :-( Auch das hat mein Auftraggeber schon erklärt...
 
G

Gelöscht

Gast
Daher hatte ich Dir ja über Deinem Posting den Weg mit dem Sozialamt erklärt. Die Versicherung leistet nur, wenn der Sachverhalt eindeutig geklärt ist. Da hier ja auch die Staatsanwaltschaft drinhängt, denn es gab ja Personenschaden, wird es wohl auch noch ein Gerichtsverfahren geben. Und dann dauert das halt. Ist halt so.
 

Uri

Aktives Mitglied
Es ist einfach nur unfair, dass einem als Geschädigten solche Steine in den Weg gelegt werden.
Wieso denn?
Wir haben Dir mehrmals den gleichen Tip gegeben: Hilfe beim Sozialamt beantragen.

Dein Studentenstatus ist hierbei nicht relevant, weil Du aufgrund des Vorfalls krankgeschrieben bist.
Im Grunde hat Du sogar einen Vorteil: Du kannst weiter Bücher lesen, lernen und die Vorlesungen besuchen. Aber musst keine Zeit mit Arbeiten verbringen, sondern erhälst Grundsicherung vom Amt. Das Amt holt sich das ggf. von Verursacher.
Bitte nicht falsch verstehen - Schmerz, die Rennerei, Anwalt sind gravierende Nachteile. Aber die Lage sieht besser aus, als Du meinst.

Exmatrikulieren würde ich mich auch nicht. Da würde auch jeder Richter den Kopf schütteln, es sei denn aufgrund des Unfalls ist von einer dauerhaften Hinderung des Studium auszugehen oder Hinderung an Ausübung des zukünftigen Berufs.

Wenn Du einen Dispo hast, kannst Du die Überziehungszinsen als Schaden geltend machen.


Mein Auftraggeber hat dem Anwalt längst Informationen zugeschickt aber er meint, dass ist nicht genau genug und exaktere Informationen kann ich nicht bekommen. Durchschnittsverdienst ist blöd, denn im Sommer wars aufgrund der langen Ferien nicht so viel. Die "Hauptsaison" geht gerade los und jetzt fehle ich :-( Auch das hat mein Auftraggeber schon erklärt...
Die Informationen müssen absolut plausibel, nachvollziehbar und genau sein.

Da muss wirklich drinstehen: Studentin X war an diesen Tagen X fest eingeplant und hätte Summe X erhalten. Studentin X hatte auch zugesagt.

Durchschnittsverdienst kann man bei Studenten vergessen. Das zählt für Angestellte oder ggf. Selbstständige mit nachvollziehberer, plausibler Auftragslage.
 

Blaumeise

Sehr aktives Mitglied
Natürlich gibt es diese Hilfestellen. Die heißen Sozialamt. Denen die Situation schildern. Das Amt meldet dann seinen Ersatzanspruch gem. § 103 SGB XII beim Schädiger bzw. dessen Versicherung an. Vielleicht hilft es ja noch eine Beratungsstelle aufzusuchen, die sich in diesen Dingen auskennt. Dafür hat auch das Sozialamt einen Dienst neben der Wirtschaftsabteilung.
Mal aus Interesse noch eine Frage dazu:
Der Paragraph besagt: „Zum Ersatz der Kosten der Sozialhilfe ist verpflichtet, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres für sich oder andere durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten die Voraussetzungen für die Leistungen der Sozialhilfe herbeigeführt hat.[...]
Es ist ja im Falles des TE noch nicht geklärt ob vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vom Unfallverursacher vorliegt. Zahlt das Amt trotzdem? Wenn ja, was passiert, wenn heraus kommt, dass kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorlag?


Die Krücken hab ich in bar bezahlt. Die wurden in der Nachbarschaft verkauft. Hab sie über Kleinanzeigen gekauft und nur den Nachrichtenverlauf als Beleg.
Frage sicherheitshalber den Anwalt, ob das als Beleg ausreicht. Wenn nicht, dann frage noch mal beim Nachbarn nach, ob dieser dir wenigstens eine Quittung ausstellt oder in irgendeiner Form schriftlich bestätigt, dass dieser dir die Krücken verkauft hat.

Studium abbrechen bzw. unterbrechen will ich nicht. Ich bin gerade erst wieder in einem vernünftigen Rhytmus angekommen. Hab aufgrund einer Krebserkrankung, schon ein längeres "Loch" gehabt. Ich hab soviel Zeit, Energie und Geld in das Studium gesteckt und will das nicht einfach wegwerfen. Erst recht nicht, wenn ich in einem Urlaubssemester nichtmals lernen darf.
Ob abbrechen oder unterbrechen... es sind nur Vorschläge und solltest du auch wirklich erst in Erwägung ziehen, wenn alles andere nicht hilft. Aber sei dann bitte auch realistisch. Es hilft dir schließlich nicht weiter, wenn du dich verschuldest. Dann lieber im Notfall das Studium abbrechen oder unterbrechen.

Meine nächsten Klausuren sind im Frühjahr 2020. Bis dahin werd ich wieder gesund sein und dann dürfte ich nichtmals mitschreiben, sondern erst im Herbst. Ich würde also im Prinzip ein ganzes Jahr (!) verlieren. Das ist gelinde gesagt Sch.....
Ich will dir keine Angst machen, aber bedenke, dass du den Heilungsverlauf nicht vorhersehen kannst. Wenn natürlich alles gut läuft u.a. auch die OP, dann bist du womöglich innerhalb weniger Wochen wieder fit. Wenn es Komplikationen gibt, kann sich der Heilungsverlauf noch um einiges ziehen.

Ich habe nichts falsch gemacht. Ein anderer hat den Unfall gebaut, wir hatten keine Chance es zu verhindern. Die Schuldfrage ist eindeutig. Die Unfallgegnerin hat auch zugegeben, dass sie uns "übersehen" hat.

Es ist einfach nur unfair, dass einem als Geschädigten solche Steine in den Weg gelegt werden. Der Anwalt meint, das es noch mehrere Monate dauern kann, evtl. sogar länger. Ich mach ihm persönlich keinen Vorwurf aber mal ehrlich, es gibt viele Menschen, die knapp bei Kasse sind und wenn jemand unverschuldet in eine solche Situation gerät, dann müsste demjenigen meiner Meinung nach unbürokratisch und schnell geholfen werden (das mein ich nicht nur, weil ich gerade selbst in der Klemme stecke...).
Du hast sicher nicht unrecht, aber die Situation ist nun mal leider so wie sie ist. Und nicht selten ist es leider so, dass man als Geschädigter sprichwörtlich die A****karte gezogen hat. Hoffe auch nicht darauf, dass du vollumfänglich entschädigt wirst. Rechne lieber damit, dass a) sich das Verfahren noch ewig hinzieht und b) du womöglich auf so manchen Unkosten sitzenbleiben wirst.
 

Uri

Aktives Mitglied
Mal aus Interesse noch eine Frage dazu:
Der Paragraph besagt: „Zum Ersatz der Kosten der Sozialhilfe ist verpflichtet, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres für sich oder andere durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten die Voraussetzungen für die Leistungen der Sozialhilfe herbeigeführt hat.[...]
Es ist ja im Falles des TE noch nicht geklärt ob vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vom Unfallverursacher vorliegt. Zahlt das Amt trotzdem? Wenn ja, was passiert, wenn heraus kommt, dass kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorlag?
Das vorsätzliche oder grob fahrlässige Verhalten bezieht sich natürlich auf den Antragsteller und nicht auf eine dritte Person, die den Antragsteller geschädigt hat.
 

Darknessgirl

Aktives Mitglied
Beschleunigen kann man das Verfahren eigentlich nicht groß, nur dafür sorgen, dass alle Unterlagen sofort und vollständig vorliegen.

Recht schnell geht es meistens mit einem Gutachter, da dann die Schäden sachgemäßer und ohne Diskussionen festgestellt werden.

Man kann dagegen vorgehen, wenn es unnötig lange dauert, so sollte eine Versicherung ca. 4 Wochen, nachdem der Schden festgesetzt ist, in Zahlung gehen. Bis dahin muss man aber leider vorstrecken. Dauert es unverhältnismäßig länger, kann man einen Aufschlag verlangen, aber das auch nicht im Voraus.

Also am besten immer wieder nachhaken und hartnäckig bleiben.
 

Ichnur2019

Mitglied
Sorry für die späte Rückmeldung. Ich war nochmal im Krankenhaus.

Also die 4 Wochen sind längst um. Bis jetzt ist noch kein Geld geflossen.

Meiner Bekannten wurde übrigens bisher nichtmal der Schaden am Auto ersetzt, obwohl die Schuldfrage eindeutig ist.
Das zieht sich alles ewig hin...

Hab noch einen Kurzzeitkredit aufnehmen können. Die Konditionen waren nicht gut aber ich hatte keine Auswahlmöglichkeit, da ich keine Sicherheiten habe.

Was meinst du mit, nicht vollumfänglich entschädigt? Das wär richtig Mist, denn ich muss das geliehene Geld wieder zurück zahlen.

Die Krücken hab ich bei Kleinanzeigen gekauft, weil es in der Patienteninformation vor der OP hiess, bringen Sie zwei Unterarmgehstützen mit. Habe kein Rezept dafür bekommen. Hab das Dokument aber noch und den Nachrichtenverlauf von Kleinanzeigen.
 

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