Ich war auch einige Jahre selbstständig, hatte ein Gewerbe angemeldet.
Scheinselbstständigkeit definiert das Finanzamt bei uns:
-man hat keine eigene Homepage, man macht keine Werbung für sein Gewerk, man arbeitet fast immer für den gleichen Arbeitgeber (z. B. betreut irgendwelche Events nur für diesen einen Arbeitgeber, wenn auch an unterschiedlichen Orten bei unterschiedlichen Firmen)
man tritt nicht in eigenen Arbeitsklamotten mit eigenem Logo auf.
Man stellt die meisten Rechnungen an einen Arbeitgeber.
Es gibt einige Berufssparten, da schaut das Finanzamt doppelt und dreifach drauf....gerade im Eventbereich.
Die IHK macht hier ganz bewusst immer wieder Vorträge für Selbstständige und klärt auf.
Das Finanzamt prüft schon sehr genau - ob Scheinselbstständigkeit oder ob ein Angestelltenverhältnis vorliegt, denn dann würde man sich zu Recht dem Vorwurf aussetzen Sozialversicherungsbeiträge zu sparen.
Du bist bei einem Steuerberater gewesen - also hallo, da hat er die Pflicht dich aufzuklären. Welchem Troll bist du denn aufgesessen. Wenn du ihm etwas für seine Leistung gezahlt hast, ist er in der Verantwortung.
Unser Steuerberater hat mal Mist gebaut und falsch aufgeklärt - er wurde in Regress genommen. Dafür hat er eine Versicherung. Aber das was du von ihm gebraucht hast, ist doch das kleine Einmaleins - wenn er das nicht drauf hat.......
Während meiner Selbstständigkeit habe ich Rechnungen geschrieben. Kleinunternehmer heißt nicht, dass ich nach Abzug der Unkosten unter diesem Betrag von 17 000 € (glaube so war der doch?) liege, der Umsatz ist entscheidend nicht der Gewinn. Der Gewinn ist nur für deinen persönlichen Steuersatz entscheidend.
Ich hatte die Anfangsjahre zwar einen hohen Umsatz - aber meine Ausgaben waren auch heftig. Klar ich musste viel Werbung machen um im Markt bekannt zu werden.
Natürlich war ich umsatzsteuerpflichtig und habe schön brav alle 4 Wochen die Daten ans Finanzamt gemeldet und die Umsatzsteuer abgeführt.
Die ersten Jahre blieben nur 10 oder 15 Tausend Gewinn übrig - die musste ich dann zu meinen sonstigen Einkünften dazurechnen und dementsprechend versteuern.
Natürlich musste ich alle Ausgabenbelege sammeln und 10 Jahre aufbewahren. Eine Prüfung kann im Nachgang immer erfolgen.
Ich muss aber gestehen auch mir unterliefen Fehler mit Rechnungen ins Ausland. Ich hatte das Bundesamt für Steuern in Saarlouis nicht auf dem Plan.
Also ab zu deinem Steuerberater