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Umsatzsteuer Problem

K

kasiopaja

Gast
Das stimmt socher so nicht, weil es dsnn Sozialabgaben gäbe, die er als Arbeitnehmer bezahlen müßte.
Das hat weniger mit den Sozialabgaben zu tun, sondern eher mit dem Umstand, wie viele Auftraggeber im Spiel waren und ob der TE weisungsgebunden war.

Weisungsgebunden und nur ein Auftraggeber = unselbstständige Arbeit.
 

mikenull

Urgestein
Das wird dem FA egal sein, Entweder zahlt er die Ust. oder, falls er als Arbeitnehmer festgestellt wird, seine Hälfte der Krankenversicherung und Rente. Deswgen sage ich ja, auf jeden Fall Einspruch einlegen und die Belege beibingen-
 
K

kasiopaja

Gast
Das wird dem FA egal sein, Entweder zahlt er die Ust. oder, falls er als Arbeitnehmer festgestellt wird, seine Hälfte der Krankenversicherung und Rente. Deswgen sage ich ja, auf jeden Fall Einspruch einlegen und die Belege beibingen-
Nein, das ist überhaupt nicht egal, ob es sich um Scheinselbstständigkeit handelt oder nicht.

Vor allem steuerlich und dem Finanzamt auch nicht!

Da bist Du völlig falsch informiert.
 

mikenull

Urgestein
Da bin ich nicht falsch informiert. Das FA hat ja die Umsatzzahlen von ihm und rechnet aus diesen Zahlen die Ust. raus.
Die Idee einfach zu behaupten, daß er Arbeitnehmer war, ist doch bisher nicht auf dem Tisch. Erst wenn der Zahlungspflichtige behauptet, daß er eigentlich gar nicht selbstständig, sondern Arbeitnehmer war, würde der Schuß gewaltig nach hinten losgehen. Weil er dann die Sozialkosten nachzahlen müßte, dasselbe sein Arbeitgeber. Und von der Zeit her, als man das wußte, käme sogar noch eine Steuerverkürzung in Betracht.

Entscheident - von wegen falsch informiert - ist daß das FA bishr - und zwar ohne Hintergedanken - "nur" die Ust. fordert. Sich selber der Scheinselbstständigkeit zu bezichtigen wäre eien Schnapsidee, die erst richtig teuer kommen könnte. ( Könnte, weil man ja die genauen Zahlen nicht hat )
 
G

Gelöscht 5176

Gast
Ich war auch einige Jahre selbstständig, hatte ein Gewerbe angemeldet.
Scheinselbstständigkeit definiert das Finanzamt bei uns:
-man hat keine eigene Homepage, man macht keine Werbung für sein Gewerk, man arbeitet fast immer für den gleichen Arbeitgeber (z. B. betreut irgendwelche Events nur für diesen einen Arbeitgeber, wenn auch an unterschiedlichen Orten bei unterschiedlichen Firmen)
man tritt nicht in eigenen Arbeitsklamotten mit eigenem Logo auf.
Man stellt die meisten Rechnungen an einen Arbeitgeber.

Es gibt einige Berufssparten, da schaut das Finanzamt doppelt und dreifach drauf....gerade im Eventbereich.
Die IHK macht hier ganz bewusst immer wieder Vorträge für Selbstständige und klärt auf.

Das Finanzamt prüft schon sehr genau - ob Scheinselbstständigkeit oder ob ein Angestelltenverhältnis vorliegt, denn dann würde man sich zu Recht dem Vorwurf aussetzen Sozialversicherungsbeiträge zu sparen.

Du bist bei einem Steuerberater gewesen - also hallo, da hat er die Pflicht dich aufzuklären. Welchem Troll bist du denn aufgesessen. Wenn du ihm etwas für seine Leistung gezahlt hast, ist er in der Verantwortung.
Unser Steuerberater hat mal Mist gebaut und falsch aufgeklärt - er wurde in Regress genommen. Dafür hat er eine Versicherung. Aber das was du von ihm gebraucht hast, ist doch das kleine Einmaleins - wenn er das nicht drauf hat.......


Während meiner Selbstständigkeit habe ich Rechnungen geschrieben. Kleinunternehmer heißt nicht, dass ich nach Abzug der Unkosten unter diesem Betrag von 17 000 € (glaube so war der doch?) liege, der Umsatz ist entscheidend nicht der Gewinn. Der Gewinn ist nur für deinen persönlichen Steuersatz entscheidend.

Ich hatte die Anfangsjahre zwar einen hohen Umsatz - aber meine Ausgaben waren auch heftig. Klar ich musste viel Werbung machen um im Markt bekannt zu werden.
Natürlich war ich umsatzsteuerpflichtig und habe schön brav alle 4 Wochen die Daten ans Finanzamt gemeldet und die Umsatzsteuer abgeführt.
Die ersten Jahre blieben nur 10 oder 15 Tausend Gewinn übrig - die musste ich dann zu meinen sonstigen Einkünften dazurechnen und dementsprechend versteuern.

Natürlich musste ich alle Ausgabenbelege sammeln und 10 Jahre aufbewahren. Eine Prüfung kann im Nachgang immer erfolgen.
Ich muss aber gestehen auch mir unterliefen Fehler mit Rechnungen ins Ausland. Ich hatte das Bundesamt für Steuern in Saarlouis nicht auf dem Plan.

Also ab zu deinem Steuerberater



 

rennie

Mitglied
Jetzt wird es deshalb problematisch, weil Du vermutlich keine Belege hast. ( Rechnungen also ) Jedenfalls sofort Widerspruch einlegen, denn wenn das erstmal rechtskräftig ist, werden die Leute aktiv.
Ich habe nie Rechnungen geschrieben. Ich hatte einen Handelsvertretervertrag bei der Firma, für die ich tätig war. Die hat die Promotionseinsätze im gesamten Bundesgebiet organisiert und DEREN Kunde waren die verschiedenen Organisationen. Meinem Auftraggeber habe ich keine Rechnungen geschrieben. Musste ich auch nicht. Ich musste meine Leistungsbögen einreichen und hab dann entsprechend einer Provisionstabelle, meine Provision monatlich überwiesen bekommen (abzüglich einer Rücklage für eventuelle Stornierungen. Ein Teil von dieser Rücklage gab es mit der Jahresendabrechnung und den Rest dann ca. ein Jahr später).

Wie gesagt, ich musste keine Rechnungen schreiben, sondern habe meine Provision "automatisch" erhalten.
 

rennie

Mitglied
Erst einmal sagst du, dass du keine Rechnungen geschrieben hast, aber wie hast du denn dann Einnahmen gehabt? Gab es Vermittlungsverträge?
Die Kleinunternehmergrenze von 17.500€ bezieht sich auf die Höhe der Umsätze, unabhängig davon, wie hoch deine Ausgaben waren. Anders als bei der Einkommensteuer muss keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen. Hast du Umsatzsteuererklärungen abgegeben?
Die Tätigkeit als Handelsvertreter fallen als sonstige Leistung unter das Umsatzsteuergesetz und es liegen auch keine Steuerbefreiungen vor. Hast du dich an deinen Steuerberater gewendet?
Ich hatte einen Handelsvertretervertrag bei einer Firma. Diese hatte verschiedene Verträge mit Organisationen und hat die Promotionsaktionen organisiert. Ich wurde dann bundesweit zu diesen Promotionsaktionen entsandt und habe dabei meine Tätigkeit als Charity Fundraiser durchgeführt.

Bezahlt worden bin ich immer nur von der Firma, bei der ich den Handelsvertretervertrag hatte. Es gab Provisionstabellen und nachdem ich meine Leistungsübersichten übermittelt habe, habe ich dann monatlich meine Provisionen erhalten (abzüglich einer Rücklage für Stornierungen, welche teilweise mit der Jahresendabrechnung und zum Teil ca. ein Jahr später ausgezahlt wurde). Ich habe nie Rechnungen geschrieben, die Zahlungen erfolgten "automatisch". Ich hatte übrigens auch kein Gewerbe als Kleinunternehmer angemeldet. Laut der Firma und laut meines Steuerberaters musste ich dies nicht. Das hing irgendwie damit zusammen, dass ich nur einen einzigen Auftraggeber hatte... Es hiess ich müsse sämtliche Einnahmen und Ausgaben dokumentieren und dann beim Finanzamt einreichen. Ich habe die Unterlagen selbstverständlich komplett und pünktlich meinem Steuerberater gegeben und er hat meine Steuererklärung gemacht. All die Jahre! Hätte er mir gesagt, dass ich dem Finanzamt diese horrende Umsatzsteuer schulde (welche meinen kompletten Gewinn, von denen ich meinen Lebensunterhalt bestritten habe, "gefressen" hat), hätte ich diesen Job doch nicht noch Jahre lang ausgeübt!!!

Natürlich habe ich einen "offiziellen" Steuerberater beauftragt und diesen auch bezahlt und nichts irgendwie unter der Hand gemacht! Ich stehe jetzt selbstverständlich in Kontakt zu ihm aber er wirkt momentan selbst etwas ratlos. Deshalb suche ich nun nach Ideen, was ich machen kann...
 

mikenull

Urgestein
Das verstehst Du falsch.
Es geht daei nicht um die Rechnungen die Du nicht geschrieben hast. Es geht um Deine Belege, also Rechnungen die Du bekommen hast. Zum Beispiel Tankrechnungen, Übernachtungsbelege, Eventuell Essen, etc.
Diese mindern doch Dein Einkommen. Und je nachdem ist doch Vorsteuer drauf, die Du geltend machen kannst.
Darin besteht doch Deine einzigste Hoffnung. Hast Du diese Belege gesammelt?

Du selbst mußtest natürlich keine Rechnungen schreiben. Das war mir schon immer klar.
 

Yannick

Sehr aktives Mitglied
Hallo rennie,

es kommt gar nicht darauf an, ob Du Deine Leistung über ein Provisionsmodell abrechest
oder eigene Rechnungen schreibst. Du hattest als freier Handelsvertreter entsprechend
hohen Einnahmen und darauf kommt es an.

Das hätte Dein Steuerberater erkennen müssen.

Darf ich mal fragen, wie Ihr denn die MwSt in den Eingangsrechnungen bebucht habt? Oder hast
Du die Bruttobeträge als Ausgaben gegenübergestellt und so Deinen Gewinn berechnet?
 

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