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Umsatzsteuer Problem

mikenull

Urgestein
Bis jetzt geht es nicht um diie Scheinselbstständigkeit. Bis jetzt will das FA nur die Umsatzsteuer. Wenn sie ersteres ahnen würde, hätte der Auftraggeber längst ein entsprechendes Verfahren am Hals. ( und hätte sich gemeldet ) Die Frage ist was das beste (und billigste ) Vorgehen ist.
Ich rate auch sicherheitshalber dazu sich nach Verwandten umzusehen, die bezeugen, daß der Zahlungsverpflichtete nichts verdient hat und von Ihnen gelebt hat. Nur mal so als Ratschlag eines .......
 

rennie

Mitglied
Ich rate auch sicherheitshalber dazu sich nach Verwandten umzusehen, die bezeugen, daß der Zahlungsverpflichtete nichts verdient hat und von Ihnen gelebt hat. Nur mal so als Ratschlag eines .......
Das ist kein Problem und stimmt so tatsächlich. Ich stand nach einer Verletzung ohne Einkommen da. War mir zwar unangenehm aber die Familie hat mich da dann mitunterstützt...

aber wozu das Ganze?
 

mikenull

Urgestein
Kann ich Dir nur bruchstückenhaft sagen: Das FA fragt Leute, die nur Minus mit ihrem Geschäft gemacht haben - und länge Zeit (viel ) Vorsteuer kassiert haben, von was sie leben. Und dann kann es halt so kommen, daß sie einfach eine entsprechende Zahl als Gewinn "feststellen" Und dann muß ( Beweislastumkehr ) der Angeschuldigte beweisen, von was er gelebt hat.
Ich würde auf jeden Fall mit dem Steuerberater sprechen und auch vorsichtshalber mal mit dem Auftraggeber. Der Steuerberater kann Di eventuell sagen, wie Du am billigsten wegkommst.
 
K

kasiopaja

Gast
Mit dem aktuellen Steuerberater würde ich überhaupt nicht mehr sprechen, da dieser ja offensichtlich sein Handwerk nicht beherrscht.

Ich würde mir einen besseren suchen und den bisherigen für die Folgeschäden seiner miesen Beratung haftbar machen.
 

rennie

Mitglied
Das FA fragt Leute, die nur Minus mit ihrem Geschäft gemacht haben - und länge Zeit (viel ) Vorsteuer kassiert haben, von was sie leben. Und dann kann es halt so kommen, daß sie einfach eine entsprechende Zahl als Gewinn "feststellen" Und dann muß ( Beweislastumkehr ) der Angeschuldigte beweisen, von was er gelebt hat.

Heftig, einfach irgendeinen Gewinn "festzulegen", der nicht den Tatsachen entspricht und das vom Finanzamt...


Das trifft auf meine Situation nicht zu. Mit meiner eigentlichen Tätigkeit habe ich kein Minus gemacht. Ich hatte ja all die Jahre einen (kleinen) Gewinn, der für einen Studenten ok war. Das Minus käme ja jetzt "nur", durch die geforderte Umsatzsteuer...

Die Frage ist halt, wie ich diese Kuh wieder vom Eis holen kann.
 
K

kasiopaja

Gast
Bis jetzt geht es nicht um diie Scheinselbstständigkeit. Bis jetzt will das FA nur die Umsatzsteuer. Wenn sie ersteres ahnen würde, hätte der Auftraggeber längst ein entsprechendes Verfahren am Hals. ( und hätte sich gemeldet ) Die Frage ist was das beste (und billigste ) Vorgehen ist.
Ich rate auch sicherheitshalber dazu sich nach Verwandten umzusehen, die bezeugen, daß der Zahlungsverpflichtete nichts verdient hat und von Ihnen gelebt hat. Nur mal so als Ratschlag eines .......
Bis jetzt nicht. Aber es WAR eine Scheinselbstständigkeit und für die Folgen dieser haftet ausschließlich der Auftraggeber. Sonst keiner.
 
K

kasiopaja

Gast
Heftig, einfach irgendeinen Gewinn "festzulegen", der nicht den Tatsachen entspricht und das vom Finanzamt...


Das trifft auf meine Situation nicht zu. Mit meiner eigentlichen Tätigkeit habe ich kein Minus gemacht. Ich hatte ja all die Jahre einen (kleinen) Gewinn, der für einen Studenten ok war. Das Minus käme ja jetzt "nur", durch die geforderte Umsatzsteuer...

Die Frage ist halt, wie ich diese Kuh wieder vom Eis holen kann.
Von welcher Summer sprechen wir denn? Ich meine die Höhe der Umsatzsteuer-Schuld, die nun eingefordert wird.
 
K

kasiopaja

Gast
Kann ich Dir nur bruchstückenhaft sagen: Das FA fragt Leute, die nur Minus mit ihrem Geschäft gemacht haben - und länge Zeit (viel ) Vorsteuer kassiert haben, von was sie leben. Und dann kann es halt so kommen, daß sie einfach eine entsprechende Zahl als Gewinn "feststellen" Und dann muß ( Beweislastumkehr ) der Angeschuldigte beweisen, von was er gelebt hat.
Ich würde auf jeden Fall mit dem Steuerberater sprechen und auch vorsichtshalber mal mit dem Auftraggeber. Der Steuerberater kann Di eventuell sagen, wie Du am billigsten wegkommst.
Die stellen, zumindest in Deutschland, keinen Gewinn fest, sondern es handelt sich dabei um eine sogenannte "Liebhaberei", was bedeutet, dass man das ganze hobbymäßig betrieben hat, ohne Gewinnerziehlungsabsicht, die aber Vorraussetzung der Unternehmereigenschaft ist.

Dann wird einem rückwirkend sowohl der Gewinn, als auch die Umsatzsteuer-Rückzahlungen aberkannt.

Das passiert meist , wenn ein Nebengewerbe besteht und innerhalb eines längeren Zeitraumes, meist 10 Jahre, kein Gewinn erzielt wurde.

Ist aber nebensächlich, weil das diesen Fall hier nicht betrifft.
 

mikenull

Urgestein
Du mußt ja zunächst zum zuständigen Steuerberater wegen Deiner Belege - oder hast Du die?
Wichtig ist auf jeden Fall das Einspruch eingelegt wird, damit es nicht rechtskräftig wird. Das kann ein Steuerberater, ein Steueranwalt oder auch Du selbst machen.

Na ja, die FAs waren auch zu meiner Zeit schon böse, wenn es drauf ankam. Die schieben in der Regel immer dem Steuerzahler die Schuld zu. Und wie man weiß schützt eben Nichtwissen nicht vor Strafe.

Ich habe nicht von Liebhaberei gesprochen. Das wäre ein anderes Thema. Heute kann es schon nach kurzer Zeit passieren - wenn die Vorsteuerbeträge hoch sind. Dann wird entweder nachgefrat oder gleich geprüft.
Ich bin da erfahren, bis hin zur Bestrafung übrigens. Ist aber längst verjährt.
 

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