mikenull
Urgestein
Bis jetzt geht es nicht um diie Scheinselbstständigkeit. Bis jetzt will das FA nur die Umsatzsteuer. Wenn sie ersteres ahnen würde, hätte der Auftraggeber längst ein entsprechendes Verfahren am Hals. ( und hätte sich gemeldet ) Die Frage ist was das beste (und billigste ) Vorgehen ist.
Ich rate auch sicherheitshalber dazu sich nach Verwandten umzusehen, die bezeugen, daß der Zahlungsverpflichtete nichts verdient hat und von Ihnen gelebt hat. Nur mal so als Ratschlag eines .......
Ich rate auch sicherheitshalber dazu sich nach Verwandten umzusehen, die bezeugen, daß der Zahlungsverpflichtete nichts verdient hat und von Ihnen gelebt hat. Nur mal so als Ratschlag eines .......