Also ich bin jetzt wirklich kein Experte auf diesem Gebiet - also korrigiert mich, wenn ich da falsch liege- aber so wie ich das sehe, hätte Dir der Steuerberater klar sagen müssen, dass Deine Tätigkeit eine freiberufliche Tätigkeit als Fundraiser ist und Du diese Tätigkeit beim Finanzamt anmelden musst.
Dann hättest Du eben Rechnungen MIT Ust an den Auftraggeber ausstellen müssen und anhand dieser Rechnungen hättest du, bzw der Steuerberater dies von Dir gezahlte Umsatzssteuer an anderer Stelle wieder geltend machen können (oder?).
Dies ist nicht passiert und deswegen sitzt Du jetzt auf den Zahlungen, die natürlich trotzdem fällig werden.
Auch bei Provisionszahlungen muss es ja Belege geben, die die entsprechende Umsatzsteuer ausweisen, denn dem FA ist es egal, aus welchem Topf sich die Lohnzahlungen speisen.
Also auf jeden Fall ist der Steuerberater da nicht sorgfältig vorgegangen- wie sowas passieren kann ist mir ein Rätsel.
Also vielleicht hast Du Glück und der muss für den Schaden haften...
@VV:
Das Problem liegt doch noch an der Scheinselbstständigkeit. Sein Steuerberater hätte das erkennen müssen und seinem Klienten die Konsquenzen aufzeigen müssen.
Der Arbeitgeber hätte ihn so nicht als freier Handeslvertreter beschäftigen dürfen, außer er ging davon aus, dass der TE noch für andere Firmen tätig war. Hoffentlich hat der TE da einen Nachweis, sonst stellt sich der AG hin und behauptet: "Wie bitte, der Herr ...TE hat mir erzählt ich bin einer von vielen für die er arbeitet.
Schon ist er aus dem Schneider.
Nehmen wir an es läuft auf Scheinselbstständig hinaus und der ehmaliger AG muss Sozialbeiträge nchentrichten, dann kommen aber auch auf unseren TE diese Sozialabgaben zu.
Ich habe während meiner selbstständigen Tätigkeit u.a. auch für die Firma meines Freundes Verträge auf Provisionsbasis abgeschlossen. Für jeden verkauften Event bekam ich 5-8% der Auftragssumme. Aber auch hier habe ich der Firma meines Freundes eine Rechnung mit MWSt erstellt.
Ich sehe hier die Hauptschuld beim Steuerberater. Allerdings habe ich selbst auch die Pflicht mich vor einer Tätigkeit zu informieren. Das blieb hier wohl vollkommen aus.
Das Problem beim TE sehe ich persönliche wie folgt: Welche Tätigkeit war mit dem Steuerberater besprochen? Nur die Steuererklärung - Eingaben/ Ausgaben Rechnung zu machen? Dann hat unsere TE die Arschkarte.
Denn das Geschiss mit dem Finanzamt ist Sache des TE - außer er hat diese Leistung auch beim Steuerberater bezahlt.
Welchen Vertrag hat er mit dem Stuerberater? Was wusste der Steuerberater nachweislich von der Tätigkeit des Mandanten? Hat unser TE Unterlagen dazu?
Ohne einen auf Steuern spezialisierten Anwalt sehe ich persönlich heir schwarz.