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Umsatzsteuer Problem

rennie

Mitglied
Die Summe wurde nicht begründet.

Beim Prüfungstermin wurde ich aufgefordert, meine Kontoauszüge über den kompletten Prüfungszeitraum abzugeben. Dies habe ich natürlich gemacht. Mein Steuerberater war bei diesem Termin dabei. Der Finanzbeamte hatte eine Mappe mit Zahlungen, welche er prüfen wollte. Dann hat mein Steuerberater einen Anruf und einen Bescheid erhalten aber wie gesagt, die Summe wurde nicht begründet.

Ich hatte nichtmal die Chance mir das anzusehen, um ggf. Widerspruch einzulegen. Es wird aber noch einen weiteren Termin beim Finanzamt geben, wo ich persönlich hin muss.
 
K

kasiopaja

Gast
Die Summe wurde nicht begründet.

Beim Prüfungstermin wurde ich aufgefordert, meine Kontoauszüge über den kompletten Prüfungszeitraum abzugeben. Dies habe ich natürlich gemacht. Mein Steuerberater war bei diesem Termin dabei. Der Finanzbeamte hatte eine Mappe mit Zahlungen, welche er prüfen wollte. Dann hat mein Steuerberater einen Anruf und einen Bescheid erhalten aber wie gesagt, die Summe wurde nicht begründet.

Ich hatte nichtmal die Chance mir das anzusehen, um ggf. Widerspruch einzulegen. Es wird aber noch einen weiteren Termin beim Finanzamt geben, wo ich persönlich hin muss.
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Such Dir schon vorher einen Anwalt für Steuerrecht. Dringend!!!!!!

Und leg dem die Sache vor. Der kann Dich ggf. auch dahin begleiten.

Deinem Steuerberater würde ich nicht trauen und dem Finanzamt auch nicht.

Du brauchst diesen Anwalt. Anders geht es nicht. So bald wie möglich.
 

rennie

Mitglied
Such Dir schon vorher einen Anwalt für Steuerrecht. Dringend!!!!!!

Und leg dem die Sache vor. Der kann Dich ggf. auch dahin begleiten.

Deinem Steuerberater würde ich nicht trauen und dem Finanzamt auch nicht.

Du brauchst diesen Anwalt.
Ich werd auf keinen Fall alleine dahin gehen. Dachte eigentlich, dass ich mit meinem Steuerberater dorthin gehe aber so langsam bin ich mir da nicht mehr sicher. Ich habe meinen Steuerberater auf das Thema Anwalt angesprochen. Er meinte, noch bräuchte ich keinen, ich solle aber den Bescheid nach dem 2. Termin prüfen lassen.

Ich google gerade nach entsprechenden Anwälten und werde dann morgen einen Termin machen.
 

Portion Control

Urgestein
Also ich muss wirklich den Kopf schütteln: Bei was für einem Steuerberater warst Du denn da? Das muss ja ein echter Pfuscher gewesen sein, denn das ist wirklich das kleine Einmaleins.
Da KANN er sich nicht darauf hinausreden, dass er das "nicht gewusst" hätte.
Das passiert häufiger als man annimmt. Gerade auf die "kleinen" passen viele Steuerberater nicht genug auf, da es sich ja hier um eine simple 4/3 Gewinnermittlung handelt - die hat man in 20 Minuten zusammengeschustert.

Und gerade bei den kleinen besteht ruck zuck die Gefahr, in einem Jahr mal über die 17,5k zu kommen. Ist meiner Schwester auch passiert. Auf einmal trudelte die Erinnerung an die Abgabe der USt-Voranmeldung ein. Spätestens dann weiss man das irgendwas schief gelaufen ist. Sie hatte auch eine Steuerberaterin die es wohl nicht bemerkte.

Auch wir waren mal mit unserem ebay Gewerbe drüber, 22.700 Umsatz. Ich wusste gegen Jahresende das es eng werden würde, aber meine Freundin verkaufte dann adhock nochmal ein paar teure Sachen und ich bin schön erschrocken als die Monatsrechnung von ebay dann online war. Leider ist es ja dann dummerweise zu spät.
Ich hab einfach meine Klappe gehalten und so getan als wüsste ich von nichts. Und interessanterweise ging es einfach so weiter - anscheinend hatte es mein Sachbearbeiter auf dem FA auch nicht bemerkt. Keine Ahnung wie das gehen kann. ^^

Das dumme ist ja das man im nachhinein keine Rechnungen geschrieben hat und diese wichtigen Belege dann fehlen.

Ich würde auch dringend raten den Steuerberater mit ins Boot zu holen. Es geschah in seiner Verantwortung.
 
K

kasiopaja

Gast
Ich werd auf keinen Fall alleine dahin gehen. Dachte eigentlich, dass ich mit meinem Steuerberater dorthin gehe aber so langsam bin ich mir da nicht mehr sicher. Ich habe meinen Steuerberater auf das Thema Anwalt angesprochen. Er meinte, noch bräuchte ich keinen, ich solle aber den Bescheid nach dem 2. Termin prüfen lassen.

Ich google gerade nach entsprechenden Anwälten und werde dann morgen einen Termin machen.
Der will doch was vertuschen. Dem würde ich keinen Meter mehr über den Weg trauen.

Denkst Du der hilft Dir aus lauter Freundlichkeit kostenlos? Der hat ein schlechtes Gewissen und will die Fäden in der Hand behalten, weil er nicht will , dass jemand Aussenstehendes merkt, dass er es verbockt hat.
 
K

kasiopaja

Gast
Wann kommt der genau?

Erst nach dem 2. Termin oder?
Nein, der müsste nach der ersten Prüfung vorliegen. Sonst kämen sie ja nicht auf die Höhe der Zahlungen.

Es muss einen Bericht geben.

Such Dir einen Anwalt. Aber wichtig ist, es muss einer für Steuerrecht sein. Der ist auf sowas spezialisiert und kennt sich aus und kann auch alle Unterlagen anfordern und ggf. Fristverlängerungen beantragen.
 
G

Gelöscht 5176

Gast
Also ich bin jetzt wirklich kein Experte auf diesem Gebiet - also korrigiert mich, wenn ich da falsch liege- aber so wie ich das sehe, hätte Dir der Steuerberater klar sagen müssen, dass Deine Tätigkeit eine freiberufliche Tätigkeit als Fundraiser ist und Du diese Tätigkeit beim Finanzamt anmelden musst.
Dann hättest Du eben Rechnungen MIT Ust an den Auftraggeber ausstellen müssen und anhand dieser Rechnungen hättest du, bzw der Steuerberater dies von Dir gezahlte Umsatzssteuer an anderer Stelle wieder geltend machen können (oder?).
Dies ist nicht passiert und deswegen sitzt Du jetzt auf den Zahlungen, die natürlich trotzdem fällig werden.
Auch bei Provisionszahlungen muss es ja Belege geben, die die entsprechende Umsatzsteuer ausweisen, denn dem FA ist es egal, aus welchem Topf sich die Lohnzahlungen speisen.

Also auf jeden Fall ist der Steuerberater da nicht sorgfältig vorgegangen- wie sowas passieren kann ist mir ein Rätsel.
Also vielleicht hast Du Glück und der muss für den Schaden haften...
@VV:
Das Problem liegt doch noch an der Scheinselbstständigkeit. Sein Steuerberater hätte das erkennen müssen und seinem Klienten die Konsquenzen aufzeigen müssen.

Der Arbeitgeber hätte ihn so nicht als freier Handeslvertreter beschäftigen dürfen, außer er ging davon aus, dass der TE noch für andere Firmen tätig war. Hoffentlich hat der TE da einen Nachweis, sonst stellt sich der AG hin und behauptet: "Wie bitte, der Herr ...TE hat mir erzählt ich bin einer von vielen für die er arbeitet.
Schon ist er aus dem Schneider.
Nehmen wir an es läuft auf Scheinselbstständig hinaus und der ehmaliger AG muss Sozialbeiträge nchentrichten, dann kommen aber auch auf unseren TE diese Sozialabgaben zu.

Ich habe während meiner selbstständigen Tätigkeit u.a. auch für die Firma meines Freundes Verträge auf Provisionsbasis abgeschlossen. Für jeden verkauften Event bekam ich 5-8% der Auftragssumme. Aber auch hier habe ich der Firma meines Freundes eine Rechnung mit MWSt erstellt.

Ich sehe hier die Hauptschuld beim Steuerberater. Allerdings habe ich selbst auch die Pflicht mich vor einer Tätigkeit zu informieren. Das blieb hier wohl vollkommen aus.

Das Problem beim TE sehe ich persönliche wie folgt: Welche Tätigkeit war mit dem Steuerberater besprochen? Nur die Steuererklärung - Eingaben/ Ausgaben Rechnung zu machen? Dann hat unsere TE die Arschkarte.
Denn das Geschiss mit dem Finanzamt ist Sache des TE - außer er hat diese Leistung auch beim Steuerberater bezahlt.
Welchen Vertrag hat er mit dem Stuerberater? Was wusste der Steuerberater nachweislich von der Tätigkeit des Mandanten? Hat unser TE Unterlagen dazu?

Ohne einen auf Steuern spezialisierten Anwalt sehe ich persönlich heir schwarz.
 

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