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Umsatzsteuer Problem

rennie

Mitglied
Sorry, Missverständnis!

Ja, diese Belege hab ich selbstverständlich alle gesammelt, meinem Steuerberater gegeben und eingereicht.

Mit Hilfe meiner Provisionsabrechnungen (Umsätze) abzüglich meiner Ausgaben für Unterkunft, Benzin, Material, Porto, Kleidung usw. (Kosten), wurde ja mein Gewinn ermittelt. Dieser Gewinn lag immer unter dem Steuerfreibetrag. Deshalb musste ich bisher keine Steuern zahlen.

Ich hätte gedacht, dass das Finanzamt Steuern direkt einfordert, wenn es einen Anspruch sieht. Dann hätte ich in dem einen Jahr zwar die "A-Karte" gehabt aber direkt gemerkt, dass ich da für nix 6-Tage die Woche ca. 12 Stunden pro Tag arbeiten gehe und hätte das selbstverständlich nicht noch Jahre lang gemacht...
 

rennie

Mitglied
Das hätte Dein Steuerberater erkennen müssen.

Darf ich mal fragen, wie Ihr denn die MwSt in den Eingangsrechnungen bebucht habt? Oder hast
Du die Bruttobeträge als Ausgaben gegenübergestellt und so Deinen Gewinn berechnet?

Mein Steuerberater hat das nunmal leider nicht erkannt :-( er hätte mich ja sonst nicht ins offene Messer rennen lassen...

Mein Steuerberater hat zur Gewinnermittlung eine Einnahmenüberschussrechnung durchgeführt.
 

rennie

Mitglied

Du bist bei einem Steuerberater gewesen - also hallo, da hat er die Pflicht dich aufzuklären. Welchem Troll bist du denn aufgesessen. Wenn du ihm etwas für seine Leistung gezahlt hast, ist er in der Verantwortung.
Unser Steuerberater hat mal Mist gebaut und falsch aufgeklärt - er wurde in Regress genommen. Dafür hat er eine Versicherung. Aber das was du von ihm gebraucht hast, ist doch das kleine Einmaleins - wenn er das nicht drauf hat.......


Also ab zu deinem Steuerberater
Er hat mir das definitiv nicht gesagt, sonst hätte ich diesen Job nicht Jahre lang gemacht. Ich hab ja, wenn ich das alles nachzahlen muss, jahrelang für nix gearbeitet... Das hätte ich nie im Leben, wenn mein Steuerberater oder das Finanzamt mir das direkt bzw. nach erhalt der Steuererklärung für das Vorjahr mitgeteilt hätten. Ich dachte auch, die würden Steuern direkt fordern, wenn sie einen Anspruch sehen und nicht erst knapp 5 Jahre später damit kommen. Dann hätte ich halt für ein Jahr die A-Karte gehabt und zahlen müssen aber dann hätte ich den Job garantiert nicht mehr weiter gemacht. Habe damals eine 6 Tage Woche gehabt und war jeden Tag ca. 12 Stunden unterwegs. Draußen, bei Wind und Wetter. Das hätte ich sicher nicht "für lau" gemacht.

Klar, hab ich meinem Steuerberater bezahlt. Das war nix "unter der Hand" oder so, falls du darauf hinaus wolltest. Ich mach sowas nicht!

Ich hab meine Unterlagen immer komplett abgegeben sowohl meine Provisionsabrechnungen (Einnahmen), als auch meine Ausgaben für Unterkunft, Benzin, Material, Porto, Kleidung usw. (Kosten). Anhand dieser Unterlagen hat mein Steuerberater den Gewinn ermittelt. Dieser war recht gering aber fürs Jobben während des Studiums ok. Ich war immer unter dem Steuerfreibetrag und musste nie Steuern zahlen.


Ich hatte übrigens kein Gewerbe als Kleinunternehmer angemeldet und weiss nicht, warum die mich so eingestuft haben. Unternehmer heisst für mich als Laien, eigene Firma... Die hatte ich ja nicht. Ich hatte einen einzigen Auftraggeber, die Firma, für die ich als freier Handelsvertreter tätig war. Es hieß auch, dass ich kein Gewerbe anmelden müssen, wenn ich nur einen einzigen Auftraggeber habe.

Da ich mich mit solchen Dingen wie Steuern etc. nicht auskenne, habe ich mir ja den Steuerberater "genommen".


Wenn ich krank bin, gehe ich zum Arzt und mixe mir nicht selbst einen Medikamentencocktail zusammen ;-) eben weil ich mich mit der Thematik nicht auskenne...
 
K

kasiopaja

Gast
Ich habe nie Rechnungen geschrieben. Ich hatte einen Handelsvertretervertrag bei der Firma, für die ich tätig war. Die hat die Promotionseinsätze im gesamten Bundesgebiet organisiert und DEREN Kunde waren die verschiedenen Organisationen. Meinem Auftraggeber habe ich keine Rechnungen geschrieben. Musste ich auch nicht. Ich musste meine Leistungsbögen einreichen und hab dann entsprechend einer Provisionstabelle, meine Provision monatlich überwiesen bekommen (abzüglich einer Rücklage für eventuelle Stornierungen. Ein Teil von dieser Rücklage gab es mit der Jahresendabrechnung und den Rest dann ca. ein Jahr später).

Wie gesagt, ich musste keine Rechnungen schreiben, sondern habe meine Provision "automatisch" erhalten.
Dann warst Du ganz klar scheinselbstständig. Das wiederum hätte Dir aber Dein Steuerberater erklären müssen.

Diesen kannst Du für die Fehlberatung in Haftung nehmen.
 
K

kasiopaja

Gast
Hallo rennie,

es kommt gar nicht darauf an, ob Du Deine Leistung über ein Provisionsmodell abrechest
oder eigene Rechnungen schreibst. Du hattest als freier Handelsvertreter entsprechend
hohen Einnahmen und darauf kommt es an.

Das hätte Dein Steuerberater erkennen müssen.

Darf ich mal fragen, wie Ihr denn die MwSt in den Eingangsrechnungen bebucht habt? Oder hast
Du die Bruttobeträge als Ausgaben gegenübergestellt und so Deinen Gewinn berechnet?
Wenn man zur Umsatzsteuer-Freiheit optiert, dann wird weder in den Rechnungsausgängen noch - eingängen die Umsatzsteuer gebucht und berücksichtigt.
 
K

kasiopaja

Gast
Das verstehst Du falsch.
Es geht daei nicht um die Rechnungen die Du nicht geschrieben hast. Es geht um Deine Belege, also Rechnungen die Du bekommen hast. Zum Beispiel Tankrechnungen, Übernachtungsbelege, Eventuell Essen, etc.
Diese mindern doch Dein Einkommen. Und je nachdem ist doch Vorsteuer drauf, die Du geltend machen kannst.
Darin besteht doch Deine einzigste Hoffnung. Hast Du diese Belege gesammelt?

Du selbst mußtest natürlich keine Rechnungen schreiben. Das war mir schon immer klar.
Im Prinzip geht es jetzt auch darum , ob der TE überhaupt Unternehmer war oder scheinselbstständig.

Mit nur einem "Kunden" der automatischen Provisionsberechnung - und - auszahlung, war er klar scheinselbstständig, was bedeutet, dass der Arbeitgeber jetzt die Sozialabgaben und Steuern, die für ein Angestelltenverhältnis angefallen wären nachentrichten muss.

In dem Fall fällt dann auch keine Umsatzsteuer an, eben weil es Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit waren.
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Also ich muss wirklich den Kopf schütteln: Bei was für einem Steuerberater warst Du denn da? Das muss ja ein echter Pfuscher gewesen sein, denn das ist wirklich das kleine Einmaleins.
Da KANN er sich nicht darauf hinausreden, dass er das "nicht gewusst" hätte.

Also wenn Du Einkünfte erzielst, die über die Kleinunternehmergrenze fallen, MUSST Du Umsatzsteuer zahlen- egal wie hoch Deine Ausgaben sind (es geht NUR um den Umsatz- nicht um den Gewinn!): Eine Einnahmen-Überschussrechnung reicht da definitiv NICHT aus, bzw sagt die Endsumme, die nach der EÜR rauskommt nichts darüber aus, ob Umsatzsteuer festgesetzt wird. Und das war es, was Dein Steuerberater offenbar gemacht hat.

ich würde mich ehrlich gesagt an einen anderen Steuerberater oder vielleicht sogar an einen entsprechenden Fachanwalt wenden. (sojemand wird Dir dann auch sagen, wie Du am besten gegen den alten Steuerberater vorgehst) Mach das am besten bald, damit Du keine fristen verpasst.
Denn evtl wäre es wirklich angezeigt, den Steuerberater dafür haftbar zu machen.
Er hätte Dir auf klar sagen müssen, dass Du da evtl. in einer scheinselbständigkeit bist (alles spricht dafür!)
Oder aber er hätte Dir sagen müssen, dass Du deine selbständige Tätigkeit als Fundraiser beim Finanzamt anmelden hättest müssen (auch wenn Du nur diesen einen "Kunden" hast, musst Du es anmelden. Ein selbständiges Gewerbe muss (je nach Art des Gewerbes) beim FA angemeldet werden: Dann bekommst Du eine Steuernummer und musst Rechnungen schreiben, auf denen dann entweder die Ust ausgewiesen ist, oder vermerkt ist, dass Du unter die Kleinunternehmerregelung fällst. Sehe ich das richtig, dass der Arbeitgeber einfach nur Dir entsprechend hohe Summen gezahlt hat und sich ansonsten um nichts weiter gekümmert hat? (also selber auch nichts abgeführt hat? keinen Vertrag mit Dir geschlossen hat usw?)

Auf all das hätte der Steuerberater Dich hinweisen müssen. (wozu bezahlt man denn denn bitte?)


Das tut mir echt leid für Dich, aber ich hoffe, dass Du da noch einigermaßen gut rauskommst und es nochmal zum besseren wenden kannst. Dazu brauchst Du aber eine kompetente Beratung: Dein bisheriger Steuerberater ist offenbar alles andere als kompetent.
 

rennie

Mitglied
Im Prinzip geht es jetzt auch darum , ob der TE überhaupt Unternehmer war oder scheinselbstständig.

Mit nur einem "Kunden" der automatischen Provisionsberechnung - und - auszahlung, war er klar scheinselbstständig, was bedeutet, dass der Arbeitgeber jetzt die Sozialabgaben und Steuern, die für ein Angestelltenverhältnis angefallen wären nachentrichten muss.

In dem Fall fällt dann auch keine Umsatzsteuer an, eben weil es Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit waren.
Das klingt ja erstmal nicht schlecht.
Das einzige was irgendwie negativ klingt, ist das Wort "scheinselbstständig". Was bedeutet das genau?

Die Firma für die ich als freier Handelsvertreter tätig war, existiert schon seit Jahrzehnten. Die stellen keine Charity Fundraiser als Arbeitnehmer ein. Man kriegt dort nur Aufträge und ist freier Handelsvertreter. Zumindest war es in der Zeit, als ich dort tätig war immer so. Was davor oder danach war, weiss ich natürlich nicht.

In einem anderen Beitrag wurde erwähnt, dass ich dann meine Krankenversicherungsbeiträge und Sozialversicherungsbeiträge hätte selbst zahlen müssen. Meine Krankenversicherungsbeiträge habe ich übrigens selbst bezahlt...


Wie bringe ich meinen ehemaligen Auftraggeber denn dazu, die entsprechenden Abgaben zu zahlen? Vor allem, wie bringe ich das Finanzamt dazu, auf die Umsatzsteuer zu "verzichten" bzw. meinen dann anderen "Status" anzuerkennen?
 

rennie

Mitglied
Sehe ich das richtig, dass der Arbeitgeber einfach nur Dir entsprechend hohe Summen gezahlt hat und sich ansonsten um nichts weiter gekümmert hat? (also selber auch nichts abgeführt hat? keinen Vertrag mit Dir geschlossen hat usw?)

Das tut mir echt leid für Dich, aber ich hoffe, dass Du da noch einigermaßen gut rauskommst und es nochmal zum besseren wenden kannst. Dazu brauchst Du aber eine kompetente Beratung: Dein bisheriger Steuerberater ist offenbar alles andere als kompetent.

Ja, das siehst du richtig. Ich habe nur die Provisionszahlungen erhalten. Mein Auftraggeber hat keine sonstigen Abgaben wie zB. Hälfte der Krankenversicherung bezahlt.

Es gab zwischen meinem Auftraggeber und mir nur den erwähnten Handelsvertretervertrag.

Danke! Hoffe auch, dass ich da irgendwie rauskomme. Bin echt verzweifelt. Mein Steuerberater hat das sicherlich auch nicht absichtlich gemacht.

Ein Steuerberaterwechsel und Anwalt ist sicher sinnvoll. Knackpunkt ist der, dass ich momentan finanziell gerade so über die Runden komme, da ich aktuell nur in Teilzeit arbeite, weil ich wieder studiere...

Mein aktueller Steuerberater hilft mir derzeit "kostenlos" bzw. er hat mir für seine aktuelle Arbeit und Begleitung zum Finanzamt derzeit noch keine Rechnung gestellt.


Das ist gerade eine richtige Sch.... Situation :-( Auf Rücksicht und Nachsicht beim Finanzamt brauche ich wohl kaum hoffen. Irgendwie liegt ja alles nur an der "Einstufung" als Kleinunternehmer.
 

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