@kasiopaja
eigentlich müsste das FA von selbst drauf kommen, dass hier eine Scheinselbstständigkeit vorliegt. Hat unser TE nicht irgendwann geschrieben, dass das FA Kontoeinsicht wollte? Von daher gingen nur Zahlungen von einem AG ein
Mein Kenntnisstand ist so, dass AG und AN bei Scheinselbstständigkeit finanzielle Forderungen bekommen aber der AG höher bestraft wird.
@TE: du warst sicher als Student krankenversichert zum Pauschaltarif. Hast du zusätzliche Einnahmen werden meiner Kenntnis nach auch zusätzlich Krankenkassenbeiträge fällig.
Das Finanzamt wollte jetzt im Rahmen der Prüfung Kontoeinsicht. Habe die entsprechenden Unterlagen natürlich direkt eingereicht...
Ich bin nicht privat Krankenversichert. Ich hatte, bis ich mit der Arbeit begonnen habe, einen Studententarif bei meiner Krankenversicherung. Später, als ich gearbeitet habe, musste ich dann höhere Beiträge zahlen.
Als ich damals vor hatte, meine Tätigkeit als Charity Fundraiser aufzunehmen, habe ich einen Beratungstermin bei meinem Steuerberater gemacht, da ich mich mit Themen, wie freier Handelsvertreter, Provisionsmodell, Steuern etc. nicht auskenne. Mein Steuerberater wusste, dass ich Student bin und ich habe ihm sowohl die Tätigkeit beschrieben, als auch den mir vorliegenden, zu der Zeit aber noch nicht unterzeichneten und eingesandten Handelsvertreter Vertrag gezeigt. Er meinte, wenn ich unter dem Freibetrag bleibe (damals ca. 8000€), müsse ich keine Steuern zahlen. Damit war die Sache "durch", weil ich durch mein Jobben, keinen derart hohen Gewinn machen würde.
Ich habe die Angelegenheit mit der Scheinselbstständigkeit leider nicht so ganz verstanden. Wäre es von Vorteil oder Nachteil für mich, nachträglich so eingestuft zu werden?
Wenn ich es richtig verstanden habe, wäre das Thema Umsatzsteuerzahlung dann vom Tisch, richtig? (Wäre ja super!)
Dafür hätte ich Krankenversicherungsbeiträge und Sozialversicherungsabgaben zahlen müssen, richtig?
Krankenversicherung habe ich während meiner Tätigkeit als Charityfundraiser bezahlt.
Sie die Beiträge für Arbeitnehmer höher als für freie Handelsvertreter? Könnte ich dann nicht einfach den Differenzbetrag nachzahlen (falls es einen gibt)?
Wie verhält es sich mit den Sozialversicherungsabgaben?
Könnte mich das Finanzamt wegen etwas anderem belangen? Ich habe schließlich jedes Jahr eine Steuererklärung machen lassen und alle Einkünfte und Ausgaben, die ich hatte, offengelegt.
Wäre ich dann nicht aus dem Schneider, wenn es mir gelingt, dass ich einfach als Arbeitnehmer eingestuft werde?