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Umsatzsteuer Problem

G

Gelöscht 5176

Gast
Die Summe muss begründet sein.
Bist du dir sicher, dass es wirklich so ist?
Meine selbstständige Bekannte hatte auch eine Steuerprüfung seitens des FA. Das FA bot ihr an 80 000€ nachzuzahlen. Meiner Freundin war diese Summe viel zu hoch. In dem betreffendem Abrechnungsjahr ging bei ihr im Geschäft alles drunter und drüber. Der geschäftsführende Ehemann war ein Jahr in der Klinik. die Tochter ständig in der Psychoklinik, sie total mit dem Geschäft überfordert, war ja nicht ihr Metier. Vermutlich haben sich die Angestellten dementsprechend bedient....
Letztendlich meinte das FA: Ok, entweder zahlen oder wir prüfen auch ihre privaten Konten die letzten 10 Jahre.
Um das zu umgehen zahlte sie letztendlich diesen hohen Betrag..... Shit happens.
 
K

kasiopaja

Gast
Bei einer Prüfung gibt es immer auch einen Prüfungsbericht.

Sollten weitere Nachprüfungen nötig sein, gibt es dazu auch ein Schreiben.

Ganz sicher.
 

mikenull

Urgestein
Ja, wer weiß ob die wirklich die privaten Konten prüfen - das machen sie doch dauernd!

Was ich aber noch anfügen wollte: Wenn man einem freien Handelsvertreter einen Auftrag gibt - woher soll man wissen, daß man der einzigste Kunde bei ihm ist? Der wird das in der Regel doch nicht selbst sagen.......
Insofern sehe ich da kaum Chancen.
 
K

kasiopaja

Gast
Ja, wer weiß ob die wirklich die privaten Konten prüfen - das machen sie doch dauernd!

Was ich aber noch anfügen wollte: Wenn man einem freien Handelsvertreter einen Auftrag gibt - woher soll man wissen, daß man der einzigste Kunde bei ihm ist? Der wird das in der Regel doch nicht selbst sagen.......
Insofern sehe ich da kaum Chancen.
Schon alleine dadurch, dass man ihm die Provision direkt ausbezahlt und er weisungsgebunden ist, ist er in nichtselbstständiger Arbeit.

Ein Anwalt für Steuerrecht ist auf jeden Fall nötig, um Schadensbegrenzung zu betreiben.
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Also bei einer 5 stelligen Summe muss unbedingt ein Anwalt her: Dem Steuerberater würde ich keinesfalls über den Weg trauen: Der will logischerweise in erster Linie seinen eigenen Hintern aus der Schlinge ziehen.
Eine SO hohe nachzahlung bedeutet ja, dass da wirklich einiges an Umsatz unterwegs war: Wie DAS einem Steuerberater nicht auffallen kann ist komplett unerklärlich.
Wenn es jetzt knapp über die Kleinunternehmergrenze gewesen wäre: OK. Aber SO????
Wow.
Also unbedingt zum Anwalt: Dazu ist die Summe um die es geht einfach zu hoch.

Und gerade bei den kleinen besteht ruck zuck die Gefahr, in einem Jahr mal über die 17,5k zu kommen. Ist meiner Schwester auch passiert. Auf einmal trudelte die Erinnerung an die Abgabe der USt-Voranmeldung ein. Spätestens dann weiss man das irgendwas schief gelaufen ist. Sie hatte auch eine Steuerberaterin die es wohl nicht bemerkte.
Das wundert mich auch: Es ging ja offenbar um mehrere jahre: Wenn der Steuerberater nicht total neben der Spur ist, hätte er doch von die Erinnerung an die Ust. Voranmeldung spätestens aufgerüttelt werden müssen: Sowas ignoriert man doch nicht einfach.

Ich weiß schon, warum ich meine Steuererklärung immer selber mache: Ich meine: SOLCHEN Pfusch krieg ich auch allein hin ohne Steuerberater:D
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Was ich aber noch anfügen wollte: Wenn man einem freien Handelsvertreter einen Auftrag gibt - woher soll man wissen, daß man der einzigste Kunde bei ihm ist? Der wird das in der Regel doch nicht selbst sagen.......
naja, DAS ist ja nicht der entscheidende Punkt: Wenn man einen freien Mitarbeiter beschäftigt, dann muss dieser Rechnungen stellen oder es muss ein Vertrag vorliegen. Du brauchst als Auftraggeber um Dich selbst abzusichern immer eine Rechnung mit Steuernummer und Ust oder der Befreiiung der Ust.
Ich stelle oft Rechnungen und bisher hat jeder meiner Auftraggeber auch immer genau so eine Rechnung haben wollen, um sich eben abzusichern, dadss man ihm eben KEINE Scheinselbständigkeit nachsagen kann.

Außerdem: Der TE scheint ja in sehr großem Umfang bei diesem Auftraggeber gearbeitet haben: Das waren ja keine Gelegenheitsaufträge wo man sich rausreden kann: Da MUSS ein Auftraggber doch sowas wie ne Steuernummer verlangen.
 
G

Gelöscht 5176

Gast
@kasiopaja

eigentlich müsste das FA von selbst drauf kommen, dass hier eine Scheinselbstständigkeit vorliegt. Hat unser TE nicht irgendwann geschrieben, dass das FA Kontoeinsicht wollte? Von daher gingen nur Zahlungen von einem AG ein - so doof ist doch kein Finanzbeamter , dass er hier den Braten nicht riecht.

Mein Kenntnisstand ist so, dass AG und AN bei Scheinselbstständigkeit finanzielle Forderungen bekommen aber der AG höher bestraft wird.

@TE: du warst sicher als Student krankenversichert zum Pauschaltarif. Hast du zusätzliche Einnahmen werden meiner Kenntnis nach auch zusätzlich Krankenkassenbeiträge fällig. Anders wäre es nur, wenn du privat versichert bist.
Ich war privat versichert und musste deshalb keine zusätzlichen Beiträge an die gesetzliche KK während meiner Tätigkeit abführen.
 

mikenull

Urgestein
Ich glaube nicht, daß sich diese AG - vermutlich mit guten Anwälten - so einfach schlachten läßt. In der Regel wissen die was sie tun und haben sich möglicherweise abgesichert.
 
K

kasiopaja

Gast
Ich glaube nicht, daß sich diese AG - vermutlich mit guten Anwälten - so einfach schlachten läßt. In der Regel wissen die was sie tun und haben sich möglicherweise abgesichert.
Gesetzt ist Gesetz und da kommt auch ein AG nicht drum rum. Darum braucht man ja den Anwalt.

Es haben sich schon ganz andere für schlau gehalten und sind damit auf die Nase gefallen.

Eine bedeutende , große Versicherung beispielsweise, die so gut wie alle ihre Vertreter nachträglich versichern und einstellen musste.
 

Portion Control

Urgestein
eigentlich müsste das FA von selbst drauf kommen, dass hier eine Scheinselbstständigkeit vorliegt.
Richtig. Hier werden Sachverhalte diskutiert die für das was das FA fordert, gar nicht maßgeblich sind.
Bisher möchte das FA einfach nur die normale UST kassieren, da kein Kleingewerbe mehr greift.

Aber auch das genügt schon, um den Steuerberater in die Haftung zu nehmen. Wenn das keine DL unter Freunden war für einen kleinen obulus, sondern eine richtige Beratung mit Rechnung wäre der STB bei mir dran.

Und schlau wäre es, sich nicht permanent an einer möglichen Scheinselbständigkeit hoch zu ziehen. Aber man kann dem FA gerne die Arbeit abnehmen und selbst noch weitere Fässer öffnen um die Kiste so gut wie möglich noch tiefer rein zu reiten. ^^
 

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