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Umsatzsteuer Problem

Uri

Aktives Mitglied
Ja, der Fall ist kompliziert und sicherlich über ein Internet-Forum nicht lösbar.

100,-€ bis 200,-€ Investition in eine kompetente Erstberatung, wäre sehr sinnvoll. Am falschen Ende darf man hier nicht sparen.
Dann weißt Du erstmal, wohin die Reise geht und was Du tun musst und welche Experten Du brauchst sowie wie teuer es wird.


So wie ich das HGB verstehe muß der Auftraggeber an den Handelvertreter die Provision und die Mwst auszahlen.
Ich werde mich morgen aber nochmal einlesen.
Für die Beurteilung braucht man erstmal das UStG.
Genauer gesagt §4 UStG
Dann muss geklärt werden, ob eine Tätigkeit unter diese Steuerbefreiung fällt.

Fällt sie nicht darunter, dann IST zu versteuern.
Dann muss geklärt werden, ob die Provision als netto oder brutto vereinbart wurde. Das kann man in der Regel im Vertrag nachlesen.
Meine Vermutung: Der Auftraggeber hat zu seiner eigenen Sicherheit klargestellt, dass die Provisionen im Zweifel Brutto sind. Aber dann hätte auch er die MwSt. vom FA ziehen müssen. Ich vermute, der Auftraggeber hat sie gezogen und deshalb will das FA sie vom TE wiederhaben.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöscht 5176

Gast
@mikenull und kasiopaja

und der Steuerberater macht eine Einnahme/Ausgabe Rechnung um den Gewinn zu ermitteln. Ohne diese Belege keine Steuererklärung. MWSt ist doch für jeden Deppen ersichtlich.
Das sind doch Anfängerfehler - das lernt man vermutlich im ersten Lehrjahr. Kurios, kurios....
Da bin ich gespannt wie diese Geschichte ausgeht.
 

mikenull

Urgestein
Ich denke, daß der freie Handelsvertreter auf jeden Fall Ust-pflichtig ist. Ich hab auf jeden Fall nicht anderes gefunden.

Na ja, so kurios ist es nicht. Bedenke mal, daß wir hier - alle wie wir sind - die Vorgänge nur scheibchenweise erfahren haben. Aber so langsam lichtet sich das Bild.
Ein Steueranwalt wird sicherlich sofort Bescheid wissen!
 

Uri

Aktives Mitglied
@mikenull und kasiopaja

und der Steuerberater macht eine Einnahme/Ausgabe Rechnung um den Gewinn zu ermitteln. Ohne diese Belege keine Steuererklärung. MWSt ist doch für jeden Deppen ersichtlich.
Das sind doch Anfängerfehler - das lernt man vermutlich im ersten Lehrjahr. Kurios, kurios....
Da bin ich gespannt wie diese Geschichte ausgeht.
Ich gehe deshalb auch davon aus, dass die Geschichte zu den Zeiten, wo der Steuerberater die Erklärung gemacht hat, eine andere Ausgangslage hatte.

Selbst der "dümmste" Steuerberater kommt nicht auf die Idee, bei 200T€ Umsatz die Kleinunternehmer-Regel anzuwenden.

Es gibt aber in §4 UStG Hinweise darauf, dass Mitgliederwerbung/Vermittlung unter Umständen auch steuerfrei sein kann.
Die Steuerfreiheit nach §4 war vermutlich die Ausgangslage.

Das Finanzamt stellt diese Steuerfreiheit nach §4 nun in Frage.

Deshalb lässt das vermutlich nur noch vor dem Finanzgericht endgültig klären.

Der Steuerberater würde dann vermutlich auch kein Fehler gemacht haben und nicht haften.


Da der TE aber kaum Struktur und wenig Fakten vorträgt, kann man nur spekulieren....
 
K

kasiopaja

Gast
Für mich ist es nicht so klar. Klar wird es dem , der den ganzen Fall dann letztlich vor Augen und die Belege in der Hand hat.

Und damit meine ich nicht den Steuerberater. Dem alleine würde ich nicht mehr trauen.
 

rennie

Mitglied
Du willst es vermutlich nicht hören, aber die Umsatzsteuernachzahlung könnte noch Dein kleinstes Problem werden.

Deine EÜR Angaben sind dem Finanzamt sehr wahrscheinlich nicht plausibel. Rechne damit, dass sie die Schlinge enger ziehen, bis zu einem möglichen Strafverfahren.


1) Du wärst nach Deinen Angaben für weniger als 1,-€/Brutto pro Stunde durch die ganze Republik gefahren. Das ist verdächtig.

2) Ob ein Abschluss zustande kommt ist Dein Risiko. Aber Du gehst mit erheblichen Reisekosten in Vorleistung. Gem. Deinem geringen Gewinn, sagen wir mal 400,-€ Reisekosten für mögliche 450,-€ Provisionsgewinn pro Einsatz.

3) Du bist Student. Da hat man theoretisch nicht immer Zeit zum Arbeiten. Ich vermute das FA wird versuchen Deine Studienzeiten mit Deinen Reisekostenabrechnungen zu doppeln, um Dich auf Betrug zu checken.

4) Zwischen 17.500€ Kleinunternehmerregelung und rund 200.000€ Umsatz besteht ein so großer Unterschied, dass es wirklich schwer ist zu glauben, dass Du dachtest, dies bliebe folgenlos. Auch das dürfte für das Finanzamt ein Hinweis sein, Dich genau durchzuchecken.

Sorry für die späte Antwort!

zu1) Nein, habe den Job ja nur phasenweise, z.B. in den Ferien gemacht und zu Zeiten, wo ich es mir leisten konnte, an der Uni mal zu fehlen...

Mir war klar, dass ich mit dem Job nicht das große Geld mache aber mir war die Sache an sich wichtig. Wie gesagt, ich war als Charityfundraiser unterwegs, für Organisationen, die mir am Herzen liegen. Neben dem Fundraising, hab ich übrigens bei den Projekten vor Ort gelegentlich aktiv mit angepackt und die anderen Ehrenamtler unterstützt. Für die aktive Mitarbeit habe ich kein Geld erhalten, wollte ich aber auch gar nicht...

zu2) Wenn man die Aktionen ordentlich betreut und etwas Talent für die Sache hat, kommen die Abschlüsse zustande. Dennoch hast du Recht, hätte ich in dem Job "versagt", hätte ich drauf gezahlt. Das ist aber nicht passiert, meine Charityaktionen liefen immer ganz gut.

zu3) Ich habe auch nicht "immer" gearbeitet, s.o.

zu4) Ich habe mehrfach erwähnt, dass ich nichtmals die 50.000€ Umsatz annähernd erreicht oder gar überschritten habe. Das andere war ein Zahlenbeispiel eines anderen Users für ein Jahr, wenn man durchgehend gearbeitet hätte.



Wieso Strafverfahren?

Ich habe meine kompletten Unterlagen meinem Steuerberater gegeben, der die Steuererklärung für mich gemacht hat. Diese wurde immer pünktlich eingereicht. Das Finanzamt hatte also immer Einsicht in meine Einnahmen und Ausgaben.

Wenn das alles unplausible Summen sind, die einem angeblich direkt auffallen müssen, wieso fällt es dem Finanzamt (wo doch "Profis" arbeiten), erst jetzt, nach 5 Jahren auf?
 

rennie

Mitglied
Was mir nicht ganz einleuchtet - er schrieb keine Rechnungen, die Provision kam einfach so? Aber irgendeine Abrechnung muss es doch gegeben haben - mir geht das nicht so Recht in den Kopf.
Sein AG hat bei der Provision die Steuer drauf, die er dann selbst irgendwie wieder gegenrechnet ?
Ich hatte einen Handelsvertretervertrag bei meinem Auftraggeber. Es gab eine von meinem Auftraggeber festgelegte Provisionstabelle. Ich musste meine Fundraising - Ergebnisse dokumentieren (Durchschläge der Förderbogen sammeln) und in regelmäßigen Abständen einreichen. Dann wurde meine Provision anhand meiner eingereichten Unterlagen ermittelt.

Einen Teil 50% bekam ich dann überwiesen. Der Rest wurde zunächst als Rücklage für Stornierungen einbehalten. Am Jahresende bekam ich dann 25% überwiesen und ca. ein Jahr später die restlichen 25% (jeweils abzüglich eventueller Stornierungen).

Ich musste meinem Auftraggeber nie Rechnungen schreiben, es galt stets die von ihm festgelegte Provisionstabelle.

Weitere Ansprüche außer die o.g. Provisionen hatte ich nicht.
 

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