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Umsatzsteuer Problem

rennie

Mitglied
100,-€ bis 200,-€ Investition in eine kompetente Erstberatung, wäre sehr sinnvoll.

Für die Beurteilung braucht man erstmal das UStG.
Genauer gesagt §4 UStG
Dann muss geklärt werden, ob eine Tätigkeit unter diese Steuerbefreiung fällt.

Dann muss geklärt werden, ob die Provision als netto oder brutto vereinbart wurde. Das kann man in der Regel im Vertrag nachlesen.
Die Erstberatung hat inzwischen statt gefunden.

Kurzversion: Der Anwalt sagt, dass die Tätigkeit als Charityfundraiser unter die Steuerbefreiung §4 UStG fällt. Das Finanzamt sieht das anders.

Im Vertrag steht übrigens nur, dass die Grundlage für Zahlungen, ausschliesslich die vom Auftraggeber festgelegte Provisionstabelle ist.
 
K

kasiopaja

Gast
Die Erstberatung hat inzwischen statt gefunden.

Kurzversion: Der Anwalt sagt, dass die Tätigkeit als Charityfundraiser unter die Steuerbefreiung §4 UStG fällt. Das Finanzamt sieht das anders.

Im Vertrag steht übrigens nur, dass die Grundlage für Zahlungen, ausschliesslich die vom Auftraggeber festgelegte Provisionstabelle ist.
Dann wird sich jetzt wohl Dein Anwalt direkt mit dem Finanzamt auseinandersetzen müssen.
 

mikenull

Urgestein
Wahrscheinlich hat das FA bei dem Auftraggeber eine Betriebsprüfung gemacht. Dabei ist aufgefallen, daß ein Handelvertreter zwischengeschaltet war. ( der Auftraggeber hat die Provisionen kostenmindernd angegeben ) Dann wurde geprüft was Du an Unterlagen eingereicht hast. Und vermutlich war keine Ust-Erklärung dabei - und daher kommt jetzt die Rechnung über den gesamten Betrag. Normalerweise müßte es gehen, eine Ust-Erklärung nachzureichen, indem Du alle Deine Ausgabenbelege durchrechnest. Dann wird mit Sicherheit noch was zur Zahlung übrigbleiben.

ABER: Suche einen Anwalt für Steuerrecht auf, wie das Kasiopaja richtigerweise vorschlägt. Das FA schenkt solchen Leuten auf jeden Fall mehr Aufmerksamkeit.

Sorry, hatte nicht alles gelesen, was hier auch von renni richtig geschrieben wurde. Laß den Anwalt machen, dessen Chance ist auf jeden Fall größer wie Deine. Und laß Dir genau die Gründe der Ablehnung erklären.
 

rennie

Mitglied
Hattest Du jetzt einen Termin mit einem Anwalt für Steuerrecht?
Ja. Er sieht es so, dass die Tätigkeit als Charityfundraiser unter die Steuerbefreiung §4 UStG fällt.
Das wäre natürlich gut für mich. Habe mir entsprechende Gesetzestexte inzwischen auch durchgelesen. Komme mit dem Juristendeutsch aber leider nicht gut klar und verstehe nicht viel davon.

Mein Steuerberater ist übrigens sehr zurückhaltend und es läuft insgesamt recht schleppend.

Auf eine schnelle Lösung kann ich laut Anwalt nicht hoffen. Ich finde die ganze Situation total belastend, denn die Angelegenheit kann mich finanziell total ruinieren. Ich weiss nicht mehr weiter...
 
K

kasiopaja

Gast
Wahrscheinlich hat das FA bei dem Auftraggeber eine Betriebsprüfung gemacht. Dabei ist aufgefallen, daß ein Handelvertreter zwischengeschaltet war. ( der Auftraggeber hat die Provisionen kostenmindernd angegeben ) Dann wurde geprüft was Du an Unterlagen eingereicht hast. Und vermutlich war keine Ust-Erklärung dabei - und daher kommt jetzt die Rechnung über den gesamten Betrag. Normalerweise müßte es gehen, eine Ust-Erklärung nachzureichen, indem Du alle Deine Ausgabenbelege durchrechnest. Dann wird mit Sicherheit noch was zur Zahlung übrigbleiben.

ABER: Suche einen Anwalt für Steuerrecht auf, wie das Kasiopaja richtigerweise vorschlägt. Das FA schenkt solchen Leuten auf jeden Fall mehr Aufmerksamkeit.
Die TE war ja schon bei einem Anwalt für Steuerrecht, der die Leistung als nicht umsatzsteuerpflichtig eingeschätzt hat.

Wenn die Leistung nicht umsatzsteuerpflichtig ist, dann braucht man logischerweise auch keine USt-Erklärung abzugeben.
 

mikenull

Urgestein
Ja, richtig. Aber das FA lehnt das ja ab, wenn ich es richtig lese. Und dann bliebe wirklich nur eine Steuererklärung übrig, um vom hohen Betrag runterzukommen. Aber mal abwarten was passiert.
 
K

kasiopaja

Gast
Ja, richtig. Aber das FA lehnt das ja ab, wenn ich es richtig lese. Und dann bliebe wirklich nur eine Steuererklärung übrig, um vom hohen Betrag runterzukommen. Aber mal abwarten was passiert.
Nein, das ist die schlechteste Lösung.

Im Endeffekt muss der Anwalt jetzt die entsprechenden Instanzen durchlaufen und seine Position, die ja begründet ist, durchsetzen.
 
K

kasiopaja

Gast
@TE

Wo hatte denn das Unternehmen seinen Hauptsitz? Im Inland oder Ausland, falls Ausland - ist es EU-Ausland?

Was wurde denn vermittelt bzw. was hast Du denn für den Auftraggeber an Land gezogen?
 

mikenull

Urgestein
Wenn das Finanzamt ablehnt oder auch ein entsprechendes Finanzgericht, dann ist eine Ust-Erklärung das letzte Mittel. Das kann ja niemand bestreiten. Also zumindest mal Belege sichten und gut aufheben.
 

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