Ist es erlaubt für einen Betreuer im betreuten Wohnen Beziehungen generell zu verbieten, und bestehende Beziehungen einfach aufzubrechen? Wenn ja verstösst sowas nicht gegen Menschenrechte? Oder dürfen sie durchaus auch Beziehungen ausserhalb verbieten? Oder bräuchten sie dafür ein richterlichen Beschluss?