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Darf der Betreuer Beziehungen verbieten?

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Harogos33

Aktives Mitglied
Ist es erlaubt für einen Betreuer im betreuten Wohnen Beziehungen generell zu verbieten, und bestehende Beziehungen einfach aufzubrechen? Wenn ja verstösst sowas nicht gegen Menschenrechte? Oder dürfen sie durchaus auch Beziehungen ausserhalb verbieten? Oder bräuchten sie dafür ein richterlichen Beschluss?
 
B

BeeSun

Gast
Da es sich um Liebesbeziehung handelt, kann er sie nicht verbieten. Verbote sind aber auch sehr aufregend. Viel Glück.
 
G

Gelöscht

Gast
Ich denke, dass es helfen würde, wenn du deinen Umstand genauer beschreiben würdest. Betreutes Wohnen in welcher Form? Seid ihr Jugendliche? Unterliegt ihr einer Aufsichtspflicht? Was für eine Beziehung ist das? Mit wem? Was spricht dagegen? Etc.
 
G

Gelöscht

Gast
Es geht wohl darum, wie der Umgang mit dem Freund im betreuten Wohnen geregelt ist. Übernachtungen usw. Das hängt doch von der Form des betreuten Wohnens ab. Sich im Vorfeld verrückt zu machen, wenn man nicht weiß, was für denjenigen in Frage kommt, bringt nichts!
 

_cloudy_

Urgestein
Und wenn hier 1000 User schreiben dass man eine Beziehung haben darf, dass betreutes Wohnen kein Knast ist, wird trotzdem der nächste Thread kommen "ich will nicht in betreutes Wohnen das ist wie im Gefängnis und ich darf keinen Freund haben".

Wenn du hier eh keinem glaubst, warum fragst du immer wieder dasselbe?


Jeder, der dir in deinen bisherigen Threads geantwortet hat, hat doch deine Sorgen entkräftet.
 
G

Gelöscht 88259

Gast
Ist es erlaubt für einen Betreuer im betreuten Wohnen Beziehungen generell zu verbieten, und bestehende Beziehungen einfach aufzubrechen? Wenn ja verstösst sowas nicht gegen Menschenrechte? Oder dürfen sie durchaus auch Beziehungen ausserhalb verbieten? Oder bräuchten sie dafür ein richterlichen Beschluss?
Richterlichen Beschluss, um eine Beziehung zu verbieten?

Merkst du eigentlich noch, was du da schreibst? :confused:
 
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