Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Gesetzlicher Betreuer ist gegen Beziehung?

Maladrios616

Aktives Mitglied
Ich gehe mal davon aus, dass das hier so ist wie bei deinen anderen threads.

Dein Betreuer wird dir wichtige Dinge mitteilen, die du beachten solltest, die dir irgendwann helfen sollen, ein eigenständiges Leben zu führen. Du bist hochgradig psychotisch und nicht in der Lage, irgend etwas davon sachlich aufzunehmen. Du hörst, dass du bei deinen Eltern rausmusst und dann gibt es eben die Möglichkeiten, je nach deinem Grad der Eigenständigkeit:

* Heim
* betreutes Wohnen mit eigener Wohnung
* Wohngruppe

Was du hörst und ständig wiederholst: Heim ist ein Gefängnis, das andere kommt nicht bei dir an.

Alleine kannst du nicht wohnen, auf Dauer dich beim Freund einnisten ist auch nicht sinnig. Die Eltern wollen, dass du auf eigenen Füßen stehst.

Dir steht ein gesetzlicher Betreuer zu, dann lass dir von ihm helfen.

Wegen Beziehung wird er gesagt haben, dass dein Freund nicht dein Betreuer ist, es keinen Sinn macht, ewig bei ihm zu wohnen, weil du dadurch keine Eigenständigkeit lernst. Eine Liebesbeziehung kann er dir nicht verbieten. Das ist Unsinn und hat er mit Sicherheit so nie gesagt. Das hast du dazu gedichtet, wie du fantasierst, dass man dich einsperren möchte.

Mental bist du nicht reif und gefestigt genug, aber nicht andere entscheiden über dich. Du entscheidetst gemeinsam mit deinem Betreuer, der eben weiß, was gesetzlich für dich möglich ist.
Hochgradig psychotisch? Das wurde bei mir nicht diagnostiziert
 

Maladrios616

Aktives Mitglied
Das hat auch hier keiner diagnostiziert , weil wir hier ein Laienforum sind.

Berdine hat das ja auch in einem Zusammenhang geschrieben

Zitat B
Du bist hochgradig psychotisch und nicht in der Lage, irgend etwas davon sachlich aufzunehmen. Du hörst, dass du bei deinen Eltern rausmusst und dann gibt es eben die Möglichkeiten, je nach deinem Grad der Eigenständigkeit:

* Heim
* betreutes Wohnen mit eigener Wohnung
* Wohngruppe

Was du hörst und ständig wiederholst: Heim ist ein Gefängnis, das andere kommt nicht bei dir an.

Zitat Ende

Das es jemandem so vorkommen kann , das Du hochgradig psychotisch bist, liegt doch nahe.

Du hörst nicht zu - Du nimmst nichts auf - zumindest schießt Du alle Tips in den Wind.

Du hast einen gesetzlichen Betreuer, den hast Du wahrscheinlich , weil Du ihn brauchst.

Denn eine gesetzliche Betreuung - wird gerichtlich angeordnet.

Aber - das der Dir verbietet eine Beziehung zu führen , ist nicht nachzuvollziehen.
Der Trägerverein hat einen Leiter , den Chef von Deinem Betreuer.
Wenn Dein Betreuer Dir also verbietet eine Beziehung zu führen , so soll er das doch bitte schriftlich machen.
Das wird er wahrscheinlich nicht tun, weil er selbst weiß , das er Dir keine Beziehung verbieten kann. Gesetzlich gibt es dafür keine Grundlage.

Tut er es es soll ja auch Betreuer geben, die nicht gesetzeskonform handeln, dann geh damit also mit dem Brief, wo drinsteht das er Dir das verbietet, zum Chef Deines Betreuers.
Zeig ihm den Brief .

meinst Du nicht es wäre sinnvoll in eine betreute Wohngruppe zu gehen, ist bei Dir Autismus diagnostiziert ? Was noch - denn für jeden Topf gibt es einen Deckel sagt man .

Wir kennen weder Deine Akte noch Deine Diagnose, noch die Umstände.
Wir sind hier ein Laienforum, viele Menschen hier sind selbst nicht 100%tig gesund, haben Probleme suchen Hilfe.

Da Deine Betreuung gesetzlich ist, aber hier keinem klar ist , in welchem Umfang Du betreut werden mußt , weil hier keiner die Akte kennt, kannst Du Dich auch nur innerhalb des durch den Betreuungsumfang festgelegten Rahmen bewegen.

Dein Aufenthaltsbestimmungsrecht scheinst Du ja noch zu haben , sonst hätte man ja schon bestimmt wo Du hinzugehen hast.

Du bist noch jung , hast alle Chancen Hilfe in Anspruch zu nehmen , weil sie Dir zusteht, anstatt in Panik zu verfallen solltest Du Deinem behandelnden Arzt sagen, das Du Panik hast , das man Dich wegsperren will.
Ich sag das mal so , wollte man das , wäre es schon lange passiert. Da lassen sich ganz schnell Wege finden.
Ist aber ja nicht geschehen, sondern man versucht Dich mit Menschen in Kontakt zu bringen , weil das sehr wahrscheinlich zum therapeutischen Ansatz gehört.
Das ist für Dich wichtig, damit Du lernst mit Menschen umzugehen und sie nicht zu umgehen.

Deshalb mein Rat - geh in ein betreutes Wohnen, wo Du Ansprechpartner hast, die Deine Situation kennen und die Umstände und die Möglichkeiten , die ja vom Betreuungsumfang abhängig sind .
Da kann man dann auch ganz individuell auf Deine Situation eingehen.
Kann ich dann trotzdem noch keinen Freund sehen, oder eher nicht?
 

Maladrios616

Aktives Mitglied
Was denkst Du denn ?
Eher nicht
du hast vom gericht ein schreiben bekommen, da steht drin, was der betreuer darf und was nicht und da bist du gefragt worden, ob du damit einverstanden bist.

in er gesetzlichen betreuung wird nur dann ohne dich entschieden, wenn du psychotisch oder anderweitig nicht zurechnungsfähig bist. das bist du definitiv nicht, weil wie Berdine geschrieben hat, sonst wärst du jetzt in der Klinik.

also was steht denn in den unterlagen vom gericht? darfst du deinen freund sehen oder nicht?
Najs ich bin ja bei meinem Freund
 
A

Alböguhl

Gast
Mag sein, aber er mischt sich in allem ein. Will das ich in ein betreutes wohnen gehe mit 24 Stunden Betreuung und vielen Leuten.
M
Das Betreuungsrecht dient dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind
Betreut wird man ja durch einen Richterlichen Beschluss, wenn der Erforderlich ist bei Erkrankungen oder Behinderungen, eine rechtliche Betreuung.
Wenn freiwillig kannst du dir den Betreuer und die Art der Betreuung ja a aussuchen und wählen.
Warum und in welchen Bereich wirst du betreut?
Entscheidungen haben Konsequenzen, die du nicht abschätzen kannst durch welche Defizite?
Betreuer werden vom zuständigen Betreuungsgericht kontrolliert.
Angehörige oder dritte Personen haben die Möglichkeit, Hinweise und Beschwerden beim Betreuungsgericht einzureichen.
Das Gericht muss dann den Hinweisen nachgehen.
 

Maladrios616

Aktives Mitglied
Na zaubern muß der auch nicht , manchmal reicht ein Telefonat.
Bevor Du das ganze WE nicht bei Deinem Freund bleiben darfst ( was ich nicht verstehe , denn jeder darf 6 Wochen einen Gast aufnehmen, egal wie groß die Wohnung ist ),
nicht zu Deinen Eltern kannst/ willst ,
nicht bereit bist zur Bahnhofsmission zu gehen , weil die könnten Dich ggf auch an Obdachlosenwohnheim vermitteln,
wird Dir wohl der Rat nicht passen , Dich an den Betreuer zu wenden.
In Deinem Fall- immer noch derselbe Rat - geh in ein betreutes Wohnen.
Setze Dich mit anderen Menschen auseinander - wage den Schritt - lerne mit Mitmenschen umzugehen und die nicht zu umgehen.
Ich habe mich ja an den betreuter gewendet. Der sagt er kann nichts innerhalb von einem oder zwei Tagen oder auch einer Woche organisieren. Hinzu kommt, dass Notunterkünfte teilweise echt teuer sind für einen Tag.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben