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Fremde Person fragte nach einem Paket

G

Gelöscht 119295

Gast
Hast du für diese Behauptungen eine Quelle / Statistik oder dir das ausgedacht? Ich zweifle sicher nicht an der Niedertracht mancher Menschen, aber das halte ich für sehr weit her geholt und für die absolute Ausnahme (kann natürlich sein dass ich mich irre, keine Datenbasis hierzu, aber noch nie erlebt sowas).
Ich habe das Paket nicht angenommen.
Ich habe meine Unterschrift der fremden Person nicht genannt und nicht gegeben.
Kann diese Masche nicht für mich gefährlich werden weil ich das Paket nicht angenommen habe und weil ich meine Unterschrift der fremden Person nicht genannt und nicht gegeben habe?
Kann ich nicht unter Umständen zivilrechtlich belangt werden weil ich das Paket nicht angenommen habe und weil ich meine Unterschrift der fremden Person nicht genannt und nicht gegeben habe?
 
G

Gelöscht 119295

Gast
Sie nehmen eine Bestellung mit falschem Namen an eine fremde Adresse auf und kleben dann den entsprechenden Namen an eine leerstehende Wohnung oder ein Klingelschild in dem Haus, sowie an einen Briefkasten. Der Zusteller findet niemanden vor, und versucht das Paket bei den Nachbarn abzugeben.
Die meisten Personen nehmen das Paket ohne viel Nachdenken an, selbst wenn man den vermeintlichen Nachbarn vielleicht gar nicht persönlich kennt. Genau darauf verlassen sich auch die Betrüger.
Nachdem das Paket bei den Nachbarn abgegeben wurde, erscheint etwas später ein Abholer, der den Abholschein aus dem Briefkasten geangelt hat und sich zum Beispiel als gerade eingezogener neuer Hausbewohner ausgibt.
Auch für Sie als nichtsahnenden Nachbarn kann diese Masche rechtlich gefährlich sein, weil Sie durch Ihre Unterschrift zum letzten namentlich bekannten Empfänger werden. Sollte das Paket noch nicht bezahlt sein oder andere Probleme auftreten, können Sie deswegen unter Umständen zivilrechtlich belangt werden.
Ich habe das Paket nicht angenommen.
Ich habe meine Unterschrift der fremden Person nicht genannt und nicht gegeben.
Kann diese Masche nicht für mich gefährlich werden weil ich das Paket nicht angenommen habe und weil ich meine Unterschrift der fremden Person nicht genannt und nicht gegeben habe?
Kann ich nicht unter Umständen zivilrechtlich belangt werden weil ich das Paket nicht angenommen habe und weil ich meine Unterschrift der fremden Person nicht genannt und nicht gegeben habe?
 

mitohnealles

Aktives Mitglied
Ich habe das Paket nicht angenommen.
Ich habe meine Unterschrift der fremden Person nicht genannt und nicht gegeben.
Kann diese Masche nicht für mich gefährlich werden weil ich das Paket nicht angenommen habe und weil ich meine Unterschrift der fremden Person nicht genannt und nicht gegeben habe?
Kann ich nicht unter Umständen zivilrechtlich belangt werden weil ich das Paket nicht angenommen habe und weil ich meine Unterschrift der fremden Person nicht genannt und nicht gegeben habe?
Nein. Kannst du nicht. Wer nichts macht kann auch nichts falsch machen. Mache die bitte keine Sorgen, alles ist gut (soweit ich verstehe was dein Problem ist)! Ich habe eigentlich @Niemecki zitiert um genau das klarzustellen.
 

natasternchen

Aktives Mitglied
War das in Ordnung dass ich meine Wohnungstür aufgemacht habe?
Hätte ich meine Wohnungstür lieber zu lassen sollen als es an meiner Wohnungstür geklingelt hat?
Ich rate Dir in Zukunft nicht die Wohnungstür aufzumachen, weil Dir das offenbar schlaflose Nächte bereitet und es Dich extrem stresst, eine Tür zu öffenen, falls eine fremde Person davor steht. Das ist es nicht wert.
 
G

Gelöscht 79650

Gast
Ich habe das Paket nicht angenommen.
Ich habe meine Unterschrift der fremden Person nicht genannt und nicht gegeben.
Kann diese Masche nicht für mich gefährlich werden weil ich das Paket nicht angenommen habe und weil ich meine Unterschrift der fremden Person nicht genannt und nicht gegeben habe?
Kann ich nicht unter Umständen zivilrechtlich belangt werden weil ich das Paket nicht angenommen habe und weil ich meine Unterschrift der fremden Person nicht genannt und nicht gegeben habe?
Nein, du kannst deshalb nicht belangt werden.
 

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