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Mein Nachbar stalkt mich.

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I

Ivanka

Gast
Würde ich dir dringend raten mit dem Paketshop. Dann freut er sich jedesmal diebisch wenn er bei dir klingeln darf. Und dann kommt vielleicht doch mal ne blöde Bemerkung wie "ich nehm ja immer ihre Pakete an, jetzt könnten sie mir doch auch mal einen "Gefallen" tun.;):cool:

Oder er lockt dich vielleicht in seine Wohnung "ich hab ein Paket für Sie in meiner Wohnung". Wenn du erst mal in seiner Wohnung bist, könnte er vielleicht auch einen Schritt weitergehen...




Jetzt klingelt der Vollidiot auch noch bei der Nachbarin. Vielleicht kannst du ja mal mit ihr reden, ob sie auch unangenehme Erfahrungen mit dem Nachbarn gemacht hat. Es sei denn sie wäre älter und unattraktiv, dann hat sie bestimmt ihre Ruhe vor dem.



Wie geht es dir denn zur Zeit Ivanka?? Hoffe der lässt dich in Ruhe.
Ja total!! Das möchte ich auf keinen Fall, dass er Pakete annimmt. Ich werd am Dienstag auch eh die Anwältin diesbezüglich fragen… Denn ein Kontaktverbot heißt , dass er sich mir nicht nähern darf.. wenn er Pakete von mir annimmt ist die Konsequenz ja dass ich mich ihm nähern muss.. das könnte ja unter Umständen auch schon rechtswidrig sein..also für mich eine logische Schlussfolgerung, aber Gesetzgebung ist ja nicht immer so logisch 😂

Danke, lieb dass du fragst. Es geht mir gut. Bin heute zum ersten Mal in der Wohnung alleine mal sehen was passiert.
Bin jedoch etwas geknickt, weil das Gespräch mit der Polizei nicht so schön verlaufen ist…. Die machen mehr oder weniger nichts, außer sich das aufschreiben und prüfen lassen.. ich hoffe wirklich, dass mir nächste Woche der Anwalt helfen kann, sonst weiß ich wirklich nicht mehr weiter!
Hoffe dir gehts auch gut!
 
G

Gelöscht 121015

Gast
Jetzt schau mich doch nicht so wie den bösen Nachbarn an, ich will doch gar nichts von dir.“
Glaub mit der Aussage hat der indirekt zugegeben, dass er eben doch was von dir will.

Ein paar Tipps: Am besten ihn so oft wie möglich ignorieren, als sei er Luft - eventuell gar nicht grüßen. Wenn dann nur ganz kurz grüßen - aber OHNE Blickkontakt und OHNE lächeln. Aber ihm am besten auch nicht zeigen, dass du "Angst" vor ihm hast. Das macht den dann eventuell noch geiler.

Wenn er dich anspricht... nicht stehenbleiben.. einfach weitergehen, auch wenn es unhöflich wirkt. In diesem Fall ist es eben nicht unhöflich sondern es ist es nur dein Selbstschutz.

Bei mir hats dann aufgehört mit der blöden Anmache. Gott sei Dank! Ich glaub ich wäre weggezogen... Aktuell hat er glaub ich ein neues Opfer - die Bewohnerin unter meiner Wohnung.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Bin jedoch etwas geknickt, weil das Gespräch mit der Polizei nicht so schön verlaufen ist…. Die machen mehr oder weniger nichts, außer sich das aufschreiben und prüfen lassen..
Mal ganz abgesehen davon, dass er es auch einfach sein lassen könnte, mögen der Polizei aktuell (noch) die Hände gebunden sein.

Mich würde nur interessieren, ob du das auch deiner Tochter sagen würdest, wenn du eine hättest oder vielleicht sogar hast und sie dir erzählen würde, dass sie sich von ihrem Nachbarn bedroht fühlt..
Eine Anzeige wegen Bedrohung kann ja nur auf Tatbeständen des § 241 Strafgesetzbuch basieren, und dass er angekündigt hat, Dich sexuell anzugehen, zu verprügeln, der Freiheit zu berauben etc hast Du nicht geschildert. Im Gegenteil würde er sich wehren und Dich der falschen Beschuldigung bezichtigen, wäre als Anzeige-Erstatter Zeuge und hätte als Beweis Deine Anzeige.
Daher "schützt" Dich die Polizei bei der etwas dürftigen Sachlage sogar vor einer "Bedrohungs-Anzeige".

Bleibt noch stalking ( Nachstellung).
Schwierig bezüglich Distanz ist natürlich, das Du im selben Haus wohnst und an seiner Wohnung vorbei kommst. Da wird ab und an eine Begegnung, die sich im Rahmen des Alltags abspielt, schlecht zu vermeiden sein.
Aber ich denke das wäre ja soweit auch in Ordnung, wenn er Fremder ist - und auch bleibt?
 
I

Ivanka

Gast
Mal ganz abgesehen davon, dass er es auch einfach sein lassen könnte, mögen der Polizei aktuell (noch) die Hände gebunden sein.



Eine Anzeige wegen Bedrohung kann ja nur auf Tatbeständen des § 241 Strafgesetzbuch basieren, und dass er angekündigt hat, Dich sexuell anzugehen, zu verprügeln, der Freiheit zu berauben etc hast Du nicht geschildert. Im Gegenteil würde er sich wehren und Dich der falschen Beschuldigung bezichtigen, wäre als Anzeige-Erstatter Zeuge und hätte als Beweis Deine Anzeige.
Daher "schützt" Dich die Polizei bei der etwas dürftigen Sachlage sogar vor einer "Bedrohungs-Anzeige".

Bleibt noch stalking ( Nachstellung).
Schwierig bezüglich Distanz ist natürlich, das Du im selben Haus wohnst und an seiner Wohnung vorbei kommst. Da wird ab und an eine Begegnung, die sich im Rahmen des Alltags abspielt, schlecht zu vermeiden sein.
Aber ich denke das wäre ja soweit auch in Ordnung, wenn er Fremder ist - und auch bleibt?
Natürlich versteh ich, dass die Polizei auch nur nach Gesetzeslage handeln kann und darf, ich finde dennoch-und soweit ich weiß wird das Gesetz auch grade dahingehend noch erweitert- ist auch die psychische Bedrohung nicht zu vernachlässigen und es sollte nicht dazu auch noch einer körperlichen bedürfen, bis man etwas ausrichten kann und darf..
Erleben ist natürlich immer subjektiv und bei jedem verschieden und ich kann auch nachvollziehen , dass dies eine Einschätzung auch schwer greifbar macht Vorallem gesetzesmässig. Aber ich hoffe inständig, dass sich in dem Bereich noch etwas tut, denn durch die Isolation sind die Zahlen von Belästigungen und Nachstellung massiv gestiegen ganz zu schweigen von der Dunkelziffer.

und mit der räumlichen Distanz hast du absolut Recht. Das ist schwierig. Aber mir wäre das so egal, ob der da wohnt oder nicht, solange er endlich aufhört und man einfach nebeneinander herlebt ohne Kontakt!
 
M

MissBlumenkohl

Gast
Für mich ist das ein überbesorgter Nachbar, kein Stalker.
Doch, genau das IST Stalking. Und das ist ja auch das Pefide daran, dass er ja "eigentlich" nichts gemacht hat.

Wobei ich das hier anders sehe. Ein Mensch, der auf die Bitte, dass er einen in Ruhe lassen soll, nicht reagiert und immer wieder Kontakt aufnimmt, überschreitet ganz definitiv Grenzen. Und dann würde ich nicht mehr sagen: "Der hat nichts gemacht". Vor der Haustür rumlungern ist etwas anderes, als sich zufällig im Treppenhaus zu begegnen und distanziert "guten Tag" zu sagen.
 

Sofakissen

Aktives Mitglied
Ich denke nicht, dass die TE ein Problem damit hätte, wenn er ihr höflich "Guten Tag sagt", wenn er wirklich zufällig zur Haustür rein will während sie raus will. Sondern eben damit, dass er genau hinzuhören scheint, wann sie die Wohnung verlässt um "zufällig" gerade auch was im Treppenhaus zu brauchen, bzw. förmlich darin herumlungert in der Hoffnung sie kommt raus. Oder eben das Gebäck, das vor die Tür gelegt wurde nachdem sie den Wunsch geäußert hatte, dass kein Kontakt mehr besteht.

Alle Aktionen einzeln und ohne Vorgeschichte würden sicher als "nett von ihm" gedeutet werden, aber in der Anzahl und nach der bereits erfolgten Ansage von wegen kein Kontakt ist es eben mehr ein "es ist mir egal, ob du Kontakt willst oder nicht, weil ich will Kontakt und nur was ich will zählt"
 

tonytomate

Sehr aktives Mitglied
Was hat er nun konkret getan, dass ein Tatbestand erfüllt ist?

Er war doch stets höflich. Er war nicht handgreiflich. Er erkundigt sich nach dem Wohlbefinden seiner Mitmenschen, schreibt Zettel, nimmt Pakete an. Macht hier nicht aus nem armen Schwein ein Monster. Vielleicht hat er sich einfach nur verliebt und kommt mit Zurückweisung nicht klar.

Ich hatte einen Stalker, der mich 20x jedem Tag angerufen hat, bis ich neben dem Hörer einen Chinaböller gezündet habe. Danach war Ruhe.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöscht 121015

Gast
Vielleicht hat er sich einfach nur verliebt und kommt mit Zurückweisung nicht klar.
Das ist ja sein Problem, dass er sich verliebt hat, der Vollidiot. Sie grüßt nur freundlich hält nachbarlichen small talk mit ihm und der interpretiert irgend eine Blödsinn rein, so ein Schwachmat.

Daraufhin habe ich bei ihm geklingelt und höflich aber sehr bestimmt gesagt, dass er mich in Ruhe lassen soll, dass ich keinen Kontakt möchte und dass er auch nicht mehr bei mir klingeln soll, dass es ihn schließlich nichts angeht was ich wann wo mache…
[/QUOTE

nein heißt NEIN.

Jetzt schau mich doch nicht so wie den bösen Nachbarn an, ich will doch gar nichts von dir.“
Was ist denn das für eine Aussage?? Damit hat er indirekt zugegeben, dass er was von ihr will .

22:30 klingelte es wieder, ich hörte dass jemand vor meiner Tür war, ich machte nicht auf und verhielt mich ganz still, da mir geraten wurde ich solle jeden Kontaktversuch ignorieren… also klopfte er dann an meine Tür und nach einer weiteren Weile rief er noch meinen Namen
Vorallem wegen der Uhrzeit.. Also lag ich wach in meinem Bett und hörte gegen 0 Uhr seltsame Geräusche vor meiner Tür… ich ging wieder zum Flur und lauschte und konnte hören wie jemand vor meiner Tür hin und her lief ,
Warum klingelt der bei ihr... und auch noch um diese Zeit??? Ist er vielleicht geil und kann nicht schlafen oder was?
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Was hat er nun konkret getan, dass ein Tatbestand erfüllt ist?

Er war doch stets höflich. Er war nicht handgreiflich. Er erkundigt sich nach dem Wohlbefinden seiner Mitmenschen, schreibt Zettel, nimmt Pakete an. Macht hier nicht aus nem armen Schwein ein Monster. Vielleicht hat er sich einfach nur verliebt und kommt mit Zurückweisung nicht klar.
Der Typ nervt halt - aber jenseits der Erträglichkeitsgrenze der TE.

Das Problem ist aber, dass er sich entweder strafbar verhält - dann Anzeige, oder sich entgegen Regelungen verhält - dann Recht auf Abstand.

Es gibt da noch die Grauzone, in der er an die Grenze geht aber sie nicht überschreitet. Grenzen sind Grenzen - richtig, aber eben Grenzen.
Das "Darunter" muss ok sein, das "Darüber" nicht mehr.

Problem ist, eben diese Grenze nach Befinden der Gegner exakt zu definieren.

Man kann nicht sagen: ich hab keine Lust Dich an zu sehen, also ziehst Du aus.

Die Grenze verläuft fließend, daher müssen erst mal die Parteien ihre eigenen Grenzen definieren und sich dann darüber unterhalten, wo/wann/ob sie eingehalten werden müssen.

Wenn diese Absprache nicht stattfindet oder statt finden kann bzw durch eine Partei nicht erträglich ist, kommt der nächste Schritt, nämlich festzustellen, was überhaupt in Ordnung sein könnte - und was nicht.
Man stellt dann auf den Normalzustand ab, also ohne Befindlichkeiten.
Geht sie runter und er öffnet die Türe, sagt: "guten Tag, ich freu mich Sie zu sehen", so kann sie sagen: "freut mich auch, Herr Nachbar, danke der Nachfrage" - und geht weiter.
Daran kann - betrachten wir einen grössere Nachbarsgruppe - nichts auszusetzen sein - es sei denn, man hat jemanden als Hassfigur identifiziert.

Lasst mich vermuten, dass es bei den meisten Menschen, die sich der allgemeinen sozialen Ordnung unterwerfen hilft, wenn man ihnen gegenüber einen ganz klaren Standpunkt einnimmt. Das ganze übrigens zu Recht!
Sieäußert also dass sie sich unwohl fühlt, bittet jeglichen Kontakt jetzt und in der Zukunft zu unterbinden, will keine Nachrichten über Pakete und keine ungewollten Hilfeleistungen in Anspruch nehmen.
Sie definiert klare Grenzen, die den Nachbarn nicht in seinen Rechten verletzen.
Danach wird zu prüfen sein, ob er es respektiert oder übertritt und noch mal danach wird zu prüfen sein, welche Grenzen von ihr sozial adäquat gesetzt oder: zu eng bezeichnet wurden, und wie das Miteinander unter gegenseitigen Aspekten weiter geht.

Im allgemeinen Leben ist es eben nicht so, dass jemand unter Generalverdacht zu stellen ist.

Es sei denn, er besitzt einen LKW, Panzertape, Ladegurte, einen Hammer, eine Kneifzange und ein scharfes Frühstücksmesser. Das sind Typen, die extrem gefährlich sind - aber leider überall anzutreffen sind, und da versagt die Justiz, all das nicht sofort zu unterbinden.
Vielleicht wird das noch.
 
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