Zwischen einer neuen Regierungssteuer und der Rechnung von Energieversorgern gibt es einen Unterschied: der Energieversorger hat selber Kosten, die er mit dem Geld aus den Rechnungen bezahlen muß. Der Gaslieferant muß nämlich selber seine Gasrechnung bei seinem Großlieferanten begleichen, er stellt das Gas ja auch nicht selber und kostenfrei her, der Stromlieferant muß auch seine eigenen Kosten die die Bereitstellung des Stroms für die Kunden erfordern, wieder hereinbekommen.
Also werden die Lieferanten bei chronischer Nichtzahlung oder Kürzung (mit Auflaufen hoher Schuldbeträge auf längere Zeit) das ausstehende Geld beitreiben lassen oder aber die Lieferung beenden. Und das ist dann auch ihr gutes Recht.