Ersteinmal wünsche ich allen noch ein frohes neues Jahr 2023
(im Januar eines neuen Jahres darf man das noch)
Ich fange mal die Geschichte ganz von vorne an:
Ich hatte ein Auto vor einiger Zeit an jemanden verkauft. Das Auto hatte auch Mängel, die ich beim Verkauf gesagt hatte, aber wohl der Bequemlichkeit halber oder "weiß der Geier warum" nicht alle in den Kaufvertrag reingeschrieben habe.
War dumm von mir, aber hätte ich gewußt, was der Käufer für eine Persönlichkeit hat, so hätte ich ihm das Auto nie verkauft.
Jedenfalls hatte er das Auto sodann angemeldet, und war wohl auch in einer Werkstatt, die eine ellenlange Mängelliste aufgestellt hatte.
Der Käufer rief mich dann gleich an, und sprach Drohungen aus, und fuhr zu mir nach Hause, und bedrohte meine Frau und sagte ihr, dass wenn ich nicht € 1000 an ihn zahle, er mich abstechen würde.
Wir stellten dann eine Strafanzeige gegen ihn, und die Polizei machte eine "Gefährderansprache" bei ihm.
Der Käufer machte dann eine Strafanzeige gegen mich.
Jetzt am 11.Januar 2023 kam eine Zeugen - Ladung zum Amtsgericht für den 23.Januar 2023,
und es soll gegen den Autokäufer wegen Versuch der Erpressung verhandelt werden.
Ich werde da auch der Zeugenladung folgen und hingehen, habe jedoch Bedenken zum "anderen Fall" ebenso befragt zu werden.
Mit dem "anderen Fall" ist das gegen mich noch offene Verfahren gemeint, wo mich der Käufer angezeigt hatte.
Kurz gesagt: Ich möchte mich nicht ohne Rechtsanwalt als Zeuge zu dem gegen mich noch offenen Verfahren äußern.
Kann ich das verweigern, und wenn ---- wie ?
Als Zeuge ist man ja verpflichtet auszusagen.
(im Januar eines neuen Jahres darf man das noch)
Ich fange mal die Geschichte ganz von vorne an:
Ich hatte ein Auto vor einiger Zeit an jemanden verkauft. Das Auto hatte auch Mängel, die ich beim Verkauf gesagt hatte, aber wohl der Bequemlichkeit halber oder "weiß der Geier warum" nicht alle in den Kaufvertrag reingeschrieben habe.
War dumm von mir, aber hätte ich gewußt, was der Käufer für eine Persönlichkeit hat, so hätte ich ihm das Auto nie verkauft.
Jedenfalls hatte er das Auto sodann angemeldet, und war wohl auch in einer Werkstatt, die eine ellenlange Mängelliste aufgestellt hatte.
Der Käufer rief mich dann gleich an, und sprach Drohungen aus, und fuhr zu mir nach Hause, und bedrohte meine Frau und sagte ihr, dass wenn ich nicht € 1000 an ihn zahle, er mich abstechen würde.
Wir stellten dann eine Strafanzeige gegen ihn, und die Polizei machte eine "Gefährderansprache" bei ihm.
Der Käufer machte dann eine Strafanzeige gegen mich.
Jetzt am 11.Januar 2023 kam eine Zeugen - Ladung zum Amtsgericht für den 23.Januar 2023,
und es soll gegen den Autokäufer wegen Versuch der Erpressung verhandelt werden.
Ich werde da auch der Zeugenladung folgen und hingehen, habe jedoch Bedenken zum "anderen Fall" ebenso befragt zu werden.
Mit dem "anderen Fall" ist das gegen mich noch offene Verfahren gemeint, wo mich der Käufer angezeigt hatte.
Kurz gesagt: Ich möchte mich nicht ohne Rechtsanwalt als Zeuge zu dem gegen mich noch offenen Verfahren äußern.
Kann ich das verweigern, und wenn ---- wie ?
Als Zeuge ist man ja verpflichtet auszusagen.