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Arbeitsrecht in Deutschland bei tätlichen Angriffen

natasternchen

Aktives Mitglied

Die Attacke war so bizarr und ekelhaft, dass sie weltweit Schlagzeilen machte. Am Samstagabend rieb Hannovers Ballettchef Marco Goecke in der Premierenpause der FAZ-Kritikerin Wiebke Hüster einen offenen Beutel mit Hundekot seines Dackels Gustav ins Gesicht.

Das Staatstheater suspendierte ihn umgehend und erteilte ein Hausverbot, am Donnerstag gab es in einer Pressekonferenz bekannt, der Vertrag werde „in gegenseitigem Einvernehmen“ mit sofortiger Wirkung aufgelöst, In Hintergrundgesprächen wurde deutlich, dass wohl eine Abfindung gezahlt wurde. Obwohl es sich um Steuergelder handelt, wurde die Höhe Geheim gehalten.

Was ich hier gerne mal diskutieren würde: Wo sind wir in Deutschland hingekommen, dass der Arbeitgeber selbst in so einem Fall nicht einmal eine fristlose Kündigung für durchsetzbar halten darf? Leider deckt sich das mit meiner Erfahrung, was deutsche Arbeitsgerichte angeht.

Ich hatte mal einen Fall, in dem ein Mitarbeiter auf dem Gang im Büro einer Kollegin eine harte Ohrfeige gegeben hat, weil der Kopierer wieder mal kein Papier hatte. Ich finde, in solchen Fällen tätlicher Angriffe muss man Leute rechtssicher fristlos ohne jeden Anspruch vor die Tür setzen können.

Was ist Eure Meinung dazu?
 

Kirschblüte

Aktives Mitglied

Die Attacke war so bizarr und ekelhaft, dass sie weltweit Schlagzeilen machte. Am Samstagabend rieb Hannovers Ballettchef Marco Goecke in der Premierenpause der FAZ-Kritikerin Wiebke Hüster einen offenen Beutel mit Hundekot seines Dackels Gustav ins Gesicht.

Das Staatstheater suspendierte ihn umgehend und erteilte ein Hausverbot, am Donnerstag gab es in einer Pressekonferenz bekannt, der Vertrag werde „in gegenseitigem Einvernehmen“ mit sofortiger Wirkung aufgelöst, In Hintergrundgesprächen wurde deutlich, dass wohl eine Abfindung gezahlt wurde. Obwohl es sich um Steuergelder handelt, wurde die Höhe Geheim gehalten.

Was ich hier gerne mal diskutieren würde: Wo sind wir in Deutschland hingekommen, dass der Arbeitgeber selbst in so einem Fall nicht einmal eine fristlose Kündigung für durchsetzbar halten darf? Leider deckt sich das mit meiner Erfahrung, was deutsche Arbeitsgerichte angeht.

Ich hatte mal einen Fall, in dem ein Mitarbeiter auf dem Gang im Büro einer Kollegin eine harte Ohrfeige gegeben hat, weil der Kopierer wieder mal kein Papier hatte. Ich finde, in solchen Fällen tätlicher Angriffe muss man Leute rechtssicher fristlos ohne jeden Anspruch vor die Tür setzen können.

Was ist Eure Meinung dazu?
Kann man!
Es ist gesetzlich klar geregelt, dass bei tätlichen Angriffen auf Kollegen oder Chefs fristlos entlassen werden darf. Im Fall der Ohrfeige muss das allerdings vor Gericht durch Zeugen bewiesen werden können, andernfalls kann der Angreifer auch straffrei ausgehen.
Hier handelt es sich um einen normalen Arbeitnehmer, nehme ich an.

Schwieriger bei Beamten, aber auch Staatsbeamte wie der Ballettchef können wegen tätlicher Angriffe fristlos entlassen werden. Schwerpunktmäßig kommt noch dazu, dass die Öffentlichkeit involviert war, es Zeugen und eine Anzeige gab. Damit wäre er bei Verurteilung auch noch vorbestraft.

Die Abfindung aus Steuergeldern, die ich mehr als unangemessen finde, resultiert evtl. aus seinem Arbeitsvertrag mit bestimmten Klauseln, die aufgrund seiner Aktion aber auch außer Kraft gesetzt sein müssten (reine Spekulation).

Die Möglichkeit der fristlosen Entlassung, ohne ihm noch Geld für seine widerliche Aktion hinterher zu werfen, wäre mMn ohne weiteres möglich gewesen. Sein Ruf ist sowieso ruiniert.
 

Revan233

Aktives Mitglied
Beim Staatstheater gehts um Steuergeld.
Und Steuergeld ist eben egal, ob man es verplempert.

Man hätte versuchen können ihn fristlos zu kündigen oder hilfsweise eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen können. Nahezu sicher hätte zumindest Letztere auch geklappt.
Stattdessen macht man einen Aufhebungsvertrag.

Wahrscheinlich um den Fall möglichst schnell vom Tisch zu bekommen und sich nicht langwierigen Prozessen und -risiken auszusetzen, welches die Reputation des Staatstheaters beeinträchtigen könnte und in deren Verlauf irgendwelche unschönen Details und Interna vorgebracht werden könnten. Die finanziellen Auswirkungen für den Steuerzahler haben sicherlich eine eher untergeordnete bis keine Rolle gespielt.

Mit der Büroattacke grundsätzlich das Gleiche.
Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an.
 

weidebirke

Urgestein

Die Attacke war so bizarr und ekelhaft, dass sie weltweit Schlagzeilen machte. Am Samstagabend rieb Hannovers Ballettchef Marco Goecke in der Premierenpause der FAZ-Kritikerin Wiebke Hüster einen offenen Beutel mit Hundekot seines Dackels Gustav ins Gesicht.

Das Staatstheater suspendierte ihn umgehend und erteilte ein Hausverbot, am Donnerstag gab es in einer Pressekonferenz bekannt, der Vertrag werde „in gegenseitigem Einvernehmen“ mit sofortiger Wirkung aufgelöst, In Hintergrundgesprächen wurde deutlich, dass wohl eine Abfindung gezahlt wurde. Obwohl es sich um Steuergelder handelt, wurde die Höhe Geheim gehalten.

Was ich hier gerne mal diskutieren würde: Wo sind wir in Deutschland hingekommen, dass der Arbeitgeber selbst in so einem Fall nicht einmal eine fristlose Kündigung für durchsetzbar halten darf? Leider deckt sich das mit meiner Erfahrung, was deutsche Arbeitsgerichte angeht.

Ich hatte mal einen Fall, in dem ein Mitarbeiter auf dem Gang im Büro einer Kollegin eine harte Ohrfeige gegeben hat, weil der Kopierer wieder mal kein Papier hatte. Ich finde, in solchen Fällen tätlicher Angriffe muss man Leute rechtssicher fristlos ohne jeden Anspruch vor die Tür setzen können.

Was ist Eure Meinung dazu?
Eieiei.

Bei einem Prominenten verstehe ich, dass sie versuchen, das Ganze ohne weiteren Skandal über die Bühne zu bringen. Obwohl es nciht richtig ist und nicht gerecht ist.

Aber bei der Ohrfeige? Wie wurde denn da gerechtfertigt, dass er noch irgendwelche Ansprüche hatte?
 

dreampudelchen

Aktives Mitglied
Der Arbeitgeber hätte durchaus fristlos kündigen können. Aber da wollte man wahrscheinlich Aufsehen vermeiden und scheute das Arbeitsgericht und die Presse.
 

Addi

Aktives Mitglied
Es scheint ja eher eine geplante Tat gewesen zu sein, denn warum trägt man sonst einen Kotbeutel mit Inhalt mit sich rum? Ob das Arbeitsgericht eine fristlose Kündigung für gerechtfertigt gehalten hätte, ist fraglich. Ich habe von Arbeitsrichtern schon bizzare Urteile erlebt.
 
G

Gelöscht 79650

Gast
Es war eine psychische Ausnahmesituation.
Und letztlich ungefährlich.
Finde ich jetzt nicht so tragisch.
 

kasiopaja

Urgestein

Die Attacke war so bizarr und ekelhaft, dass sie weltweit Schlagzeilen machte. Am Samstagabend rieb Hannovers Ballettchef Marco Goecke in der Premierenpause der FAZ-Kritikerin Wiebke Hüster einen offenen Beutel mit Hundekot seines Dackels Gustav ins Gesicht.

Das Staatstheater suspendierte ihn umgehend und erteilte ein Hausverbot, am Donnerstag gab es in einer Pressekonferenz bekannt, der Vertrag werde „in gegenseitigem Einvernehmen“ mit sofortiger Wirkung aufgelöst, In Hintergrundgesprächen wurde deutlich, dass wohl eine Abfindung gezahlt wurde. Obwohl es sich um Steuergelder handelt, wurde die Höhe Geheim gehalten.

Was ich hier gerne mal diskutieren würde: Wo sind wir in Deutschland hingekommen, dass der Arbeitgeber selbst in so einem Fall nicht einmal eine fristlose Kündigung für durchsetzbar halten darf? Leider deckt sich das mit meiner Erfahrung, was deutsche Arbeitsgerichte angeht.

Ich hatte mal einen Fall, in dem ein Mitarbeiter auf dem Gang im Büro einer Kollegin eine harte Ohrfeige gegeben hat, weil der Kopierer wieder mal kein Papier hatte. Ich finde, in solchen Fällen tätlicher Angriffe muss man Leute rechtssicher fristlos ohne jeden Anspruch vor die Tür setzen können.

Was ist Eure Meinung dazu?
Er hat doch jetzt die fristlose Kündigung bekommen.

 

Daoga

Urgestein
Menschlich ist es verständlich, wenn man pausenlos von einer bestimmten Person angegriffen wird, daß man dann irgendwann zu Gegenmaßnahmen schreitet. Wie heißt der blöde Spruch über Kritiker, sie sind wie Eunuchen, sie können selber nicht aber wissen besser als jeder andere wie es geht.
Und Hundekot gegen verbalen Kot, nicht grad neu, die Idee.
Fristlose Kündigung, aber "Seine Produktionen sollen im Repertoire bleiben", heißt auf gut deutsch so leicht sind er und seine Produktionen doch nicht zu ersetzen, und sein Nachfolger wird potentiell gleich wieder Ärger mit dieser Kritikerin bekommen, wenn sie nicht aus der Sache lernt, sich etwas am Riemen zu reißen und die Kritik professionell zu halten, statt an der Person festzumachen. Wenn sie das vorher beherzigt hätte, wäre es nicht zu der Szene gekommen.
 

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