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Bußgeld wegen mittelfinger

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kasiopaja

Urgestein
Man kann es darauf ankommen lassen. Die Partnerin des anderen Autofahrers zählt insofern nicht als unabhängige Zeugin,weil sie halt die Partnerin ist. Anders wäre es wenn ein neutraler Fussgänger die Tat beobachtet hätte. Widerspruch einlegen, dann kommst du zu 99% davon, weil Aussage gegen Aussage steht.
Und wenn nicht, wird es noch teurer.
 

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
Was soll ich tun?
Eine Anhörung/die Anzeige und deren Folgeschreiben abwarten.

Falls du geringe Einkünfte hast beim Gericht einen Beratungsschein holen, zumindest prüfen, ob du berechtigt bist.

UND...
dir überlegen, was du in Zukunft alternativ zum Stinkefinger - deeskalierend - machen könntest ;)
 

MissLisa

Mitglied
So funkitioniert unser Rechtssystem aber nicht. Die Aussage der Partnerin ist de facto nichts wert, weil sie als Gefälligkeitsaussage gewertet wird. Also steht Aussage gegen Aussage und die Sache verläuft im Sande.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

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