Und wenn nicht, wird es noch teurer.Man kann es darauf ankommen lassen. Die Partnerin des anderen Autofahrers zählt insofern nicht als unabhängige Zeugin,weil sie halt die Partnerin ist. Anders wäre es wenn ein neutraler Fussgänger die Tat beobachtet hätte. Widerspruch einlegen, dann kommst du zu 99% davon, weil Aussage gegen Aussage steht.