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Bußgeld wegen mittelfinger

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Hajooo

Sehr aktives Mitglied
Abgesehen davon, daß sich der TE nicht mehr meldet :(
Und dass die Staatsanwaltschaft bereit ist, das Verfahren wegen Beleidigung im Sinne von § 185 StGB gegen Zahlung eines Geldbetrags von 100 Euro nach § 153a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StPO einzustellen.
Gilt das auch für Österreich ?
 
G

Gelöscht 125515

Gast
Abgesehen davon, daß sich der TE nicht mehr meldet :(
Gilt das auch für Österreich ?
Ja, §200 der StPO Österreich gibt der Staatsanwaltschaft die Option von einer Verfolgung der Straftat abzusehen, wenn der Beschuldigte stattdessen einen Geldbetrag an den Bund zahlt.
 

Profitaenzer

Mitglied
Würde mir sofort einen anwalt nehmen und den sachverhalt schildern und gegen den bußgeldbescheid rekurs einreichen.
Mach keinen Sinn, da der SK Behalt i.d.R. 150 EUR sind.

Ich würde mir einen Zeugen besorgen der das Gegenteil behauptet und dann lass sie mal machen. Wenn sowas ist vor der Polizei grundsätzlich immer die Aussage verweigern. Du brauchst nichts angeben und Dich damit selber belasten!
 
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