Hajooo
Sehr aktives Mitglied
Abgesehen davon, daß sich der TE nicht mehr meldet
Gilt das auch für Österreich ?Und dass die Staatsanwaltschaft bereit ist, das Verfahren wegen Beleidigung im Sinne von § 185 StGB gegen Zahlung eines Geldbetrags von 100 Euro nach § 153a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StPO einzustellen.