CAT
Aktives Mitglied
Mich irritiert nach wie vor der Begriff Bußgeld, da es keines ist, sondern sich Geldstrafe nennt.
Wie diese üblicherweise berechnet wird =>
Quelle:
Wer einen Stinkefinger im Straßenverkehr zeigt, muss in aller Regel mit einer Geldstrafe rechnen. Deren Höhe wird in Tagessätzen bemessen. Diese sind wiederum abhängig vom monatlichen Nettoeinkommen des Täters. Zeigen Sie jemandem einen Mittelfinger im Straßenverkehr, kann das also durchaus teuer werden.
Normalerweise – so zumindest kenne ich das – wird ein Mensch mit dem Sachverhalt konfrontiert (schriftlich), kann dazu innerhalb einer bestimmten Frist Stellung beziehen/Widerspruch einlegen usw.
Wäre mir neu, dass direkt ein Betrag festgesetzt wird – weil es eben kein Bußgeld ist - aber nun gut – dann kann man innerhalb dieser Frist auch zahlen oder eben wie o.g. Widerspruch einlegen oder Stellung beziehen (siehe auch: Handelt es sich um eine wechselseitig begangene Beleidigung, kann der Richter übrigens gemäß § 199 StGB beide Beleidiger freisprechen.)
Gleiche Quelle wie o.g.
Du könntest behaupten er habe gehupt und dir einen Vogel gezeigt, darauf hin hast du mit dem Mittelfinger reagiert (vorstehender Satz dient als Beispiel zur Erklärung "wechselseitige begangene Beleidigung").
Wie dem auch sei ich würde nichts mündlich machen sondern alles nur schriftlich.
Super wäre, wenn du kund tätest, warum du überhaupt angehupt wurdest. Könnte u.U. auch eine Rolle spielen....
Wie diese üblicherweise berechnet wird =>
Quelle:
Mittelfinger im Straßenverkehr zeigen - Beleidigung 2024
llll➤ Infos zum Thema "Mittelfinger im Straßenverkehr", z. B. ✔ Welche Strafe droht bei einer Anzeige wegen einem Mittelfinger im Straßenverkehr?
www.bussgeldkatalog.org
Wer einen Stinkefinger im Straßenverkehr zeigt, muss in aller Regel mit einer Geldstrafe rechnen. Deren Höhe wird in Tagessätzen bemessen. Diese sind wiederum abhängig vom monatlichen Nettoeinkommen des Täters. Zeigen Sie jemandem einen Mittelfinger im Straßenverkehr, kann das also durchaus teuer werden.
Normalerweise – so zumindest kenne ich das – wird ein Mensch mit dem Sachverhalt konfrontiert (schriftlich), kann dazu innerhalb einer bestimmten Frist Stellung beziehen/Widerspruch einlegen usw.
Wäre mir neu, dass direkt ein Betrag festgesetzt wird – weil es eben kein Bußgeld ist - aber nun gut – dann kann man innerhalb dieser Frist auch zahlen oder eben wie o.g. Widerspruch einlegen oder Stellung beziehen (siehe auch: Handelt es sich um eine wechselseitig begangene Beleidigung, kann der Richter übrigens gemäß § 199 StGB beide Beleidiger freisprechen.)
Gleiche Quelle wie o.g.
Du könntest behaupten er habe gehupt und dir einen Vogel gezeigt, darauf hin hast du mit dem Mittelfinger reagiert (vorstehender Satz dient als Beispiel zur Erklärung "wechselseitige begangene Beleidigung").
Wie dem auch sei ich würde nichts mündlich machen sondern alles nur schriftlich.
Super wäre, wenn du kund tätest, warum du überhaupt angehupt wurdest. Könnte u.U. auch eine Rolle spielen....