Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Bußgeld wegen mittelfinger

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

CAT

Aktives Mitglied
Mich irritiert nach wie vor der Begriff Bußgeld, da es keines ist, sondern sich Geldstrafe nennt.

Wie diese üblicherweise berechnet wird =>

Quelle:

Wer einen Stinkefinger im Straßenverkehr zeigt, muss in aller Regel mit einer Geldstrafe rechnen. Deren Höhe wird in Tagessätzen bemessen. Diese sind wiederum abhängig vom monatlichen Nettoeinkommen des Täters. Zeigen Sie jemandem einen Mittelfinger im Straßenverkehr, kann das also durchaus teuer werden.

Normalerweise – so zumindest kenne ich das – wird ein Mensch mit dem Sachverhalt konfrontiert (schriftlich), kann dazu innerhalb einer bestimmten Frist Stellung beziehen/Widerspruch einlegen usw.

Wäre mir neu, dass direkt ein Betrag festgesetzt wird – weil es eben kein Bußgeld ist - aber nun gut – dann kann man innerhalb dieser Frist auch zahlen oder eben wie o.g. Widerspruch einlegen oder Stellung beziehen (siehe auch: Handelt es sich um eine wechselseitig begangene Beleidigung, kann der Richter übrigens gemäß § 199 StGB beide Beleidiger freisprechen.)
Gleiche Quelle wie o.g.

Du könntest behaupten er habe gehupt und dir einen Vogel gezeigt, darauf hin hast du mit dem Mittelfinger reagiert (vorstehender Satz dient als Beispiel zur Erklärung "wechselseitige begangene Beleidigung").

Wie dem auch sei ich würde nichts mündlich machen sondern alles nur schriftlich.

Super wäre, wenn du kund tätest, warum du überhaupt angehupt wurdest. Könnte u.U. auch eine Rolle spielen....
 
G

Gelöscht 125385

Gast
Wie ich einem anderen Thread des TE entnehmen konnte ist er Österreicher und lebt auch dort. Möglicherweise sind die ahndungsrechtlichen Vorgehensweisen dort anders als hier in D.
 
G

Gelöscht 124133

Gast
Also meine Erfahrung ist so, dass wenn du es abstreitest nichts getan werden kann. Die Freundin zählt als Zeugin nicht, weil sie parteiisch ist.
 
G

Gelöscht 77252

Gast
Ich werde montag mal zur polizei gehen und mich nochmal genauer erkundigen notfalls werde ich es zahlek müssen.
Du hast ja bei der Polizei angerufen. Überprüfe doch mal, ob die im Schreiben angegebene Rufnummer tatsächlich die des lokalen Polizeipräsidiums ist. Könnte ja auch eine neue fiese Masche sein, Geld abzuzocken: Leute provozieren, den Mittelfinger zu zeigen, und dann gefälschte Polizisten hinschicken.
Aber halt: Falls es eine Masche ist, woher haben die dann deine Adresse?
 
G

Gelöscht 125385

Gast
Und bitte bedenken, es handelt sich um das Recht in Österreich und dessen Anwendung und Verfahrensweisen.
 

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
Österreich und deutschland sind beide in der eu und haben dann sicher fast die gleichen gesetze.
Kannst du bitte erklären, weshalb du uns die Informationen nur "Häppchenweise" nennst ?

In Deutschland ist es so:
Es gibt eine Unstimmigkeit, gegen diese mache ich eine Anzeige bei der Polizei.
Daraus folgt:
Eine Anzeige bedeutet erstmal nur, dass du der Polizei erzählst, was geschehen ist. Die polizeilichen Beamten und die Staatsanwaltschaft sichten dann alle Einzelheiten und Beweise und entscheiden, ob etwas Strafbares passiert sein könnte.
Wenn nicht, wird das Verfahren eingestellt
Quelle: https://www.recht-relaxed.de/WebS/RechtRelaxed/DE/Wissen/DerStrafprozess/derStrafprozessPerspektiveGeschaedigter.html#:~:text=Eine%20Anzeige%20bedeutet%20erstmal%20nur,nicht%2C%20wird%20das%20Verfahren%20eingestellt.

Wie war das bei dir ?
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöscht 125385

Gast
Der österreichische Automobilclub sagt hierzu folgendes:

„Alltägliche“ Handzeichen wie Vogel oder Mittelfinger können sogar strafbar sein! Nämlich als Anstandsverletzung (noch recht billig); schlimmer aber als Beleidigung nach § 115 Strafgesetzbuch. Erstattet der Beleidigte Anzeige, drohen ein paar Tausender Geldstrafe, der Strafrahmen reicht sogar bis zu drei Monaten Haft.

Verhängnisvolle Handzeichen beim Autofahren | ÖAMTC (oeamtc.at)

Daher kommt mir die Aussage mit 100 €, die Polizisten angeblich fordern, etwas schräg vor.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben