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Bußgeld wegen mittelfinger

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Alegra67

Aktives Mitglied
Es zählt als Beleidigung und wird geahndet, so ist das nunmal.

Im Straßenverkehr geht es oftmals emotional zu, warum auch immer. Aber wegen jedem Furz zu hupen und Stinkefinger anzuzeigen ist für mich nicht besser als der Stinkefinger. Das hat was von "ich hab den Größten, mir kann keiner". Oder zumindest die Anmaßung, als Erzieher anderer Verkehrsteilnehmer aufzutreten.
 

Fantafine

Sehr aktives Mitglied
Ich bin auch echt baff hier, was für ein Heckmeck darum gemacht wird, wenn jemand die Konsequenzen tragen soll für sein Handeln, was er oder sie auch tatsächlich getan hat.

Ich würde keinen Mittelfinger anzeigen, aber ich würde zahlen, wenn ich tatsächlich einen gezeit hätte. Da wird mir ja nichts unterstellt, es ist ja passiert. Was soll also der Eiertanz? Ist das echt so unvorstellbar, gerade zu stehen für die eigenen Aktionen?

Stell sicher, dass es echt ein offizielles Bußgeld ist (frag nach) und dann zahl. So ein Herumgetue.
 

gerfried

Mitglied
Wenn du dir keinen Anwalt nehmen kannst, dann sind 100,00 € auf demKonto "wieder was dazu gelernt" gut angelegtes Geld. Denn ich glaube du hast dazugelernt.
 

cucaracha

Urgestein
Wenn du sagst, dass du keinen Mittelfinger herausgestreckt hast (z.B. weil du dir nur in der Nase popeln wolltest)
muss der Andere das Gegenteil beweisen was er nicht kann (da Fotos fehlen) und damit würde die Anschuldigung gegen dich verfallen.
Nur die Zeugenaussage seiner Freundin hilft deinem Gegner nicht .
 

Santino

Moderator
Teammitglied
Sprecht mit dem TE und nicht über ihn an ihm vorbei - allgemein kann das Thema im Gesellschaftsforum diskutiert werden.
 

Sarnade

Aktives Mitglied
ZAh
Neulich hat mich jemand angehupt da ich gebremst habe und ich habe ihm dann den mittelfinger gezeigt. Der typ hat sich das kennzeichen gemerkt und ist zur polizei. Die polizei ist dann zu mit gekommen und hat gesagt ich muss 100 euro strafe zahlen wegen beleidigung. Was soll ich tun? Der andere autofahrer hat seine partnerin als zeugin.
Zahlen, ganz einfach. Und beleidigende Gesten künftig unterlassen.
 

Sarnade

Aktives Mitglied
Ich gehe davon aus, dass die Polizei aufgrund der Strafanzeige und des Strafantrags des Beleidigten den Fall der Staatsanwaltschaft übermittelt. Und dass die Staatsanwaltschaft bereit ist, das Verfahren wegen Beleidigung im Sinne von § 185 StGB gegen Zahlung eines Geldbetrags von 100 Euro nach § 153a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StPO einzustellen. https://dejure.org/gesetze/StPO/153a.html

Vielleicht wollten die Polizeibeamten auch nur das zum Ausdruck bringen. Grund dafür könnte sein, dass im örtlichen Zuständigkeitsbereich derjenigen Staatsanwaltschaft, deren Hilfsbeamte sie sind, üblicherweise in solche Fällen so verfahren wird. Voraussetzung ist, dass die Staatsanwaltschaft davon überzeugt ist, dass die Geste gezeigt wurde, mithin die Aussage des Adressaten der Geste und seiner Begleiterin für glaubhaft und die Zeugin für glaubwürdig hält. Die Ehefrau/Partnerin ist keineswegs "automatisch" eine unglaubwürdige Zeugin, nur weil sie die Ehefrau/Partnerin des Geschädigten ist. Sie muss auch wahrheitsgemäß aussagen, sonst macht sie sich strafbar, zumindest nach § 153 StGB wegen falscher uneidlicher Aussage. https://dejure.org/gesetze/StGB/153.html

Ob sie glaubwürdig ist und ihre Aussagen im konkreten Fall glaubhaft, wird in freier Beweiswürdigung entschieden.

Nichtjuristen formulieren und verstehen behördliche Aufforderungen zu Geldzahlungen bei Zuwiderhandlungen meist so, dass jemand "Strafe" zahlen soll. Sie unterscheiden nicht zwischen
  1. einer Geldstrafe nach dem StGB oder einem anderen Gesetz,
  2. einer Geldbuße im Sinne des OWiG oder eines anderen Gesetzes und
  3. einem Geldbetrag i.S.d. § 153a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StPO zur Beseitigung des öffentlichen Interesses an einer Strafverfolgung.
Juristisch sind das aber drei verschiedene Paar Schuhe.
 
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