Hajooo
Sehr aktives Mitglied
Abgesehen davon, daß sich der TE nicht mehr meldet 🙁
Gilt das auch für Österreich ?Und dass die Staatsanwaltschaft bereit ist, das Verfahren wegen Beleidigung im Sinne von § 185 StGB gegen Zahlung eines Geldbetrags von 100 Euro nach § 153a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StPO einzustellen.