Deswegen bin ich dafür das die Eltern bestraft werden.
Die haben in ihrer Erziehung versagt und wegen ihrem versagen ist ein Kind Tod.
Woher weißt du das? Kennst Du die Familienverhältnisse?
Die Prüfung der Schuldfähigkeit bedeutet nicht, dass man zu den Tätern besonders nett ist. Es heißt auch nicht, dass die Tat keine Folgen hat. Aber die Folgen müssen angemessen und für den Täter verstehbar sein. Und zwar in beide Richtungen, nicht zu lasch, aber auch nicht zu hart.
Bevor man über eine Herabsetzung des Alters redet, muss man erst mal überlegen, was Schuldfähigkeit überhaupt ist,
Die Schuldfähigkeit bezeichnet die Selbstbestimmung, die erforderlich ist, um persönliche Verantwortung zu übernehmen. Bei der Schuldfähigkeit sind zunächst das Alter und sodann die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit maßgeblich. Bei einer Straftat geht der Gesetzgeber üblicherweise von einer Schuldfähigkeit aus, wenn der Täter über die Fähigkeit zur Einsicht sowie zur Steuerung verfügt.
siehe google
Bei Kindern mag die Einsichtsfähigkeit noch vorhanden sein, aber Steuerung müssen sie erst noch lernen. Für den Moment haben wir die Grenze zu Einsicht und Steuerungsfähigkeit bei 14 Jahren. Das beruht auf wissenschaftlichen (psychologischen und pädagogischen )Erkenntnissen. Wollen wir das ändern, müsste man erst mal neue Studien in Auftrag geben.
Grundlage unseres Zusammenlebens in Deutschland ist die Verfassung mit unseren Freiheits- und Persönlichkeitsrechten, die es zu verteidigen gilt. An allen Stellen, an denen der Staat diese einschränkt, muss das mit großer Sorgfalt passieren. Sonst schlittern wir Richtung Willkür.
Mit einer Strafe fügt man jemandem mit Absicht Übel zu. Spätestens wenn uns eine Strafe droht, wünschen wir uns, dass dies gerecht und nachvollziehbar passiert. --> Fahre ich zu schnell, möchte ich, dass der vor mir, der auch zu schnell fährt, die gleiche Strafe bekommt.
Zum einen dienen Strafen der Vergeltung von Rechtsverletzungen, zum anderen sollen sie auch zur Verhütung zukünftiger Straftaten beitragen (präventive Funktion), durch Abschreckung und durch „Besserung“ des Täters.
Wem bringt es etwas, diese beiden Mädchen nach Jugendgesetz zu behandeln?
Verstehen die Mädchen, was da mit ihnen passiert?
Wird es andere Kinder abschrecken? Ich denke, dazu sind die Fälle zu individuell.
Wird es die Kinder bessern? Sicher nicht dann, wenn sie die Strafe nicht verstehen.
Da muss man ansetzen. Sind Kinder mit 12 oder 13 in der Lage, zu verstehen, was eine lange Gefängnisstrafe bedeutet? Können sie ein Konzept wie lebenslänglich einschätzen? Kinder wissen auch, dass man vor dem Mittagessen keine Kekse klauen darf. Sie tun es trotzdem. Kinder wissen, dass man nicht morden darf. Aber können sie die Folgen wirklich einschätzen? Oder ist das ein bisschen wie Kekse klauen? ---> Na ja, dafür werde ich halt bestraft, aber drei Wochen Stubenarrest ist mir das wert.
Gibt es Studien dazu, dass Kinder einschätzen können, wie gravierend ihre Tat ist? Oder was Gefängnis bedeutet?
Für mich persönlich ist der entscheidende Punkt, wenn sie das nicht können, werden sie die Strafe als ungerecht ansehen und sich damit selbst zum Opfer inszenieren. Sie sind nicht in der Lage, die Verantwortung zu übernehmen. Mir persönlich ist das wichtig, dass sie irgendwann die Dimension ihrer Tat verstehen können. Ich glaube, das ist auch den Angehörigen gegenüber fair. (Ich jedenfalls leide sehr darunter, dass mein Vater glaubt, ich hätte ihn hintergangen und es ist meine Schuld, dass er im Gefängnis ist. Von Schuldeinsicht keine Spur.)
Dass sie nicht ins Gefängnis gehen, heißt nicht, die schickt man auf einen Ponyhof zum Spielen. Natürlich wird es Maßnahmen geben und bei einer dermaßen großen Gefahr von Fremdgefährdung wird es auch erst mal nichts mit Freigang. Die sind sicher in einer geschlossenen Psychiatrie, ohne Privilegien, kein Handy, fest umrissener Alltag.
Wir haben alle Erfahrung mit geschlossener Unterbringung. Es gibt einen geregelten Tagesablauf und keine Ausnahmen. Fehler werden sehr streng sanktioniert. Wir stellen hier einen typischen Tagesablauf dar, wie wir ihn erfahren haben. Je nach Vertrauen der Betreuer*innen zu dir und den Vorgaben aus dem strukturierten Tagesablauf, sind Ausgänge auf dem Gelände oder in die Stadt möglich. Am Wochenende wird gemeinsam gekocht, es werden Ausflüge gemacht und wir dürfen länger schlafen oder wach bleiben. Je nach Verhältnis zu den Betreuern kann man über den Tagesablauf auch mal diskutieren und sich ein paar Ausnahmen erlauben. In der Regel ist der Tagesablauf folgendermaßen:
Schaut euch Seite 12 an. Dort ist ein typischer Tagesablauf abgebildet.
Es ist nicht viel anders als im Gefängnis. Sie sind aber gezwungen, ihren Schulabschluss zu machen und mehr als zwei Stunden Freizeit am Tag ist nicht. Kooperieren sie nicht vollständig, gibt es harte Maßnahmen, im Zweifelsfall Sedierung oder Fixierung. Außerdem bekommen sie Therapie und MÜSSEN sich damit auseinandersetzen, was sie getan haben. Das ist im Gefängnis nicht unbedingt der Fall.
Es ist also keineswegs Ponyhof-Zeit für diese beiden Mädchen. Ob sie nun schuldfähig sind oder nicht.