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Gesetzesalter für Strafmündigkeit herabsetzen?

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Favori

Aktives Mitglied
Ich frage mich halt, wie weit man das Alter herabsetzen sollte, da so manche Kinder unter 10 Jahren kriminelle Energien aufweisen.

Vielleicht wenn auch traurig, sollte man in der Grundschule den Kindern schon klarmachen, was soziale Werte sind und Vorhallem, wenn man jemand tötet oder ähnliches, dass man eben für immer in den Bau geht.
 

_cloudy_

Urgestein
Mir tun auch die Eltern der Mädchen leid.

Eine Nachbarin eines der Kinder sagte das war ein wohlerzogenes Mädchen.

Diese Mädchen haben auch das Leben ihrer Eltern zerstört, ihr eigenes sowieso.

Es wird lebenslang geforscht werden wo sie sich aufhalten und sie werden immer mit Hass verfolgt werden.
 

Shorn

Sehr aktives Mitglied
Mir tun auch die Eltern der Mädchen leid.

Eine Nachbarin eines der Kinder sagte das war ein wohlerzogenes Mädchen.

Diese Mädchen haben auch das Leben ihrer Eltern zerstört, ihr eigenes sowieso.

Es wird lebenslang geforscht werden wo sie sich aufhalten und sie werden immer mit Hass verfolgt werden.
Das ist das tragische vor allem dann wenn die Eltern immer fürsorglich und gut mit ihren Kindern umgegangen sind. nach einer solchen Tat der Kinder ist in der Folge auch das Leben der Eltern vorbei.
Wenn Kinder, Kinder töten schlagen die Wellen der Emotionen immer sehr, sehr hoch weil es einfach nicht zu glauben ist.
Zudem nochb das es Mädchen waren denen man mit Fug und Recht ein sanftmütigeres Wesen zuschreibt als es bei Jungs der Fall ist.
 

Shorn

Sehr aktives Mitglied
Ich frage mich halt, wie weit man das Alter herabsetzen sollte, da so manche Kinder unter 10 Jahren kriminelle Energien aufweisen.

Vielleicht wenn auch traurig, sollte man in der Grundschule den Kindern schon klarmachen, was soziale Werte sind und Vorhallem, wenn man jemand tötet oder ähnliches, dass man eben für immer in den Bau geht.
Für Inhaftnahme auf 12 bei Mord auch Anwendung nach Erwachsenenrecht und damit Lebenslänglich.

Aber die Idee finde ich gut es schon Kindern ab zehn klarzumachen das bestimmte Handlungen auch Folgen nach sich ziehen und zwar in erheblichen Ausmaß, für sie versteht sich.
 

Lenni

Aktives Mitglied
Das ist unerheblich. Da sie nicht in ein Gefängnis können, können sie erstmal nur geschlossen untergebracht werde . So sieht es das Gesetz vor bei Fremdgefährdung. Sei es in der Psychiatrie oder in einer geschlossenen Wohngruppe.
Diese Fremdgefährdung muss aber erst mal festgestellt werden:

Das eingeschaltete Jugendamt könnte Maßnahmen zur Erziehungshilfe anordnen, sagte Rechtsanwalt Arndt Kempgens laut wa.de. Zudem würden die familiären Hintergründe durchleuchtet. Den mutmaßlichen Täterinnen drohe eine Unterbringung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie mit Genehmigung eines Familiengerichts. Laut § 1631b BGB erfolgt diese, „wenn dies zum Wohl des Kindes, insbesondere zur Abwendung einer erheblichen Selbst- oder Fremdgefährdung, erforderlich ist und der Gefahr nicht auf andere Weise begegnet werden kann“, erklärt Rechtsanwalt Arndt Kempgens.

Das geschieht nicht automatisch.
 

Callia80

Aktives Mitglied
Ich finde die Pauschalisierung schwierig und daher auch froh daß es an dieser Stelle Experten, Gutachter und andere Menschen gibt, die das beurteilen. Nicht jeden Kind reift gleich. Es darf in der Herabsetzung nicht darum gehen, dass alle gleich behandelt werden können, die man nicht gleich behandeln kann. Ein 12 jähriges Kind, auf dem emotionalen Stand von 8, kann nicht mit einem 12 jährigen Kind, das weiterentwickelt ist gleichgesetzt werden.

Wenn nie Reue einsetzt, dann ist das für mich krankhaft. Ein "gesunder" Mensch empfindet Reue.
 

Daoga

Urgestein
Zudem nochb das es Mädchen waren denen man mit Fug und Recht ein sanftmütigeres Wesen zuschreibt als es bei Jungs der Fall ist.
Von wegen sanftmütig. Wo Jungs zuschlagen, stechen Mädchen ihrem Opfer verbal und wie man inzwischen sieht, auch hin und wieder sehr real das Messer rein. Beim Mobben als Täter stehen die Mädchen den Jungs auch nicht viel nach. Cybermobbing: Mädchen häufiger betroffen als Jungen – SCHAU HIN! (schau-hin.info) Ich weiß nicht ob die Zahlen bei den Mobbern stimmen, rein gefühlsmäßig mobben Mädchen sogar häufiger, weil bei ihnen der Gruppendruck höher ist, bei Jungs gibt es schon im frühen Alter mehr selbstbewußte Einzelgänger die einfach nicht mitmachen.
 

Sarnade

Aktives Mitglied
Mein Vorschlag wäre das ab 13 bei Mord 15 Jahre Jugendhaft angeordnet werden ohne Möglichkeit auf Bewährung.
Bei Erwachsenen Mördern und Vergewaltigern 25 Jahre ohne jede Möglichkeit der Bewährung.

Vergewaltiger 20 Jahre Haft und Zwangssterelisierung und ausländischer Mörder und Vergewaltiger anschieben in die jeweilige Heimat ungeachtet der dort herrschenden Zustände oder der möglichen Todesstzrafe.

Noch Minderjährige sonstige Straftäter ins Bootkamp und ich als Aufseher. 16h militärischwer Drill und harsche Bestrafung bei Zuwiederhandlungen.
Das ist aus rechtsstaat Gründen mit unserem Rechtssystem nicht vereinbar. Jede Strattat muss individuell nachgewiesen, abgeurteilt und die Strafzumessung nach dem individuellen Maß der Schuld vorgenommen werden.

Man könnte natürlich die abstrakte Strafandrohung im Gesetz erhöhen. Die lautet im Erwachsenenstrafrecht bei Mord aber bereits jetzt schon lebenslänglich.

Wenn im konkreten Einzelfall Freiheitsstrafen ab 2 Jahre verhängt werden, bedeutet dies immer ohne Bewährung.

Hinzu kommt, dass das Jugendstrafrecht vom Erziehungsgedanken beherrscht wird. Jugendknast ist nicht dasselbe wie Erwachsenenknast.
 

Shorn

Sehr aktives Mitglied
Das ist aus rechtsstaat Gründen mit unserem Rechtssystem nicht vereinbar. Jede Strattat muss individuell nachgewiesen, abgeurteilt und die Strafzumessung nach dem individuellen Maß der Schuld vorgenommen werden.

Man könnte natürlich die abstrakte Strafandrohung im Gesetz erhöhen. Die lautet im Erwachsenenstrafrecht bei Mord aber bereits jetzt schon lebenslänglich.

Wenn im konkreten Einzelfall Freiheitsstrafen ab 2 Jahre verhängt werden, bedeutet dies immer ohne Bewährung.

Hinzu kommt, dass das Jugendstrafrecht vom Erziehungsgedanken beherrscht wird. Jugendknast ist nicht dasselbe wie Erwachsenenknast.
Blödsinn es bedarf hierzu lediglich einer Änderung der Strafgesetze und eine Änderung des STGB.
 
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