Kernpunkte der Reform: Der Bundestag hat künftig fix 630 Abgeordnete. Die Anzahl der Wahlkreise bleibt bei 298. Die Grundmandatsklausel wird abgeschafft. Es gibt keine Überhangmandate und keine Ausgleichsmandate mehr. Wenn eine Partei mehr Erstmandate (relative Mehrheitswahl in den 298 Wahlkreisen) gewinnt, als es ihr nach den Zweitstimmen (Verhältniswahl mit 5%-Sperrklausel, zukünftig ohne die bisher durch die Grundmandatsklausel geregelte Ausnahme) zusteht, dann bekommt sie nur soviele direkt gewählte Abgeordnete, wie es ihr nach den Zweitstimmen zusteht.
Was das neue Wahlrecht vorsieht
Die Zahl der Abgeordneten im Bundestag wächst seit Jahren nach jeder Wahl. Nun hat die Ampelkoalition das Wahlrecht reformiert. Was soll sich ändern - und warum ist das so umstritten? Von Claudia Kornmeier.
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Beispiel: Eine Partei hat 10% der Stimmen und hat 80 Direktmandate gewonnen. Dann bekommt sie von diesen Direktmandaten nur 63 (10% von den künftig festgelegten 630 Sitzen des Bundestages). Die anderen 17 direkt gewählten Abgeordneten gehen leer aus. Gewählt ist gewählt gilt nicht mehr. Das Ganze nennt sich Zweitstimmendeckung.
Das trifft die Linke und die CSU.
Die Linke hat bei der letzten Bundestagswahl nur 4,9% der Zweitstimmen bekommen. Sie hat jedoch drei Wahlkreise mit der Erststimme gewonnen (natürlich im Osten: zwei in Osten von Berlin, einen in Leipzig). Ab drei gewonnen Wahlkreisen griff bisher die Grundmandatsklausel. Das bedeutet, die 5%-Hürde war aufgehoben und die Partei bekam nicht nur die drei Direktmandate, sondern so viele Sitze, dass es den 4,9% entsprach. Insgesamt 39 Sitze von 736 Sitzen insgesamt (tatsächlich ist das sogar etwa 5,3%. Das ist etwas mehr als die 4,9% Zweitstimmenanteil der Linken, was daran liegt, dass andere Parteien durch die 5%-Hürde nicht in den Bundestag gekommen sind).
Nach dem neuen Wahlrecht ginge die Linke beim gleichen Ergebnis wie 2021 komplett leer aus. Die Grundmandatsklausel gibt es nicht mehr. Und noch nicht mal die drei direkt gewählten Abgeordneten kämen rein.
Die Linke spricht deshalb von einem Anschlag auf die Demokratie. Ich sehe das auch so.
Und die CSU hat bei der letzten Bundestagswahl 45 von 46 Direktmandaten in Bayern gewonnen. Und hatte 5,2% der Zweitstimmen in ganz Deutschland. Würde sie bei der nächsten Bundestagswal 2025 wieder 45 Direktmandate in Bayern gewinnen, jedoch nur noch 4,9% der Zweitstimmen bekommen, dann ginge sie komplett leer aus trotz 45 direkt gewählter Abgeordneter. Millionen von Stimmen fallen weg. Der winzig kleine SSW (Südschleswigscher Wählerverband, Partei der dänischen Minderheit im Norden von Schleswig-Holstein, politisch sozialdemokratisch und grün ausgerichtet) kommt dagegen in den Bundestag mit läppischen 55.330 Stimmen.
Nachrichten aus Schleswig-Holstein
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Das neue Wahlrecht bevorzugt die Parteien der Ampelkoalition und benachteiligt die Konkurrenz; besonders die Linke und die CSU, aber auch die CDU. Nur die AfD ist als einzige Oppositionspartei von dem neuen Wahlrecht nicht negativ betroffen. Denn sie liegt stabil über 5% und ist daher auf die Grundmandatsklausel nicht angewiesen; und die Zweitstimmendeckung stört die AfD auch nicht, da der prozentuale Anteil ihrer direkt gewählten Abgeordneten an allen Bundestagsabgeorneten weit unter ihrem Zweitstimmenanteil liegt. Bei der AfD hat also auch die Zweitstimmendeckung keine Auswirkungen.
Die Ampel will also offensichtlich die Union schwächen, die Linke und die CSU aus dem Bundestag kegeln und nur die AfD als einzige Oppositionspartei nicht schwächen. Vor denen hat man offensichtlich viel weniger Angst als vor den Linken und der CSU.
Die Ampelparteien sind selbstverständlich von der Wahlrechsreform in keinster Weise negativ betroffen.
Was für ein Zufall aber auch!