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Wahlrechtsreform der Ampelkoalition

Amatio

Aktives Mitglied
Doch den gibt oder gab es noch vor wenigen Jahren ein einzelnes Ehepaar da kam spogar eine Doku zu auf youtube. Der Sender war seriös die Doku durchaus sehenswert.
Kann gar nicht sein. Das ist komplett gesetzeswidrig.

Es wird der Durchschnitswert der deutschen Bevölkerung pro Wahlkreis ermittelt (Anzahl der Deutschen durch 299 Wahlkreise). Das sind etwa 244.700 Personen. Davon darf die Größe eines Wahlkreises nach oben oder unten nur um maximal 25% abweichen. Also von etwa 183.500 minimal bis etwa 305.900 maximal. Wenn dann zwei Leute einen Wahlkreisabgeordneten wählen dürften, aber in anderen Wahlkreisen sind es im Durchschnitt 244.700, dann wäre das sehr ungerecht. Und daher auch verfassungswidrig.
 
Ich finde die Reform ein einziges Grauen. Damit wird auch der letzte freie Abgeordnete zum Parteisoldaten. Wer also in der aktuellen Legislatur nicht immer gegenüber der Parteiführung gehorsam zeigt, kann ganz einfach über die Aufstellung der Liste zur nächsten Wahl sanktioniert werden. Einzelbewerber sind ebenso faktisch raus. So eindeutig verfassungsgemäß erscheint mir das nicht.

Wieso vergrößert man nicht einfach die Wahlkreise, somit gibt es automatisch weniger Direktmandate?!
 

CabMan

Sehr aktives Mitglied
630 Abgeordnete sind auch noch zuviel. Man sollte die Anzahl der Wahlkreise reduzieren. Die CSU wird dann wahrscheinlich bundesweit antreten müssen.
 
G

Gelöscht 121514

Gast
In dem Video seht ihr die Debatte zur Wahlrechtsreform der Ampelkoalition. Sie ist sehr interessant und fand vorgestern statt (Freitag, 17.03.2023).

Kernpunkte der Reform: Der Bundestag hat künftig fix 630 Abgeordnete. Die Anzahl der Wahlkreise bleibt bei 298. Die Grundmandatsklausel wird abgeschafft. Es gibt keine Überhangmandate und keine Ausgleichsmandate mehr. Wenn eine Partei mehr Erstmandate (relative Mehrheitswahl in den 298 Wahlkreisen) gewinnt, als es ihr nach den Zweitstimmen (Verhältniswahl mit 5%-Sperrklausel, zukünftig ohne die bisher durch die Grundmandatsklausel geregelte Ausnahme) zusteht, dann bekommt sie nur soviele direkt gewählte Abgeordnete, wie es ihr nach den Zweitstimmen zusteht.


Beispiel: Eine Partei hat 10% der Stimmen und hat 80 Direktmandate gewonnen. Dann bekommt sie von diesen Direktmandaten nur 63 (10% von den künftig festgelegten 630 Sitzen des Bundestages). Die anderen 17 direkt gewählten Abgeordneten gehen leer aus. Gewählt ist gewählt gilt nicht mehr. Das Ganze nennt sich Zweitstimmendeckung.

Das trifft die Linke und die CSU.
Die Linke hat bei der letzten Bundestagswahl nur 4,9% der Zweitstimmen bekommen. Sie hat jedoch drei Wahlkreise mit der Erststimme gewonnen (natürlich im Osten: zwei in Osten von Berlin, einen in Leipzig). Ab drei gewonnen Wahlkreisen griff bisher die Grundmandatsklausel. Das bedeutet, die 5%-Hürde war aufgehoben und die Partei bekam nicht nur die drei Direktmandate, sondern so viele Sitze, dass es den 4,9% entsprach. Insgesamt 39 Sitze von 736 Sitzen insgesamt (tatsächlich ist das sogar etwa 5,3%. Das ist etwas mehr als die 4,9% Zweitstimmenanteil der Linken, was daran liegt, dass andere Parteien durch die 5%-Hürde nicht in den Bundestag gekommen sind).

Nach dem neuen Wahlrecht ginge die Linke beim gleichen Ergebnis wie 2021 komplett leer aus. Die Grundmandatsklausel gibt es nicht mehr. Und noch nicht mal die drei direkt gewählten Abgeordneten kämen rein.
Die Linke spricht deshalb von einem Anschlag auf die Demokratie. Ich sehe das auch so.

Und die CSU hat bei der letzten Bundestagswahl 45 von 46 Direktmandaten in Bayern gewonnen. Und hatte 5,2% der Zweitstimmen in ganz Deutschland. Würde sie bei der nächsten Bundestagswal 2025 wieder 45 Direktmandate in Bayern gewinnen, jedoch nur noch 4,9% der Zweitstimmen bekommen, dann ginge sie komplett leer aus trotz 45 direkt gewählter Abgeordneter. Millionen von Stimmen fallen weg. Der winzig kleine SSW (Südschleswigscher Wählerverband, Partei der dänischen Minderheit im Norden von Schleswig-Holstein, politisch sozialdemokratisch und grün ausgerichtet) kommt dagegen in den Bundestag mit läppischen 55.330 Stimmen.


Das neue Wahlrecht bevorzugt die Parteien der Ampelkoalition und benachteiligt die Konkurrenz; besonders die Linke und die CSU, aber auch die CDU. Nur die AfD ist als einzige Oppositionspartei von dem neuen Wahlrecht nicht negativ betroffen. Denn sie liegt stabil über 5% und ist daher auf die Grundmandatsklausel nicht angewiesen; und die Zweitstimmendeckung stört die AfD auch nicht, da der prozentuale Anteil ihrer direkt gewählten Abgeordneten an allen Bundestagsabgeorneten weit unter ihrem Zweitstimmenanteil liegt. Bei der AfD hat also auch die Zweitstimmendeckung keine Auswirkungen.

Die Ampel will also offensichtlich die Union schwächen, die Linke und die CSU aus dem Bundestag kegeln und nur die AfD als einzige Oppositionspartei nicht schwächen. Vor denen hat man offensichtlich viel weniger Angst als vor den Linken und der CSU.

Die Ampelparteien sind selbstverständlich von der Wahlrechsreform in keinster Weise negativ betroffen.


Was für ein Zufall aber auch! :p
Hallo Amatio ... gut zusammengefasst.
Unser Kanzler ist ja gerade auch mit sechs Ministern auf Klassenfahrt. Was Nancy als INNENministerin Japan möchte verstehe ich allerdings nicht.
Dieses Land ist am Ende.
 

Amatio

Aktives Mitglied
Ich habe mir heute noch einmal Gedanken gemacht über eine angemessene Wahlrechtsreform. Mein Vorschlag sieht so aus:

Die Anzahl der Wahlkreise wird von 299 auf 200 reduziert. Das ist genug, um alle Regionen Deutschlands angemessen zu repräsentieren. Anders als heute wird das absolute Mehrheitswahlrecht angewendet. Dies deshalb, damit es nicht mehr vorkommt, dass ein Kandidat mit teilweise sogar unter 20% gewählt wird, der ja dann mehr als 80% der Wähler gar nicht hinter sich hat. So wird eine Mehrheit von über 50% sichergestellt. Das ist sehr demokratisch.

Natürlich wird es dann in den meisten Wahlkreisen Stichwahlen geben, da es erfahrungsgemäß nur in wenigen Wahlkreisen vorkommt, dass ein Kandidat im ersten Wahlgang schon auf mehr als 50% der Stimmen kommt. Damit dann aber schon am Tag der Bundestagswahl das Ergebnis festeht, finden die Wahlen für die Wahlkreisabgeordneten schon zwei Wochen vor der eigentlichen Bundestagswahl statt. Mit einem eigenen Wahlzettel, so das Verwechslungen der Funktion von Erst- und Zweitstimme künftig ausgeschlossen ist. Die Abstimmung per Briefwahl ist hier natürlich auch möglich.
Durch diese separate Wahl der Wahlkreisabgeordneten beschäftigt man sich auch mehr mit ihnen. Das ist von Vorteil.

Zwei Wochen später findet dann die Wahl der weiteren 200 Abgeordneten statt, die nach Verhältniswahl über Parteilisten gewählt werden. Insgesamt hat der Bundestag dann 400 Sitze fix. 2%-Sperrklausel, keine Grundmandatsklausel. In den Wahlkreisen, in denen im ersten Wahlgang kein Kandidat auf mehr als 50% der Stimmen gekommen ist (das dürfte in der ganz großen Mehrheit der Wahlkreise der Fall sein), findet eine Stichwahl statt zwischen dem erstplatzierten und dem zweitplatzierten Kandidaten. So kommt es auf jeden Fall zu einer absoluten Mehrheit.

Diese Art von Wahlrecht nennt man Grabenwahlrecht. Direktmandate werden nicht auf die nach Verhältniswahlrecht über Parteilisten gewonnen Sitze angerechnet. So können gar keine Überhangmandate mehr entstehen. Ausgleichsmandate gibt es dann natürlich auch nicht mehr. Und die Grundmandatsklausel wird augrund der niedrigen Sperrklausel von 2% künftig auch nicht mehr gebraucht und entfällt.

Das Mehrheitswahlrecht, das bei der Wahl der 200 Wahlkreisabgeorneten angewendet wird, begünstigt allerdings große Parteien und benachteiligt kleine Parteien.

Damit das vermieden wird, ist künftig eine zweifache Mehrheit notwendig. Ein Gesetz bedarf also sowohl der Mehrheit der 200 Wahlkreisabgeordneten wie auch der Mehrheit der 200 über Parteilisten gewählten Abgeordneten. Durch eine moderne Abstimmungsanlage, die registriert, ob ein Abgeordneter Wahlreisabgeordneter oder über die Liste gewählt ist, wird dieses Wahlverfahren möglich. So kann keine der beiden Gruppen überstimmt werden. Und wenn ein Gesetz nur in einer der beiden Gruppen eine Mehrheit hat, in der anderen aber nicht, dann findet eine Vermittlung statt, die dann einen Gesetzentwurf hervorbringt, der in beiden Gruppen eine Mehrheit findet. Das geht in Richtung Konkordanzdemokratie; und die ist stabiler als eine Konkurrenzdemokratie, weil die unterschiedlichen Interessen angemessen ausgeglichen werden.
 

Hamsterrad

Aktives Mitglied
299 Abgeordnete sind mehr als genug. Die Erststmme, das Direktmandat, gehört komplett abgeschafft.

Angenommen die zwei stärksten Parteien in einem Wahlkreis liegen dicht beieinander, dann soll einer den ganzen Wahlkreis vertreten? Macht keinen Sinn. Und dieses Direktmandat hätte das gleiche Gewicht, wie eins mit großer Mehrheit im Wahlkreis.

Mein Modell sähe so aus: Der Bundestag reduziert sich auf sagen wir 300 Abgeordnete. Nach der Wahl bekommt jede Partei den prozentualen Anteilen an Abgeordneten.

Aus dem Wahlergebnis wird ein Ranking für Jede Partei erstellt, also wie viel % sie in den Wahlkreisen erreicht haben. Und nun wird einfach abgezählt, wer ins Parlament kommt. Hat man also angenommen 137 Sitze, werden aus den ersten 137 Wahlkreisen dieser Partei die Abgeordneten gestellt. Ganz einfach.
 

Spt457

Aktives Mitglied
Ich habe mir heute noch einmal Gedanken gemacht über eine angemessene Wahlrechtsreform. Mein Vorschlag sieht so aus:

Die Anzahl der Wahlkreise wird von 299 auf 200 reduziert. Das ist genug, um alle Regionen Deutschlands angemessen zu repräsentieren. Anders als heute wird das absolute Mehrheitswahlrecht angewendet. Dies deshalb, damit es nicht mehr vorkommt, dass ein Kandidat mit teilweise sogar unter 20% gewählt wird, der ja dann mehr als 80% der Wähler gar nicht hinter sich hat. So wird eine Mehrheit von über 50% sichergestellt. Das ist sehr demokratisch.

Natürlich wird es dann in den meisten Wahlkreisen Stichwahlen geben, da es erfahrungsgemäß nur in wenigen Wahlkreisen vorkommt, dass ein Kandidat im ersten Wahlgang schon auf mehr als 50% der Stimmen kommt. Damit dann aber schon am Tag der Bundestagswahl das Ergebnis festeht, finden die Wahlen für die Wahlkreisabgeordneten schon zwei Wochen vor der eigentlichen Bundestagswahl statt. Mit einem eigenen Wahlzettel, so das Verwechslungen der Funktion von Erst- und Zweitstimme künftig ausgeschlossen ist. Die Abstimmung per Briefwahl ist hier natürlich auch möglich.
Durch diese separate Wahl der Wahlkreisabgeordneten beschäftigt man sich auch mehr mit ihnen. Das ist von Vorteil.

Zwei Wochen später findet dann die Wahl der weiteren 200 Abgeordneten statt, die nach Verhältniswahl über Parteilisten gewählt werden. Insgesamt hat der Bundestag dann 400 Sitze fix. 2%-Sperrklausel, keine Grundmandatsklausel. In den Wahlkreisen, in denen im ersten Wahlgang kein Kandidat auf mehr als 50% der Stimmen gekommen ist (das dürfte in der ganz großen Mehrheit der Wahlkreise der Fall sein), findet eine Stichwahl statt zwischen dem erstplatzierten und dem zweitplatzierten Kandidaten. So kommt es auf jeden Fall zu einer absoluten Mehrheit.

Diese Art von Wahlrecht nennt man Grabenwahlrecht. Direktmandate werden nicht auf die nach Verhältniswahlrecht über Parteilisten gewonnen Sitze angerechnet. So können gar keine Überhangmandate mehr entstehen. Ausgleichsmandate gibt es dann natürlich auch nicht mehr. Und die Grundmandatsklausel wird augrund der niedrigen Sperrklausel von 2% künftig auch nicht mehr gebraucht und entfällt.

Das Mehrheitswahlrecht, das bei der Wahl der 200 Wahlkreisabgeorneten angewendet wird, begünstigt allerdings große Parteien und benachteiligt kleine Parteien.

Damit das vermieden wird, ist künftig eine zweifache Mehrheit notwendig. Ein Gesetz bedarf also sowohl der Mehrheit der 200 Wahlkreisabgeordneten wie auch der Mehrheit der 200 über Parteilisten gewählten Abgeordneten. Durch eine moderne Abstimmungsanlage, die registriert, ob ein Abgeordneter Wahlreisabgeordneter oder über die Liste gewählt ist, wird dieses Wahlverfahren möglich. So kann keine der beiden Gruppen überstimmt werden. Und wenn ein Gesetz nur in einer der beiden Gruppen eine Mehrheit hat, in der anderen aber nicht, dann findet eine Vermittlung statt, die dann einen Gesetzentwurf hervorbringt, der in beiden Gruppen eine Mehrheit findet. Das geht in Richtung Konkordanzdemokratie; und die ist stabiler als eine Konkurrenzdemokratie, weil die unterschiedlichen Interessen angemessen ausgeglichen werden.
Bitte nicht, dann hätten wir politische Verhältnisse wie in usa, GB etc.
 

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