G
Gelöscht 125867
Gast
Hiya, tut mir leid wegen der fehlendengroß-/kleinschreibung, ich bin leider auf der mobilen website.
die situation ist folgende: ich bin student und hab über den winter einen job als inventurhelfer angenommen, die auf stunden abrechnen, aber unbefristet läuft. Also: wenn keine Inventur gebucht ist (wie in der gesamten zeit zwischen Februar und Oktober), gibt es kein geld. Die Kündigungsfrist ist 4wochen.
Jetzt habe ich kurzfristig ein Angebot für einen neuen minijob bei einem lokalen kleinen Betrieb erhalten, der am 01.April beginnen würde.
Die Kündigung bei der inventurfirma hab ich am 17. diesen Monats eingereicht, das also bedeutet dass die vier wochen Kündigungsfrist erst ende april ablaufen, ich aber trotzdem kein einkommen bekomme, also auch nicht über die 520,-€ grenze gelange.
Jetzt ist die frage, ob ich den minijob, der sich in der kündigungsphase befindet, trotzdem im Personalbogen angeben muss? Ich hab dem neuen arbeitgeber bescheid gegeben, aber dieser hat mir keine klare antwort darauf gegeben. Und falls ich es nicht angeben muss/sollte, würde der neue arbeitgeber trotzdem bei der knappschaft sehen, dass das andere arbeitsverhältnis noch bis ende des kommenden monats besteht?
die situation ist folgende: ich bin student und hab über den winter einen job als inventurhelfer angenommen, die auf stunden abrechnen, aber unbefristet läuft. Also: wenn keine Inventur gebucht ist (wie in der gesamten zeit zwischen Februar und Oktober), gibt es kein geld. Die Kündigungsfrist ist 4wochen.
Jetzt habe ich kurzfristig ein Angebot für einen neuen minijob bei einem lokalen kleinen Betrieb erhalten, der am 01.April beginnen würde.
Die Kündigung bei der inventurfirma hab ich am 17. diesen Monats eingereicht, das also bedeutet dass die vier wochen Kündigungsfrist erst ende april ablaufen, ich aber trotzdem kein einkommen bekomme, also auch nicht über die 520,-€ grenze gelange.
Jetzt ist die frage, ob ich den minijob, der sich in der kündigungsphase befindet, trotzdem im Personalbogen angeben muss? Ich hab dem neuen arbeitgeber bescheid gegeben, aber dieser hat mir keine klare antwort darauf gegeben. Und falls ich es nicht angeben muss/sollte, würde der neue arbeitgeber trotzdem bei der knappschaft sehen, dass das andere arbeitsverhältnis noch bis ende des kommenden monats besteht?