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Gesetzesalter für Strafmündigkeit herabsetzen?

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Sarnade

Aktives Mitglied
Was ich als falsch ansehe, eine Verhöhnung der Opfer. Täterschutz vor Opferschutz.
Man schützt kein einziges Opfer, indem man Kinder ins Gefängnis steckt oder Jugendliche wie Erwachsene bestraft.

Oder wird Luise davon wieder lebendig?

Man muss viel früher und durch ganz andere Maßnahmen ansetzen, damit Kinder und Jugendliche erst gar nicht straffällig werden.
 

Sarnade

Aktives Mitglied
Ihr könnt euch hier noch so sehr aufregen. Dazu, dass Kinder ins Gefängnis müssen, wird es in Deutschland nicht kommen.

Vielleicht wandert ihr mal eine Zeitlang in Staaten wie Russland oder den Iran aus, wo Menschenrechte vom Staat wirklich nicht geachtet werden und nicht jedem Menschen dieselbe Würde zuerkannt wird. Dann wisst ihr unser Rechtssystem hinterher hoffentlich eher zu schätzen.

Wenn ein Mörder ein Menschenleben und die Menschenwürde seiner Mitmenschen nicht achtet, darf der Staat mit dem Mörder noch lange nicht so verfahren. Damit würde sich der Staat nämlich auf dieselbe primitive sittliche Stufe stellen wie der Mörder.

Wenn der Staat jedem Straftäter ein rechtsstaatliches Verfahren bietet, zeigt das, wie hoch der Staat die Menschenwürde und Menschenrechte achtet. Mit einer Verhöhnung der Opfer hat das nichts zu tun. Der Staat hat die Opfer nicht ermordet und macht sich auch nicht über sie lustig.

Die hehren Worte von einer "Verhöhnung " der Opfer, wenn man nicht Willkür gegenüber dem Täter übt, klingen bombastisch. Manche Menschen fahren auf so etwas ab u d lassen sich dadurch manipulieren. Die großmundigen Worte halten einer kritischen Überprüfung aber nicht stand. Erst wird den Mördern die Menschenwürde aberkannt, dann den Sozialhilfeempfängern, Ausländern, Asylbewerbern, Behinderten, Frauen, Kindern, Homosexuellen - und zum Schluss jedem, dessen Nase den Staatsbediensteten, Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten nicht passt.

Gerade wer sich in der deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts auskennt, sollte das wissen.
 

Sarnade

Aktives Mitglied
Opferschutz bedeutet für mich in allererster Linie Prävention. Und da, wo ein Opfer die Straftat überlebt oder "nur" finanziell geschädigt wird, Schadensersatz und Schmerzensgeld, eine Form der Wiedergutmachung UND eine Strafe, die dem Alter, der geistig-sittlichen Reife der Täter/innen und dem Unwertgehalt der Tat gerecht wird. Aber ohne den Täter/innen die Menschenwürde abzuerkennen.
 

Shorn

Sehr aktives Mitglied
Man schützt kein einziges Opfer, indem man Kinder ins Gefängnis steckt oder Jugendliche wie Erwachsene bestraft.

Oder wird Luise davon wieder lebendig?

Man muss viel früher und durch ganz andere Maßnahmen ansetzen, damit Kinder und Jugendliche erst gar nicht straffällig werden.
Nein wird sie leider nicht, dennoch Mord bleibt Mord und somit mindestens 15 jahre Strafvollzug.

Das man früher anfangen muss präventiv zu wirken ist mit schon klar, leider werden nicht wenige Eltern mit ihren Nachwuchs überfordert oder sind schlicht und ergreifend unfähig.
 

Shorn

Sehr aktives Mitglied
Ihr könnt euch hier noch so sehr aufregen. Dazu, dass Kinder ins Gefängnis müssen, wird es in Deutschland nicht kommen.

Vielleicht wandert ihr mal eine Zeitlang in Staaten wie Russland oder den Iran aus, wo Menschenrechte vom Staat wirklich nicht geachtet werden und nicht jedem Menschen dieselbe Würde zuerkannt wird. Dann wisst ihr unser Rechtssystem hinterher hoffentlich eher zu schätzen.

Wenn ein Mörder ein Menschenleben und die Menschenwürde seiner Mitmenschen nicht achtet, darf der Staat mit dem Mörder noch lange nicht so verfahren. Damit würde sich der Staat nämlich auf dieselbe primitive sittliche Stufe stellen wie der Mörder.

Wenn der Staat jedem Straftäter ein rechtsstaatliches Verfahren bietet, zeigt das, wie hoch der Staat die Menschenwürde und Menschenrechte achtet. Mit einer Verhöhnung der Opfer hat das nichts zu tun. Der Staat hat die Opfer nicht ermordet und macht sich auch nicht über sie lustig.

Die hehren Worte von einer "Verhöhnung " der Opfer, wenn man nicht Willkür gegenüber dem Täter übt, klingen bombastisch. Manche Menschen fahren auf so etwas ab u d lassen sich dadurch manipulieren. Die großmundigen Worte halten einer kritischen Überprüfung aber nicht stand. Erst wird den Mördern die Menschenwürde aberkannt, dann den Sozialhilfeempfängern, Ausländern, Asylbewerbern, Behinderten, Frauen, Kindern, Homosexuellen - und zum Schluss jedem, dessen Nase den Staatsbediensteten, Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten nicht passt.

Gerade wer sich in der deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts auskennt, sollte das wissen.

Da kenne ich mich sogar sehr gut aus, versuche mir da nichts zu erzählen.

Eine milde Strafe bei Mord und Vergewaltigung ist immer eine Verhöhnung der Opfer, weil Tot oder schwer Traumatiesiert.
 
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