Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

„Adoption“/ Anerkennung von Vaterschaft ohne Blutsverwandtschaft in Kasachstan

natasternchen

Aktives Mitglied
Ich sehe hier den zweck der Ausbeutung NICHT ausgeräumt.
Ich muss jetzt ins Büro und bin hier erstmal raus, aber ich kann Euch sehr sicher sagen, dass kein 232 vorliegt. Es gibt im Strafrecht ein Analogieverbot, da kann die STA nicht einfach Straftatbestände ausweiten und Bauchgefühle sind auch unerheblich. Dieser Fall ist kein 232 StGB. Punkt.
Wer ist nicht glaubt, sollte ein Strafrechtskommentar bemühen und sich die Urteile zu 232 ansehen.
 
G

Gelöscht 125706

Gast
"Ich bin sein Vater" ist aber schon sehr weit hergeholt. Ich habe bei diesem Thread auch ein sehr starkes Bauchgefühl, wenn man nicht alles rechtlich sattelfest erledigt. Ich würde mir einen Anwalt nehmen und ansonsten erst mal gar nichts in die Wege leiten oder gar zahlen. Legale Adoption eines Kindes aus Kasachstan, weil er dir ans Herz gewachsen ist.

Sichere dich rechtlich ab, aber mach nicht irgendwelche Alleingänge.
 

Große Schwester

Aktives Mitglied
@natasternchen

Ganz ehrlich ich finde deine Einstellung sehr fragwürdig.
Auch wenn der te vielleicht nichts tut mit dem jungen ist es trotzdem Menschenhandel. Er gibt der Mutter Geld damit er das Kind mitnehmen kann. Er kauft sich also ein Kind.
Und ganz ehrlich im Internet kann man viel behaupten. Vielleicht ist der te auch ein Pädophiler.
Fakt ist wenn er dem jungen helfen wollte könnte er ihm weiterhin Sachen schicken und ihn nicht mit allen Mitteln nach Deutschland holen.
Du solltest ganz dringend überlegen ob du den richtigen Beruf gelernt hast.
 
G

Gelöscht 125706

Gast
Ich muss noch mal nachfragen, vielleicht habe ich das aber auch überlesen: mit der Mutter hattest du keinen direkten Kontakt und die wurde offensichtlich belogen, wer da gegen einen vierstelligen Betrag den Sohn adoptieren will?

Offensichtlich ist die Idee illegal.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Falsch das per Gerichtbeschluss kann man ihn sehr wohl dazu zwingen. Schon alleine wenn es Um Menschenhandel geht.
Oh je. Es gibt keine Verknüpfung zwischen Familienrecht und Strafrecht. Dem Familienrichter ist das egal warum und wie ein Kind und deren Eltern nach Deutsxhland gekommen sind. Der schaut nur, ob der Antragsteller zur Vaterschaftsfeststellung oder Vaterschaftsanfechtumg berechtigt ist. Das steht ganz genau im FamFG, im Prinzip sind das Mutter, Vater, der vermutete Vater und in sehr engen Grenzen die Ausländerbehörde.

Bei konkretem Verdacht auf eine Straftat kann das Gericht den Sachverhalt an eine Strafverfolgungsbehörde mitteilen. Das Familiengerichtsverfahren läuft aber dennoch weiter. Ob und was weitergeleitet werden darf, steht glaube ich im Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungesetz.

Der ganze Fall hat überhaupt nichts mit Strafrecht zu tun. Das ist eine komplizierte Familienrechtliche Angelegenheit. Es gibt ja auch genügend Menschen, die lm Ausland nach einem Kind zur Adoption suchen. Insofern ist das mit dem kasachischen Jungen kein Sonderfall. Das ist das Leben selbst.
 
G

Gelöscht 125706

Gast
Hier geht es aber um Strafrecht, wenn man die Mutter dafür bezahlt, dass die einen ihr komplett fremden Mann als leiblichen Vater des Kindes angibt. Das ist keine Adoption. Das ist schlicht Betrug, egal wie jemand an dem Kind hängt und ihm ein gutes Leben ermöglichen will. Was hindert die Frau daran, da jetzt in Zukunft auch Geld zu verlangen? Macht man einen Vertrag um Auszahlung und Aushändigung des Kindes bei Erhalt? Die ganze Geschichte ist absolut im rechtlichen Graubereich und geht schon ins Strafbare.
 

Wahlvater

Mitglied
Als ehemalige Rechtsreferendarin in einem deutschen Jugendamt und als Volljuristin kann ich Dir sagen: Du schätzt das alles schon sehr richtig ein. Da Du hier als ein sehr angenehmer Charakter auftrittst, schreibe ich Dir mal etwas mehr dazu, denn selbst viele Juristen haben in diesem Bereich nur Halbwissen.

Natürlich liegt weder eine Urkundenfälschung nach 267 StGB vor (schon keine "unechte Urkunde" gegeben) noch eine Kindesentziehung noch liegt eine Personenstandsfälschung gem. § 169 StGB vor.

§ 95 Abs. 2 S. 2 AufenthG (falsche Angaben gegenüber einer Ausländerbehörde) liegt auch nicht vor, da der Gesetzgeber (dumme Entscheidung) von einer inhaltlichen Prüfung einer Vaterschaftsanerkennung auf ihren Wahrheitsgehalt abgesehen und damit billigend in Kauf genommen hat, dass auch aus ‚genetischer‘ Sicht unrichtige Erklärungen zur rechtlich wirksamen Begründung eines Vaterschaftsverhältnisses führen können. Bis 2013 konnten die Landesbehörden Zweifelsfälle noch anfechten, aber auch das wurde später verboten.

Einzig Sozialbetrug könnte als Tatbestand übrig bleiben, aber Du willst und kannst ja für das Kind zahlen und kein Hartz4 beanspruchen, damit fällt auch dies weg. Auch willst Du die Mutter nicht nach Deutschland holen, wobei die Mutter theoretisch einen Anspruch darauf haben könnte (Aufenthaltserlaubnis für die Familienzusammenführung gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AufenthG).

Da Du Deutscher bist, erwirbt das Kind bei der Geburt (durch Abstammung § 4 Abs. 1 StAG) die deutsche Staatsangehörigkeit, unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Mutter). Da Du nicht mit der Mutter verheiratet bist, muss die Vaterschaft durch Dich anerkannt werden, damit das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt. Das erfolgt z. B. bei einem Notar oder Jugendamt, mit Zustimmung der Kindesmutter. In Deutschland muss diese Zustimmung aber notariell beurkundet sein oder vor dem Jugendamt abgegeben sein. Ein Schriftstück reicht nicht. Zahle also kein Geld gegen ein Schriftstück!

Nach § 1594 BGB ist keine Voraussetzung, dass der Mann, welcher die Erklärung abgibt, der biologische Vater ist. Insbesondere es ist nicht notwendig, die biologische Abstammung mittels eines DNA-Test vor Erklärung zu belegen. Das wäre nicht mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) vereinbar.

Ich halte diese Abwägung des Gesetzgebers zwar für falsch, weil ich das Recht der deutschen Steuerzahler, nicht für einen Sozialbetrug zu zahlen, als höherwertig einschätze, aber das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschl. v. 17.12.2013, Az. 1 BvL 6/10) sah das damals anders. In Deinem Fall geht es aber ja nicht um Sozialbetrug.

Diese Fälle waren besonders 2015 bis 2017 in den Medien:

Ich weiß von ehemaligen Kollegen, dass die Ausländerbehörden mittlerweile zum Glück eine bessere Handhabe gegen die harten und offensichtlichen Fälle von Sozialgeldbetrug haben.

Die neuere Rechtsprechung zielt aber nur auf das Anfechtungsrecht der Ausländerbehörde ab und nicht auf neue Straftatbestände. Sozialbetrug waren die Fälle aus dem FR Artikel schon immer und wurden auch von der STA entsprechend verfolgt.

Ich habe im Jungendamt als Referendarin selbst mal einen Fall mit erheblichem Sozialgeldmissbrauch zur Anzeige gebracht, der sehr spät sogar zu einer Verurteilung geführt hat.

Kurzum: Wenn kein Sozialgeldbezug vollzogen wird, dann erfüllt eine Scheinvaterschaft in Deutschland aktuell keinen Straftatbestand. Zur Rechtslage in Kasachstan kann ich natürlich nichts sagen.
Vielen Dank!!!!!
Das sind extrem wertvolle Infos für mich, die diesen Dschungel etwas besser durchleuchten!

Zu anderen Beiträgen äußer ich mich später.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Die ganze Geschichte ist absolut im rechtlichen Graubereich und geht schon ins Strafbare.
Wenn kch in Deutschland einer Mutter Geld zahle damit sie meiner Vaterschaftsanerkennung zustimmt, dann ist das keine Straftat. Das ist eine Schenkung, mehr nicht. Und falls das in Kasachstan eine Straftat ist, sind deutsche Strafverfolgungsbehörden erstmal nicht zuständig.

Eine Strafbarkeit ergibt auch keinen Sinn. Die Unterhaltspflichten und Erbanprüche übersteigen bei weitem den Betrag, den ich jemals an die Mutter zahlen könnte.
 
G

Gelöscht 125706

Gast
Wenn kch in Deutschland einer Mutter Geld zahle damit sie meiner Vaterschaftsanerkennung zustimmt, dann ist das keine Straftat. Das ist eine Schenkung, mehr nicht. Und falls das in Kasachstan eine Straftat ist, sind deutsche Strafverfolgungsbehörden erstmal nicht zuständig.

Eine Strafbarkeit ergibt auch keinen Sinn. Die Unterhaltspflichten und Erbanprüche übersteigen bei weitem den Betrag, den ich jemals an die Mutter zahlen könnte.
Du findest also Geburtsurkunde wissentlich fälschen keine Straftat oder über was reden wir hier?
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben