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Minijob als Student von der Rentenversicherung befreien um mir den Führerschein leisten zu können

incendioxcz

Mitglied
Hallo an alle,

ich studiere und beziehe 511€ Bafög da ich bei meiner Mutter lebe und Miete/Strom zahle bleiben mir nur 196€. Momentan mache ich den Führerschein in einer Großstadt (München, Hamburg, Köln, Frankfurt) und hier sind die Fahrstunden sehr teuer (65€). Ich habe noch so knapp 1000€ übrig von dem was ich mir zusammen gespart habe durch mein Bafög und habe bisher so 600€ glaube ich bezahlt (am Ende werden es bestimmt über 3000€ werden).

Da ich bestimmt noch sehr viele Fahrstunden brauchen werde, fehlen mir schätze ich so 1500€ deshalb möchte/sollte ich einen Minijob aufsuchen, bin da aktuell auch dran mir einen zu suchen. Das ist nur nicht so easy, weil mich viele ablehnen (keine Berufserfahrung) aber nach Ostern schicke ich weitere Bewerbungen raus. Jedenfalls kann mich sonst niemand unterstützen, weil wir nie viel/gar kein Geld hatten.

So jetzt zur Frage: Ich habe gehört man darf sich von der Rentenversicherung befreien lassen (ich brauche wirklich jeden Cent den ich verdienen würde) denn nach den Abzügen würden mir nur 300€ bleiben und ich muss ja auch noch ab und zu Einkäufe finanzieren...das wäre einfach viel zu wenig.

Was muss ich tun um wirklich die ganzen 520€ aufs Konto zu bekommen? Wenn ich mich einmal (also für diesen Job) von der Rentenversicherung befreie, gilt das dann für immer und darf dann sozusagen nicht mehr zurück zur Rentenversicherung? Kommt das komisch wenn ich das beim Arbeitgeber beantrage oder machen das mehrere Leute?

Mir kann damit leider niemand helfen, deshalb wende ich mich an euch. Hoffe jemand von euch weiß wie man sowas angeht, danke schonmal für eure Antworten

Liebe Grüße
 

kasiopaja

Urgestein
Dem Arbeitgeber ist es ziemlich egal, ob Du Dich von der Rentenversicherung befreien lässt oder nicht.

Zur Befreiung der Rentenversicherung beim Minijob musst Du lediglich das im Link genannte Formular ausfüllen und vor der Anmeldung des Minijobs beim AG abgeben.


Das gilt dann für die gesamte Dauer dieses Minijobs und hat nichts mit der regulären Rentenversicherung in einem Hauptjob zu tun.

Dort gibt es keine Befreiung von der Rentenversicherung.

Solange Du nicht über die 520,00 Euro kommst und keine reguläre Arbeitsstelle hast , kannst Du auch mehrere Minijobs antreten.

Du darfst halt insgesamt nicht über die 520,00 Euro Brutto kommen.
 

incendioxcz

Mitglied
Dem Arbeitgeber ist es ziemlich egal, ob Du Dich von der Rentenversicherung befreien lässt oder nicht.

Zur Befreiung der Rentenversicherung beim Minijob musst Du lediglich das im Link genannte Formular ausfüllen und vor der Anmeldung des Minijobs beim AG abgeben.


Das gilt dann für die gesamte Dauer dieses Minijobs und hat nichts mit der regulären Rentenversicherung in einem Hauptjob zu tun.

Dort gibt es keine Befreiung von der Rentenversicherung.

Solange Du nicht über die 520,00 Euro kommst und keine reguläre Arbeitsstelle hast , kannst Du auch mehrere Minijobs antreten.

Du darfst halt insgesamt nicht über die 520,00 Euro Brutto kommen.
Danke für deine Antwort, ich habe mir das Formular durchgelesen und habe da noch ein paar Fragen. Kann verstehen, wenn du mir das nicht alles nochmal erläutern möchtest, wäre aber dankbar, wenn du (oder jemand anders) bisschen Licht ins Dunkle bringst.

,,Der von der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer zu tragende Anteil am Rentenversicherungsbeitrag beläuft sich auf 3,6 Prozent (bzw. 13,6 Prozent
bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen in Privathaushalten) des Arbeitsentgelts. Er ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Pauschalbeitrag der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers (15 Prozent bei geringfügig entlohnten
Beschäftigungen im gewerblichen Bereich bzw. 5 Prozent bei solchen in Privathaushalten) und dem vollen Beitrag
zur Rentenversicherung in Höhe von 18,6 Prozent. Zu beachten ist, dass der volle Rentenversicherungsbeitrag mindestens von einem Arbeitsentgelt in Höhe von 175 Euro zu zahlen ist"
Bedeutet das nicht, dass es trotzdem zu Abzügen kommt? Oben steht 3,6% muss ich tragen und unten drunter steht 15%...Ist der Pauschalbeitrag die 520€ und davon werden mir dann 15% abgezogen? Das verstehe ich nicht wirklich und unten drunter steht dann nochmal das 175€ zu zahlen ist von meinem Lohn.

,,Darüber hinaus wird das Arbeitsentgelt nicht nur anteilig, sondern in voller Höhe bei der Berechnung der Rente
berücksichtigt" Was bedeutet das?

,,Über den Befreiungsantrag hat der/die
Arbeitnehmer/-in alle weiteren - auch zukünftige - Arbeitgeber zu informieren, bei denen er eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübt." Warum muss ich späteren Arbeitgebern davon erzählen, dass ich bei einem früheren Minijob mich von der Rentenversicherung befreit habe?

,,Die Befreiung wirkt grundsätzlich ab Beginn des Kalendermonats des Eingangs bei der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber, frühestens ab Beschäftigungsbeginn. Voraussetzung ist, dass der/die Arbeitgeber/-in der Minijob-Zentrale
die Befreiung bis zur nächsten Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Eingang des Befreiungsantrages bei ihm meldet. Anderenfalls beginnt die Befreiung erst nach Ablauf des Kalendermonats, der dem Kalendermonat des Eingangs der Meldung bei der Minijob-Zentrale folgt"

Das verstehe ich leider auch nicht. Wenn ich Mitte April etwas finde, den Arbeitsvertrag unterschreibe und dem Arbeitgeber das Formular gebe zur Befreiung, kann mein Arbeitgeber sich erst Anfang Mai bei der Minijob Zentrale melden, weil das nur zum Anfang des Kalendermonats geht? Muss ich mich nicht selbst darum kümmern das zumelden und heißt das ich würde dann wenn ich meinen ersten Lohn bekomme trotzdem Abzüge haben? Find das sehr verwirrend

,,Durch die Befreiung zahlt lediglich der/die Arbeitgeber/-in den Pauschalbeitrag in Höhe von 15 Prozent (bzw. 5 Prozent bei Beschäftigungen in Privathaushalten) des Arbeitsentgeldes" Das heißt der Arbeitgeber zieht mir 15% von meinem Lohn ab und zahlt den Betrag dann in die Rentenversicherung ein? Das erschließt sich nicht für mich.

,,Dies hat zur Folge, dass der/
die Arbeitnehmer/-in nur anteilig Monate für die Erfüllung der verschiedenen Wartezeiten erwirbt und auch das erzielte Arbeitsentgelt bei der Berechnung der Rente nur anteilig berücksichtigt" Was das bedeutet habe ich leider auch nicht verstanden...

Danke für deine Zeit und Mühe
 

unschubladisierbar

Sehr aktives Mitglied



 

Roselily

Sehr aktives Mitglied
Wenn du als Studierender Bafög beziehst, kannst du einer Geringfügigenbeschäftigung nachgehen. Mit max. 520 Euro im Monat. Die Sozialabgaben zahlt dann komplett dein Arbeitgeber. Du bekommst die max. 520 Euro, wenn du die Stunden arbeitest.
 

kasiopaja

Urgestein
Wenn du als Studierender Bafög beziehst, kannst du einer Geringfügigenbeschäftigung nachgehen. Mit max. 520 Euro im Monat. Die Sozialabgaben zahlt dann komplett dein Arbeitgeber. Du bekommst die max. 520 Euro, wenn du die Stunden arbeitest.
Wo steht , dass es nur ein Minijob sein darf?

Es können mehrere gleichzeitig sein, die insgesamt nicht mehr als 520 Euro Verdienst ergeben dürfen.
Das gilt solange kein anderer, versicherungspflichtiger Job vorliegt.

 
Zuletzt bearbeitet:

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