unschubladisierbar
Sehr aktives Mitglied
Das halte ich für etwas übertrieben. Man kann auch zukünftge Urlaube so planen das man gemeinsam Urlaub machen kann.Weiterhin werde ich wohl nie mehr mit meiner Freundin wegfahren können.
Arbeitnehmer dürfen während der Probezeit auch Urlaub nehmen. Den Anspruch auf vollen gesetzlichen Urlaub haben sie aber erst sechs Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses (§ 4 BUrlG). Als Mitarbeiter erwirbst Du für jeden vollen Monat rechnerisch ein Zwölftel Deines Jahresurlaubs. Du hast nur keinen Anspruch darauf, den vollen Urlaub bereits während der Probezeit zu nehmen.