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Nie wieder Urlaub mit Partnerin wegen Arbeitsplatz?

unschubladisierbar

Sehr aktives Mitglied
Weiterhin werde ich wohl nie mehr mit meiner Freundin wegfahren können.
Das halte ich für etwas übertrieben. Man kann auch zukünftge Urlaube so planen das man gemeinsam Urlaub machen kann.

Arbeitnehmer dürfen während der Probezeit auch Urlaub nehmen. Den Anspruch auf vollen gesetzlichen Urlaub haben sie aber erst sechs Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses (§ 4 BUrlG). Als Mitarbeiter erwirbst Du für jeden vollen Monat rechnerisch ein Zwölftel Deines Jahresurlaubs. Du hast nur keinen Anspruch darauf, den vollen Urlaub bereits während der Probezeit zu nehmen.
 

HeartAttack

Aktives Mitglied
Arbeitnehmer dürfen während der Probezeit auch Urlaub nehmen. Den Anspruch auf vollen gesetzlichen Urlaub haben sie aber erst sechs Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses (§ 4 BUrlG).
Weder der 1. noch der 2. Satz ist ein Zitat, auch wenn der Beitrag diesen Eindruck erweckt.
In dieser Vorschrift steht nur "Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben."

Ich kenne das auch so, dass in der Probezeit grds kein Urlaub gewährt wird. Wäre ja sonst eine Verkürzung der Probezeit. Es gibt aber Ausnahmen.
An deiner Stelle wäre ich allerdings vorsichtig, in Bezug auf eine Ausnahme mit deiner Psyche zu argumentieren.

Ansonsten, wegen der Zeit nach Ablauf der Probezeit: Kannst du das nicht mal mit dem Kollegen besprechen, den du vertreten sollst? Also ich finde es jetzt nicht sehr kollegial, wenn einer einfach seine Tage einträgt und der andere muss das dann so hinnehmen. Man kann doch mal miteinander REDEN und du kannst ihm sagen, dass du leider auch an Ferien gebunden ist. Wenn Kollegen, die sich gegenseitig vertreten, beide schulpflichtige Kinder haben, kann ja auch nicht einer alles haben und der andere nichts.
 

bocksrogger

Aktives Mitglied
Arbeitnehmer dürfen während der Probezeit auch Urlaub nehmen. Den Anspruch auf vollen gesetzlichen Urlaub haben sie aber erst sechs Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses (§ 4 BUrlG). Als Mitarbeiter erwirbst Du für jeden vollen Monat rechnerisch ein Zwölftel Deines Jahresurlaubs. Du hast nur keinen Anspruch darauf, den vollen Urlaub bereits während der Probezeit zu nehme
Ist leider hier völlig falsch. Wenn der AG festlegt das während der Probezeit kein urlaub genommen werden darf dann ist das so.
 

Inverso

Mitglied
Das halte ich für etwas übertrieben. Man kann auch zukünftge Urlaube so planen das man gemeinsam Urlaub machen kann.

Arbeitnehmer dürfen während der Probezeit auch Urlaub nehmen. Den Anspruch auf vollen gesetzlichen Urlaub haben sie aber erst sechs Monate nach Beginn des Arbeitsverhältnisses (§ 4 BUrlG). Als Mitarbeiter erwirbst Du für jeden vollen Monat rechnerisch ein Zwölftel Deines Jahresurlaubs. Du hast nur keinen Anspruch darauf, den vollen Urlaub bereits während der Probezeit zu nehmen.
In meinem Vertrag steht, dass mir das komplett Versagt wird. Das ist aktuell auch mein Hauptproblem. Wir hätten jetzt halt auf eine Woche gekürzt, da wäre mein Kollege auch noch da. Aber so wie es aussieht wird das nichts. Keine Ahnung ob Betriebsrat oder Klage o.Ä. möglich wäre.

Die andere Arbeitsstelle hat mir schon gesagt das ihnen das komplett egal ist wann wir fahren. Da wird auch nicht auf Kinder oder Vertretung geachtet. Zudem stehen mir dort viel mehr Urlaubstage zu. An Brückentagen und Feiertagen hätte die Einrichtung geschlossen.

Ich müsste dort eben sehr bald zusagen. Einerseits möchte ich mich nicht schikanieren lassen, wiederum aber habe ich schon nette Kollegen und Anschluss. Mein Vorgesetzter hat damit nichts zu tun. Das hängt alles an der Kaufmännischen Leitung und die hat echt den Schuss nicht gehört…

Es war eh schon so, dass ich für diese Stelle mega viele Zugeständnisse gemacht habe. Im Endeffekt bin ich echt sauer wie mit mir umgegangen wird bzw. wurde. Trotzdem kann ich das nicht an meinen Kollegen auslassen. Liegt alles an der KL.
 

Inverso

Mitglied
Weder der 1. noch der 2. Satz ist ein Zitat, auch wenn der Beitrag diesen Eindruck erweckt.
In dieser Vorschrift steht nur "Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben."

Ich kenne das auch so, dass in der Probezeit grds kein Urlaub gewährt wird. Wäre ja sonst eine Verkürzung der Probezeit. Es gibt aber Ausnahmen.
An deiner Stelle wäre ich allerdings vorsichtig, in Bezug auf eine Ausnahme mit deiner Psyche zu argumentieren.

Ansonsten, wegen der Zeit nach Ablauf der Probezeit: Kannst du das nicht mal mit dem Kollegen besprechen, den du vertreten sollst? Also ich finde es jetzt nicht sehr kollegial, wenn einer einfach seine Tage einträgt und der andere muss das dann so hinnehmen. Man kann doch mal miteinander REDEN und du kannst ihm sagen, dass du leider auch an Ferien gebunden ist. Wenn Kollegen, die sich gegenseitig vertreten, beide schulpflichtige Kinder haben, kann ja auch nicht einer alles haben und der andere nichts.
Ich habe nie gesagt, dass ich das mit der Psyche dort anbringen will. Das sage ich hier, weil ich denke es gibt viele denen es ähnlich geht.

Nichtsdestotrotz pochen die ja immer auf „Gesunderhaltung der Mitarbeiter“- das sehe ich in dem Fall nicht. Ich hab eh schon weniger Urlaubstage als die Anderen.

Ich finde es widersprüchlich, dass die sagen sie brauchen mich unbedingt und mich dann mit Füßen treten. Wenn ich weg bin haben die weder Vertretung noch Ersatz. Und bei dem Ruf der Einrichtung kommt da so schnell niemand neues. Von mir aus sollen die Woche dranhängen an die Probezeit. Ist mir Wurst. So ein Getue ist echt überflüssig wenn jemand gut ist und gebraucht wird.
 

kasiopaja

Urgestein
In meinem Vertrag steht, dass mir das komplett Versagt wird. Das ist aktuell auch mein Hauptproblem. Wir hätten jetzt halt auf eine Woche gekürzt, da wäre mein Kollege auch noch da. Aber so wie es aussieht wird das nichts. Keine Ahnung ob Betriebsrat oder Klage o.Ä. möglich wäre.

Die andere Arbeitsstelle hat mir schon gesagt das ihnen das komplett egal ist wann wir fahren. Da wird auch nicht auf Kinder oder Vertretung geachtet. Zudem stehen mir dort viel mehr Urlaubstage zu. An Brückentagen und Feiertagen hätte die Einrichtung geschlossen.

Ich müsste dort eben sehr bald zusagen. Einerseits möchte ich mich nicht schikanieren lassen, wiederum aber habe ich schon nette Kollegen und Anschluss. Mein Vorgesetzter hat damit nichts zu tun. Das hängt alles an der Kaufmännischen Leitung und die hat echt den Schuss nicht gehört…

Es war eh schon so, dass ich für diese Stelle mega viele Zugeständnisse gemacht habe. Im Endeffekt bin ich echt sauer wie mit mir umgegangen wird bzw. wurde. Trotzdem kann ich das nicht an meinen Kollegen auslassen. Liegt alles an der KL.
Auf was wartest Du dann?! Sag der anderen Arbeitsstelle zu und kündige die andere.
 

HeartAttack

Aktives Mitglied
Wenn du dich wegen etwas was Usus ist und was du sogar unterschrieben hast, nun aufführst, kriegst du bei diesem Unternehmen eh kein Bein auf den Boden.
Aber nachdem du hier zunehmend über dieses Unternehmen herziehst und ein scheinbar tolles Alternativangebot hast, kündige doch einfach und nimm das neue Angebot an. Aber führe dort in der Probezeit lieber keinen Tanz auf, sonst stehst du am Ende ohne Job da.
 

Marzipaner

Mitglied
Ich denke es ist wie so oft, du hast dich eigentlich schon entschieden 😉
Das Firmen manchmal unlogisch handeln ist oft der Fall, sie suchen ganz dringend und dann kommen sie selber nicht aus den Pötten oder schießen sich an banalen Sachen auf.
Das halbe Jahr Probezeit ist eh Schwachsinn, wenn es nicht passt merkt man es sehr schnell.
Mein neuer Arbeitgeber verzichtet generell auf Probezeit wenn es nicht passt wird man sich eh trennen.
 

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
Es war eh schon so, dass ich für diese Stelle mega viele Zugeständnisse gemacht habe. Im Endeffekt bin ich echt sauer wie mit mir umgegangen wird bzw. wurde. Trotzdem kann ich das nicht an meinen Kollegen auslassen. Liegt alles an der KL.
Was liegt diesem "dummen" Verhalten zu Grunde ?
Bist du Masochist ?

Wechsle oder lass es wie es ist !
 

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