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Minijob als Student von der Rentenversicherung befreien um mir den Führerschein leisten zu können

incendioxcz

Mitglied
Wenn du als Studierender Bafög beziehst, kannst du einer Geringfügigenbeschäftigung nachgehen. Mit max. 520 Euro im Monat. Die Sozialabgaben zahlt dann komplett dein Arbeitgeber. Du bekommst die max. 520 Euro, wenn du die Stunden arbeitest.
Danke für deine Antwort. Ich weiß, dass ich nur eine Beschäftigung ausüben darf. Bist du denn sicher, dass ich die vollen 520€ bekomme und der Arbeitgeber die Sozialabgaben selbst zahlt?

Oder sprichst du davon wenn ich mich von der Rentenversicherung befreien würde? Ich habe nämlich neulich in einem Video gesehen von jemandem der selbst beim Bafög arbeitet, der meinte, bei einem 520€ Job würden Studenten nur um die 300€ bleiben nach den Abzügen
 

Roselily

Sehr aktives Mitglied
Danke für deine Antwort. Ich weiß, dass ich nur eine Beschäftigung ausüben darf. Bist du denn sicher, dass ich die vollen 520€ bekomme und der Arbeitgeber die Sozialabgaben selbst zahlt?

Oder sprichst du davon wenn ich mich von der Rentenversicherung befreien würde? Ich habe nämlich neulich in einem Video gesehen von jemandem der selbst beim Bafög arbeitet, der meinte, bei einem 520€ Job würden Studenten nur um die 300€ bleiben nach den Abzügen
Ich habe mehrere Kolleginnen, die auf 520 Euro Basis eingestellt sind. Für Studierende sind Minijobs steuerfrei solange du den Freibetrag nicht überschreitet.
Auch Rentenversicherung muss erst gezahlt werden, wenn die 520 Euro pro Monat überschritten werden.
LG
 

kasiopaja

Urgestein
Danke für deine Antwort. Ich weiß, dass ich nur eine Beschäftigung ausüben darf. Bist du denn sicher, dass ich die vollen 520€ bekomme und der Arbeitgeber die Sozialabgaben selbst zahlt?

Oder sprichst du davon wenn ich mich von der Rentenversicherung befreien würde? Ich habe nämlich neulich in einem Video gesehen von jemandem der selbst beim Bafög arbeitet, der meinte, bei einem 520€ Job würden Studenten nur um die 300€ bleiben nach den Abzügen
Nein, Du darfst mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben, solange Du die 520,00 Euro im Monat nicht überspringst und keinen versicherungspflichtigen Job hast.
Siehe meinen Link von der Minijob - Zentrale.
 

kasiopaja

Urgestein
Ich habe mehrere Kolleginnen, die auf 520 Euro Basis eingestellt sind. Für Studierende sind Minijobs steuerfrei solange du den Freibetrag nicht überschreitet.
Auch Rentenversicherung muss erst gezahlt werden, wenn die 520 Euro pro Monat überschritten werden.
LG
Alles über 520,00 Euro sind keine Minijobs mehr, sondern Midi-Jobs. Und dann auch nicht mehr versicherungsfrei.
Bei Minijobs kann die Rentenversicherungspflicht abgewählt werden, mit dem Formular, das ich verlinkt habe.
 

kasiopaja

Urgestein
Ach mei. Hier zum Beispiel.
Der Bafög- Nebenverdienst hat einen Freibetrag von 6.545 Euro im Jahr.

Der Freibetrag hat ja jetzt erstmal nichts mit den Bedingungen für den Minijob an sich zu tun.
 

incendioxcz

Mitglied
Nein, Du darfst mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben, solange Du die 520,00 Euro im Monat nicht überspringst und keinen versicherungspflichtigen Job hast.
Siehe meinen Link von der Minijob - Zentrale.
Für mich bedeutet ein Minijob mit 520€, dass ich nur einen haben darf, es läuft ja irgendwie aufs selbe hinaus. Aber ich weiß was du meinst, es geht um die 520€ Grenze und nicht um die Anzahl der Minijobs, da hast du schon Recht
 

incendioxcz

Mitglied
Ich habe mehrere Kolleginnen, die auf 520 Euro Basis eingestellt sind. Für Studierende sind Minijobs steuerfrei solange du den Freibetrag nicht überschreitet.
Auch Rentenversicherung muss erst gezahlt werden, wenn die 520 Euro pro Monat überschritten werden.
LG
Sind deine Kolleginnen denn auch Studenten? Ich habe nämlich auf mehreren Seiten gelesen, dass man als Student zwar nicht die anderen Versicherungen zahlen muss, dafür aber trotzdem die Rentenversicherung bzw. Werbekosten
 

kasiopaja

Urgestein
Sind deine Kolleginnen denn auch Studenten? Ich habe nämlich auf mehreren Seiten gelesen, dass man als Student zwar nicht die anderen Versicherungen zahlen muss, dafür aber trotzdem die Rentenversicherung bzw. Werbekosten
Nein ein Minijob ist sozialversicherungsfrei. Ganz sicher.
Den Verzicht auf die Rentenversicherung musst Du halt im genannten Formular explizit extra erklären.
Bevor der Minijob angemeldet wird.
 

kasiopaja

Urgestein
Für mich bedeutet ein Minijob mit 520€, dass ich nur einen haben darf, es läuft ja irgendwie aufs selbe hinaus. Aber ich weiß was du meinst, es geht um die 520€ Grenze und nicht um die Anzahl der Minijobs, da hast du schon Recht
Ja, es geht um die Verdienstgrenze, nicht um die Anzahl.
Was anderes ist es, wenn bereits eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt.
 

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