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Minijob als Student von der Rentenversicherung befreien um mir den Führerschein leisten zu können

kasiopaja

Urgestein

incendioxcz

Mitglied
Das hat aber mit dem Minijob an sich nichts zu tun.
Nur mit der Bafög-Verdienst-Grenzen und Einkommensteuer.
Aber da der Minijob brutto für netto gezahlt wird braucht man dafür auch keine Einkommensteuer-Erklärung abgeben.
Hm die Minijobgrenze ist doch die Grenze fürs BAföG, also die 520€. Verstehe gerade nicht was du mir jetzt damit sagen möchtest bzw. was das für mich bedeutet
 

weidebirke

Urgestein
Die Werbungskosten, die dort angegeben werden, könntest Du Dir auf Deinen Minijoblohn anrechnen. Heißt, Du dürftest theoretisch mehr als die 520 € verdienen, ohne Bafög-Verlust hinnehmen zu müssen.

Aber dann wäre es kein Minijob mehr und Du müsstest Steuern zahlen.

In der Summe: irrelevant, so lange Du bis maximal 520 € bleibst.
 

natasternchen

Aktives Mitglied
Ich rate Dir dringend, die RV-pflichtigkeit des Minijobs nicht aufzuheben.

Wenn Du die 3,6% nicht zahlst, gehen die 15% pauschale vollständig verloren.
Du kannst also mit lächerlichen 3,6% Deiner Bruttolohnsumme eine RV-Zahlung von 18,6% aktivieren.
Aus Sicht eines Menschen unter 30 kann das einen Unterschied von 200,- Euro Rente mit 67 ausmachen.

Komme niemals auf die Idee, teure private ineffiziente RV-Versicherungen abzuschließen, wenn Du jetzt zu Anfang so teure unkluge Fehler machst.
 

incendioxcz

Mitglied
Ich rate Dir dringend, die RV-pflichtigkeit des Minijobs nicht aufzuheben.

Wenn Du die 3,6% nicht zahlst, gehen die 15% pauschale vollständig verloren.
Du kannst also mit lächerlichen 3,6% Deiner Bruttolohnsumme eine RV-Zahlung von 18,6% aktivieren.
Aus Sicht eines Menschen unter 30 kann das einen Unterschied von 200,- Euro Rente mit 67 ausmachen.

Komme niemals auf die Idee, teure private ineffiziente RV-Versicherungen abzuschließen, wenn Du jetzt zu Anfang so teure unkluge Fehler machst.
Danke für deine Antwort, ja es ist wirklich besser für mich trotzdem bei der Rentenversicherung zu bleiben. Ich hatte anfangs gedacht ich muss 21,6% meines Gehaltes zahlen und nicht nur 3,6%, das hatte ich zu Beginn falsch verstanden. Der Abzug von 18€ tut mir dann nicht so weh
 

incendioxcz

Mitglied
Die Werbungskosten, die dort angegeben werden, könntest Du Dir auf Deinen Minijoblohn anrechnen. Heißt, Du dürftest theoretisch mehr als die 520 € verdienen, ohne Bafög-Verlust hinnehmen zu müssen.

Aber dann wäre es kein Minijob mehr und Du müsstest Steuern zahlen.

In der Summe: irrelevant, so lange Du bis maximal 520 € bleibst.
Ok jetzt macht es Sinn danke dir für die Erklärung, dann habe ich wohl nichts zu befürchten
 

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