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Finanzamt Nachzahlung

Große Schwester

Aktives Mitglied
Wenn es dumm läuft lehnen die einfach ab oder fordern eine Begründung.
Insofern wirst Du da nicht drum herum kommen selbst zu prüfen, wo die Differenz liegt.
Stimmt nicht wenn jemand Einspruch erhebt müssen sie es nochmal prüfen.
Ich hätte vor paar Jahren auch über 200€ nachzahlen sollen und nachdem ich Einspruch eingelegt habe kam heraus das die Mitarbeiter einen Fehler begangen haben.
 

kasiopaja

Urgestein
Stimmt nicht wenn jemand Einspruch erhebt müssen sie es nochmal prüfen.
Ich hätte vor paar Jahren auch über 200€ nachzahlen sollen und nachdem ich Einspruch eingelegt habe kam heraus das die Mitarbeiter einen Fehler begangen haben.
Schön, dann prüfen sie es und kommen eventuell zum selben Ergebnis.
War ja bei mir auch so.
Dann hat sich herausgestellt, dass dem ganzen ein Programmfehler vom Finanzamt-Programm zugrunde lag.
Aber erst nachdem ich genau nachweisen konnte, was ich erklärt habe und was nicht berücksichtigt wurde, wurde dann genauer nachgeschaut und mir Recht gegeben.
Wenn die jetzt einfach den Einspruch ablehnen, dann muss man es sowieso prüfen.
Ich würde das lieber vorher machen, als nachher.
 
Schön, dann prüfen sie es und kommen eventuell zum selben Ergebnis.
War ja bei mir auch so.
Dann hat sich herausgestellt, dass dem ganzen ein Programmfehler vom Finanzamt-Programm zugrunde lag.
Aber erst nachdem ich genau nachweisen konnte, was ich erklärt habe und was nicht berücksichtigt wurde, wurde dann genauer nachgeschaut und mir Recht gegeben.
Wenn die jetzt einfach den Einspruch ablehnen, dann muss man es sowieso prüfen.
Ich würde das lieber vorher machen, als nachher.
So würde ich das auch machen. Einfach nur Einspruch einlegen, in der Hoffnung, dass der Fehler erkannt wird, kann funktionieren - kann aber auch zum gleichen Ergebnis führen.

Mit einer Begründung weiß das Finanzamt zumindest, wo der Fokus draufgelegt werden soll.
 
G

Gelöscht 125515

Gast
Wenn es dumm läuft lehnen die einfach ab oder fordern eine Begründung.
Insofern wirst Du da nicht drum herum kommen selbst zu prüfen, wo die Differenz liegt.
Exakt. Ohne Begründung prüfe ich im Dienst nichts ein zweites Mal und die Gerichte haben auch keinen Bock sich mit der Ablehnung eines Widerspruchs ohne Begründung zu befassen.
 

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