TeddYLoid
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Hi
Wir haben hier z.B. gerade die Situation, dass der bisherige Vermieter dieses Haus verkauft hat, der neue Eigentümer die Hütte komplett kernsanieren will und wir Mieter deshalb alle an die Luft gesetzt werden.
Nein. Sobald die Wohnung verkauft wurde, ist das Sache des neuen Eigentümers. Da greift dann lediglich der allgemein Mieterschutz, was aber womöglich auch schon ein bisschen kippelig ist, weil ihr praktisch ja noch nicht mal in der Wohnung wohnt.Sie würde mir aber weiter versprechen dass wir dort wohnen bleiben können und das hätte sie dem potentiellen Käufer auch gesagt dass gerade ein Mietverhältnis eingegangen wurde und dies auch bestehen soll.
Kann ich mich darauf verlassen?
Nee. Auch hier dasselbe, wie vorab geschrieben. Die ehemalige Eigentümerin tritt alle Rechte an den neuen Besitzer ab und alles Weitere liegt in seinem Ermessen.Könnte sie nicht schriftlich was aufsetzen für den Käufer dass Eigenbedarf vorerst nicht geht ?
Wir haben hier z.B. gerade die Situation, dass der bisherige Vermieter dieses Haus verkauft hat, der neue Eigentümer die Hütte komplett kernsanieren will und wir Mieter deshalb alle an die Luft gesetzt werden.