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Wohnung wird verkauft,versprechen gebrochen

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TeddYLoid

Aktives Mitglied
Hi :)
Sie würde mir aber weiter versprechen dass wir dort wohnen bleiben können und das hätte sie dem potentiellen Käufer auch gesagt dass gerade ein Mietverhältnis eingegangen wurde und dies auch bestehen soll.
Kann ich mich darauf verlassen?
Nein. Sobald die Wohnung verkauft wurde, ist das Sache des neuen Eigentümers. Da greift dann lediglich der allgemein Mieterschutz, was aber womöglich auch schon ein bisschen kippelig ist, weil ihr praktisch ja noch nicht mal in der Wohnung wohnt.
Könnte sie nicht schriftlich was aufsetzen für den Käufer dass Eigenbedarf vorerst nicht geht ?
Nee. Auch hier dasselbe, wie vorab geschrieben. Die ehemalige Eigentümerin tritt alle Rechte an den neuen Besitzer ab und alles Weitere liegt in seinem Ermessen.


Wir haben hier z.B. gerade die Situation, dass der bisherige Vermieter dieses Haus verkauft hat, der neue Eigentümer die Hütte komplett kernsanieren will und wir Mieter deshalb alle an die Luft gesetzt werden.
 

Puddingbrumsel

Mitglied
Hi :)

Nein. Sobald die Wohnung verkauft wurde, ist das Sache des neuen Eigentümers. Da greift dann lediglich der allgemein Mieterschutz, was aber womöglich auch schon ein bisschen kippelig ist, weil ihr praktisch ja noch nicht mal in der Wohnung wohnt.

Nee. Auch hier dasselbe, wie vorab geschrieben. Die ehemalige Eigentümerin tritt alle Rechte an den neuen Besitzer ab und alles Weitere liegt in seinem Ermessen.


Wir haben hier z.B. gerade die Situation, dass der bisherige Vermieter dieses Haus verkauft hat, der neue Eigentümer die Hütte komplett kernsanieren will und wir Mieter deshalb alle an die Luft gesetzt werden.
Hast Du die erste Antwort von AcheinfachIch gelesen? Er zitierte einen Anwalt und wenn ich das richtig verstanden habe, sieht es laut der ersten Antwort dann doch ned soo schlimm aus für die TE.
 

Kirschblüte

Aktives Mitglied
Sie würde mir aber weiter versprechen dass wir dort wohnen bleiben können und das hätte sie dem potentiellen Käufer auch gesagt dass gerade ein Mietverhältnis eingegangen wurde und dies auch bestehen soll.
Kann ich mich darauf verlassen?
Habt ihr einen Mietvertrag?
Sie kann gar nichts versprechen, allerdings gibt es bei Eigentümerwechsel eine Sperrfrist von 3 Jahren.

"Erfolgt für eine Mietwohnung ein Eigentümerwechsel, muss eine Sperrfrist für die Eigenbedarfskündigung eingehalten werden. Erst wenn drei Jahre seit dem Verkauf der Wohnräume verstrichen sind, kann Eigenbedarf angemeldet werden. Dies legt § 577a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) fest und wurde in einem Urteil vom 21.03.2018 des BGH bestätigt. "

 

Portion Control

Urgestein
Wie ist das rechtlich?
Sie ist rechtlich natürlich auf der sicheren Seite. Eine Wohnung kann immer verkauft werden, auch wenn jemand darin wohnt. Das passiert ja auch Menschen die 20 Jahre irgendwo wohnten und das finde ich viel schlimmer. Zumindest dann wenn verkauft wurde um irgendwann Eigenbedarf anmelden zu können.

Was man deiner Vermieterin ankreiden kann ist die Tatsache, das sie nicht dazu gesagt hat das sie weiter nach einem Käufer schaut. Das ist zwar unschön - hätte man sich aber auch irgendwo denken können wenn sie die Wohnung grundsätzlich gar nicht behalten möchte.

Dank der renovierten Wohnung hat sie mit Sicherheit auch einen höheren Verkaufspreis herausschlagen können.
Umgekehrt. Bewohnte Wohnungen erzielen auf dem Markt einen niedrigeren Verkaufspreis. Das 3 Wände tapeziert wurden ist im Vergleich total unrelevant. Im Regelfall will nämlich jemand auch einziehen wenn er kauft. Wenn es sich hier um ein reines Investitionsobjekt handelt, kann der TE ja auch egal sein ob der neue Eigentümer Otto oder Schmitz heißt.

Und bevor hier Fehlannahmen gestreut werden: Natürlich besteht kein Sonderkündigungsrecht oder ähnliches, nur weil der Eigentümer wechselt. Das Mietverhältnis ändert sich nicht, nur die Eigentumsverhältnisse im Hintergrund, die mit dem Mieter nichts zu tun haben.
 
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