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Unfall gehabt und Verursacher streitet alles ab

unschubladisierbar

Sehr aktives Mitglied
Leider war ich so dumm genau das nicht zu machen. Ich bin so wütend auf mich. Wenn ich jetzt so darüber nachdenke war ich unglaublich blöd, gerade weil die Fahrerin das unter der Hand klären wollte. Wie konnte ich so dämlich sein. Meine Tochter hat im Auto geweint und es war so schwül draußen. Ich dachte eben ich bin im Recht und wäre nie auf den Gedanken gekommen, dass die das nicht meldet.
 

unschubladisierbar

Sehr aktives Mitglied
Der Unfallverursacher meldet den Schaden nicht seiner Versicherung: Was tun?
Bereits kurz nach dem Zusammenstoß mit dem anderen Auto ist Ihnen klar, dass die Schuld nicht bei Ihnen liegt und Sie von der gegnerischen Haftpflichtversicherung Schadensersatz fordern können. Aber der Unfallgegner meldet den Schaden nicht seiner Versicherung. Wie geht die Schadensregulierung in diesem Fall weiter?

Der Unfallverursacher meldet den Schaden nicht, seine Versicherung muss trotzdem zahlen.
  1. Bei Unfallflucht oder wenn der Unfallgegner sich weigert, die Kontaktdaten seiner Haftpflichtversicherung preiszugeben, sollten Sie sich wenigstens das Kennzeichen des Unfallgegners notieren. Falls Sie dies versäumt haben, können Ihnen dabei eventuell Zeugen weiterhelfen.
  2. Um die gegnerische Haftpflichtversicherung zu ermitteln, kann entweder die Polizei helfen oder der Zentralruf der Autoversicherer. Wenn Sie diesem das Kennzeichen des Schadensverursachers mitteilen, erhalten Sie von diesem die Kontaktdaten der Kfz-Versicherung. Bei einem ausländischen Auto erhalten Sie den Kontakt von einem entsprechenden Schadensregulierungsbeauftragten in Deutschland.
  3. Wenn Sie die Daten der Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners in Erfahrung gebracht haben, sollten Sie dieser den Schaden innerhalb von zwei Wochen nach dem Unfall mitteilen. Falls es länger gedauert hat, die Daten der Versicherung zu ermitteln, darf diese Frist jedoch auch überschritten werden.
  4. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in jedem Fall verpflichtet, dem Geschädigten eines Autounfalls den vollen Schadensersatz zu bezahlen, welcher diesem rechtlich zusteht. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Verursacher den Unfall nicht gemeldet hat. Sie kann gegenüber Ihrem Versicherungsnehmer danach allerdings eine Regressforderung stellen.
Welche Konsequenzen drohen dem Unfallverursacher?
Was passiert, wenn man einen Unfall nicht rechtzeitig meldet?
Wer einen Unfall nicht der Haftpflichtversicherung gemeldet hat, obwohl er an diesem zumindest mitschuldig ist, verstößt gegen die Obliegenheiten im Versicherungsvertrag. In diesem Fall darf die Versicherung ihre Leistungen zu kürzen oder komplett zu streichen, wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gegen diese Obliegenheiten verstoßen hat. Für eine Kfz-Haftpflichtversicherung gelten dabei besondere Regeln: Sie muss dem Geschädigten eines Unfalls zunächst den kompletten Schadensersatz auszahlen. Danach darf sie jedoch ihren Versicherungsnehmer in Regress nehmen und Geld von ihm zurückfordern, wenn dieser grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gegen Obliegenheiten wie Unfallmeldung verstoßen hat.

Ob Schuldige einen Unfall der Versicherung melden oder nicht, kann also darüber entscheiden, ob und wie viel Geld sie nachzahlen müssen. Die Obergrenze einer Regressforderung im Haftpflichtfall liegt jedoch bei 2.500 Euro, sofern kein schwerer Verstoß wie beispielsweise Fahrerflucht vorliegt.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Wie lange ist das denn her der Unfall? Du kannst auch jetzt noch eine Unfallanzeige bei der Polizei machen. Wozu ich dir rate. Das ist nämlich das Erste, was die eigene Haftpflicht macht, eine Abfrage bei der Polizei zum Unfallhergang. Du machst deine Ausage, fotografiert die Schäden an deinem Auto aus allen Perspektiven und machst auch Fotos von der Stelle, wo der Unfall passiert ist. Zeugen benennen und alle Daten vom Unfallgegner mitteilen.

Ohne Anzeige ist der Unfall quasi nicht passiert, das wird Mist mit der Versicherung. Natürlich sind Fotos und Aussagen der Polizei glaubwürdiger als deine eigenen Angaben, aber besser als nichts. Die Versicherung sagt sich nämlich: wer das meldet, kann kaum der Unfallverursacher sein und wird auch kaum betrunken gefahren sein usw. Alles Weitere regelt dann deine Haftpflicht. Die ermitteln auch die Versicherung vom Unfallgegner.

Anwalt ist wohl eher überflüssig. Das eigentliche Problem, fehlende Dokumentation, kann er auch nicht beheben. Clever wäre es, wenn du den Wagen dieser 3 alten Damen nochmal sehen könntest. Vor dem Autohaus vielleicht? Und dann Fotos machen!
 

Piepel

Aktives Mitglied
google mal "Zentralruf der Autoversicherer".
Der Service ist laut FAQ kostenlos und Du bekommt innerh. von 24 Std die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Sollte die Dame nicht melden wollen, kannst Du es bei der Versicherung selber tun, jedoch entscheidet die Dame, ob sie die Versicherung in Anspruch nehmen will oder es selbst bezahlen will.
Frag bei deiner Versicherung, ob Du das Recht hast, einen Gutachter mit der Ermittlung der Schadenshöhe zu beauftragen. Meine Ansicht: ja, hast Du.

Der soll dann gleich Gründe aufzeigen und dokumentieren, wer wem reingefahren ist.

Du bist ja rechts abgebogen, sie kam von hinten. Da wird Deine rechte Seite beschädigt sein, sonst hätte sie ja überholt und einen Bogen geschlagen um Dich links zu treffen.

Beim Aufprall stand Dein Wagen, oder er fuhr.
Stand er, so gibts einen Eindruck, aber eher ohne Schiebespuren ( Schrammen), weil der andere Wagen in Deinem "stecken geblieben" ist.
Fuhr er vorwärts, so gabs einen Eindruck und ab da Schiebespuren nach hinten, also Verschiebung nach dem Eindringen in Deine KFZ Hülle.
Fuhr er rückwärts, gabs den Eindruck, und die Schiebespuren befinden sich wohl nach vorne hin.
Ich denk mal sowas lässt sich auch nachweisen.

Allerdings verstehe ich nicht, wie Dein Wagen rechts beschädigt sein kann. Entweder fuhr die Dame auf dem Radweg neben der Strasse oder auf der rechten von zwei Spuren. Du dann links.
Denn beim Aufprall hättest Du schon knapp um die Ecke sein müssen.
Hast Du vor dem abbiegen die Spur gewechselt?
 
Allerdings verstehe ich nicht, wie Dein Wagen rechts beschädigt sein kann.
Ich wollte rechts abbiegen. Mein Wagen stand mit den Rädern bereits halb nach rechts, als sie dann direkt mit der Vorderseite gegen meine hintere Seite, die ich rechts am Auto habe gefahren ist. Sie muss also total die Aufmerksamkeit woanders gehabt haben.
 
Zuletzt bearbeitet:

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Mein Mann hatte vor wenigen Wochen selbst einen Unfall, wo ihm jemand rein fuhr und er hat da auch nichts angezeigt. Der Schaden wurde gemeldet und es wird gezahlt
Ich meinte deinen Fall. Wenn die Fahrerin angibt du hättest eine nicht notwendige Vollbremsung gemacht um dann link zu blinken und rechts abzubiegen will die Versicherung das mit der Spurenlage abgleichen. Eine auch nachträgliche Meldung deinerseits macht so ein Szenario unwahrscheinlicher.
 
B

Blue Cruiser

Gast
Hier schreibt eine Polizeibeamtin. Einiges richtiges wurde schon geschrieben, aber leider auch sehr viel Meinung ohne Ahnung. Ohne auf einzelne falsche Aussagen einzugehen, hier einige grundsätzliche Punkte zur Einordnung:

Die Polizei ist bei Verkehrsunfällen zuständig für die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, sowie für den Schutz privater Rechte - jedoch entbindet das die Verkehrsteilnehmer nicht von ihren Pflichten, zum Beispiel der Sicherung ihres verunfallten Fahrzeuges sowie gegenüber ihren jeweiligen Vertragspartnern: den Kfz.-Haftpflichtversicherungen.

Bei einem Unfall kommt es also auch darauf an, alle erforderlichen Daten mit den anderen Beteiligten auszutauschen und Beweise zu sichern in Form von Lichtbildern und Personalien von Zeugen (ggf. auch durch weitere Beweissicherung je nach Einzelfall).

Das erste und wichtigste ist allerdings die Absicherung der Unfallstelle (Warndreiecke und -westen). Übersichtsaufnahmen der Unfallstelle vor Räumung derselben können für die Beweissicherung wichtig werden und daher in Ordnung sein. Ohne weiteren Verzug muss dann die Unfallstelle geräumt werden, sofern die Fahrzeuge fahrbereit sind oder die Möglichkeit besteht, sie zu verschieben.

Bei Verdacht der Intoxikation durch Rauschmittel oder Medikamente, bei Verletzungen, oder auch bei der Weigerung Unfallbeteiligter oder Zeugen zur Herausgabe ihrer Personalien, sollte die Polizei hinzugezogen werden. Stehen keine Straftaten im Raum und die Durchsetzung privater Rechte ist selbstständig möglich, ist das Hinzuziehen der Polizei entbehrlich.

Zur Beweiserhebung betreffend des Fahrtrichtungsanzeigers: sofern der Glühfaden zum Zeitpunkt des Unfalles nicht zerstört wurde, ist ein (kriminal-) technischer Nachweis nicht möglich für die Aussage, ob der „Blinker“ getätigt wurde oder nicht. Hierfür sind Zeugenaussagen heranzuziehen. Der Beweiswert von unabhängigen Zeugen - wie Fußgängern oder Personen in nachfahrenden oder entgegenkommenden Fahrzeugen - ist hierbei in der Regel als höher zu betrachten. Grundsätzlich unterliegen alle Zeugenaussagen regelmäßig der Frage der Glaubwürdigkeit.

Jeder Verkehrsunfall stellt mit Eintritt eines Schadens mindestens eine Ordnungswidrigkeit dar; diese kann bis zu 3 Monate nach dem Tatzeitpunkt schriftlich oder zu Protokoll zur Anzeige gebracht werden, möglichst bei der örtlich zuständigen Dienststelle.

Die Frage zur Erlangung der Versicherungsdaten der gegnerischen Partei wurde bereits ausreichend beantwortet.

Den Verdacht eines Betruges sehe ich aus den bisherigen Angaben nicht als begründet.

Ich hoffe, ich konnte damit etwas zur Aufklärung beitragen und Dir etwas von dem Stress nehmen, denn ich finde nicht, dass Du „dumm“ warst, sondern im Gegenteil, im Sinne Deines Kindes umsichtig und intuitiv gut gehandelt hast. Da es anscheinend ein Auffahrunfall war, ist mein Tipp an Dich, erst mal mit Deiner Versicherung zu telefonieren und das weitere Vorgehen zu besprechen. Dort sprichst Du mit Leuten, deren täglich Brot das ist.

Sicher kann Dich auch ein/e gute/r Verkehrsanwalt/-anwältin gut vertreten und das Beste für Dich herausholen - am Ende entscheidest Du. …Ebenso wie über eine Anzeigenerstattung: Wenn Du Dich sehr ärgerst und die Gegenseite sich so uneinsichtig präsentiert hat, wie Du es hier beschrieben hast, kannst Du darüber nachdenken. Letztlich dient es dem Unfallverursacher, wenn die Polizei nicht vor Ort kam - was aber nicht heißt, dass nicht noch eine nachträgliche Anzeige möglich ist.
 

Blue Cruiser

Neues Mitglied
Hier schreibt eine Polizeibeamtin. Einiges richtiges wurde schon geschrieben, aber leider auch sehr viel Meinung ohne Ahnung. Ohne auf einzelne falsche Aussagen einzugehen, hier einige grundsätzliche Punkte zur Einordnung:

Die Polizei ist bei Verkehrsunfällen zuständig für die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, sowie für den Schutz privater Rechte - jedoch entbindet das die Verkehrsteilnehmer nicht von ihren Pflichten, zum Beispiel der Sicherung ihres verunfallten Fahrzeuges sowie gegenüber ihren jeweiligen Vertragspartnern: den Kfz.-Haftpflichtversicherungen.

Bei einem Unfall kommt es also auch darauf an, alle erforderlichen Daten mit den anderen Beteiligten auszutauschen und Beweise zu sichern in Form von Lichtbildern und Personalien von Zeugen (ggf. auch durch weitere Beweissicherung je nach Einzelfall).

Das erste und wichtigste ist allerdings die Absicherung der Unfallstelle (Warndreiecke und -westen). Übersichtsaufnahmen der Unfallstelle vor Räumung derselben können für die Beweissicherung wichtig werden, und daher in Ordnung sein. Ohne weiteren Verzug muss dann die Unfallstelle geräumt werden, sofern die Fahrzeuge fahrbereit sind oder die Möglichkeit besteht, sie zu verschieben.

Bei Verdacht der Intoxikation durch Rauschmittel oder Medikamente, bei Verletzungen, oder auch bei der Weigerung Unfallbeteiligter oder Zeugen zur Herausgabe ihrer Personalien, sollte die Polizei hinzugezogen werden. Stehen keine Straftaten im Raum und die Durchsetzung privater Rechte ist selbstständig möglich, ist das Hinzuziehen der Polizei entbehrlich.

Zur Beweiserhebung betreffend des Fahrtrichtungsanzeigers: sofern der Glühfaden zum Zeitpunkt des Unfalles nicht zerstört wurde, ist ein (kriminal-) technischer Nachweis nicht möglich für die Aussage, ob der „Blinker“ getätigt wurde oder nicht. Hierfür sind Zeugenaussagen heranzuziehen. Der Beweiswert von unabhängigen Zeugen - wie Fußgängern oder Personen in nachfahrenden oder entgegenkommenden Fahrzeugen - ist hierbei in der Regel als höher zu betrachten. Grundsätzlich unterliegen alle Zeugenaussagen regelmäßig der Frage der Glaubwürdigkeit.

Jeder Verkehrsunfall stellt mit Eintritt eines Schadens mindestens eine Ordnungswidrigkeit dar; diese kann bis zu 3 Monate nach dem Tatzeitpunkt schriftlich oder zu Protokoll zur Anzeige gebracht werden, möglichst bei der örtlich zuständigen Dienststelle.

Die Frage zur Erlangung der Versicherungsdaten der gegnerischen Partei wurde bereits ausreichend beantwortet.

Den Verdacht eines Betruges sehe ich aus den bisherigen Angaben nicht als begründet.

Ich hoffe, ich konnte damit etwas zur Aufklärung beitragen und Dir etwas von dem Stress nehmen, denn ich finde nicht, dass Du „dumm“ warst, sondern im Gegenteil, im Sinne Deines Kindes umsichtig und intuitiv gut gehandelt hast. Da es anscheinend ein Auffahrunfall war, ist mein Tipp an Dich, erst mal mit Deiner Versicherung zu telefonieren und das weitere Vorgehen zu besprechen. Dort sprichst Du mit Leuten, deren täglich Brot das ist.

Sicher kann Dich auch ein/e gute/r Verkehrsanwalt/-anwältin gut vertreten und das Beste für Dich herausholen - am Ende entscheidest Du. …Ebenso wie über eine Anzeigenerstattung: Wenn Du Dich sehr ärgerst und die Gegenseite sich so uneinsichtig präsentiert hat, wie Du es hier beschrieben hast, kannst Du darüber nachdenken. Letztlich dient es dem Unfallverursacher, wenn die Polizei nicht vor Ort kam - was aber nicht heißt, dass nicht noch eine nachträgliche Anzeige möglich ist.
 

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