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Gibt es eine Möglichkeit dazu?

G

Gelöscht 126584

Gast
Aber dann bekommst Du ja das Kindergeld für Dein Kind.
Aber an Deiner Stelle würde ich dennoch einen Termin bei der Arge vereinbaren und klären, was Du tun kannst.
Was bekommt denn Dein Lebensgefährte? Der bekommt doch bestimmt auch irgendwoher Geld, oder?
SIE ist das Kind. Es ist IHR Kindergeld.

@TE mit solchen Fristen habe ich mich auch rumschlagen müssen. Ich würde empfehlen, direkt beim Jobcenter anzurufen und mich über die Möglichkeiten zu erkundigen.
 

natasternchen

Aktives Mitglied
ich bekomme nur noch bis September 2023 Kindergeld weil ich dieses Jahr im September 25 werde. Ich bezahle meine Wohnung durch mein Ausbildungsvergütung und mein Kindergeld, nun da das Kindergeld entfällt habe ich vor einen Antrag zu stellen für eine aufstockerung beim Jobcenter weil das Ausbildungsgeld nicht zum Leben reicht. Das Problem der ganzen Sache ist, das dass Jobcenter erst eine Ablehnung eines Antrags brauch vom BAB ( Berufsausbildungsbeihilfe ) und von der Wohngeldstelle.. der Antrag auf Wohngeld kann bis zu 6 Monaten dauern und das BAB kann auch dauern… aber ich brauche die Hilfe schon ab Oktober! Kann man da dem Jobcenter das so mitteilen das es knapp wird mit den Anträgen und ich die aufstockerung schon früher brauche ?! So das ich dann auch Verständnis bekomme und vorallem die Hilfe.
Ich würde Dir raten, auf alle diese Hilfen zu verzichten und Dir einen guten Wochenend-Job zu besorgen. Diese Ämter sind leider so dysfunktional, dass sie einen einfach nur runter ziehen.

Ich habe als Studentin immer nur die Nacht Samstag auf Sonntag in einer Bar auf der Reeperbahn die Nachtschicht gemacht, weil dies sehr gut bezahlt wurde und ich mich so die ganze Woche voll aufs Studium konzentrieren konnte. 19.00 Start 6.00 Uhr früh Ende.

Sowas kannst Du auch gut als Azubine machen, bis Du Deine Ausbildung beendet hast. Dann musste Du nicht ein einziges Amt betreten und Dich frustrieren.

Es gab noch nie so viele Gastro-Jobs für zuverlässige und motivierte Leute, wie in 2023.
 

kasiopaja

Urgestein
Ich würde Dir raten, auf alle diese Hilfen zu verzichten und Dir einen guten Wochenend-Job zu besorgen. Diese Ämter sind leider so dysfunktional, dass sie einen einfach nur runter ziehen.

Ich habe als Studentin immer nur die Nacht Samstag auf Sonntag in einer Bar auf der Reeperbahn die Nachtschicht gemacht, weil dies sehr gut bezahlt wurde und ich mich so die ganze Woche voll aufs Studium konzentrieren konnte. 19.00 Start 6.00 Uhr früh Ende.

Sowas kannst Du auch gut als Azubine machen, bis Du Deine Ausbildung beendet hast. Dann musste Du nicht ein einziges Amt betreten und Dich frustrieren.

Es gab noch nie so viele Gastro-Jobs für zuverlässige und motivierte Leute, wie in 2023.
Wir mit der bestehenden Schwangerschaft eher schwierig.
 

CAT

Aktives Mitglied
Innerhalb der ersten 12 Monate nicht. Das gilt als eine Art Probezeit.
Die Frage ist ja, über welches Einkommen er verfügt.
Wie kommst du auf sowas? Ist das neu?

Hier bei uns machen die Ämter sogar eine Abfrage beim Einwohnermeldeamt und sofern noch jemand in der Wohnung gemeldet ist, wird auch das einbezogen bzw. hinterfragt.
 

kasiopaja

Urgestein
Wie kommst du auf sowas? Ist das neu?

Hier bei uns machen die Ämter sogar eine Abfrage beim Einwohnermeldeamt und sofern noch jemand in der Wohnung gemeldet ist, wird auch das einbezogen bzw. hinterfragt.
.

 

CAT

Aktives Mitglied
Da wäre ich mir offen gestanden nicht allzu sicher.

Da sind viele Formulierungen drin, die mich stutzig machen und Ausnahmeregelungen.

Das zu Verallgemeinern wäre mir zu riskant.

Da die Frau schwanger ist, sehe ich da auch ein Problem..... von wegen gemeinsames Kind.....Geboren oder ungeboren .
Auch diese Erwähnung von "Frisch verliebt: Zusammenziehen trotz Bürgergeld-Bezug eines oder beider Partner?"

Schwer vorstellbar ist für mich auch, dass z.B. das Jobcenter von Person A vollumfänglich alle Kosten begleicht obwohl noch eine weitere Person mit wohnt...... Vielleicht wird es nicht als Bedarfsgemeinschaft berechnet - aber man stelle sich vor Person A = Bürgergeldempfänger und Person B verdient 2000 Euro Netto.

Ernsthaft, dass 1 Jahr das Jobcenter voll übernimmt ohne Person B anteilig für Miete & Heizung zu involvieren?


Im Besten Fall @Annalena246 erkundigst du dich schriftlich direkt beim Jobcenter und erwähnst die aktuelle Situation. Wenn dir schriftlich bestätigt wird, dass in eurem Fall das Probejahr anerkannt wird und du temporär Unterstützung erwarten kannst, dann ist alles paletti.


Zitat:
Wie bereits erwähnt, wird in der Regel erst nach einem Jahr des Zusammenlebens davon ausgegangen, dass ein Paar eine unterhaltspflichtige Bedarfsgemeinschaft darstellt. Ein gesetzlich festgelegtes Zusammenziehen auf Probe bei Hartz-4-Bezug gibt es jedoch nicht.

Es kann auch schon vorher von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen werden
. Dies ist unter anderem der Fall wenn Sie bei Bezug von Hartz 4 mit Ihrem Partner zusammenziehen und ein gemeinsames Konto führen oder dieser für Sie eine Versicherung abgeschlossen hat.

Auch wenn Sie mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, Sie der Begünstigte eines Lebensversicherungsvertrages sind oder Sie zu zweit Vermögenswerte – etwa einen Bausparvertrag – besitzen, wird in der Regel von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegange
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Der Ehemann ist unterhaltspflichtig gegenüber der Ehefrau, da sie verheiratet sind. Das ist unabhängig von den Regelungen im SGB 2.
Ob was vom Einkommen des Ehemanns angerechnet würde vpm Jbcenter auf den Bedarf der Ehefrau, hängt von der Einkommenshöhe ab.

Das ist aber der 4. Schritt vor dem ersten. Es beginnt mit dem Antrag auf BAB, da wird meiber Meknung nach auch nicht nach Ein kommen des Mannes gefragt.
 

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