Das ist nicht korrekt. Diese Art "Probezeit" gibt es bei Eheleuten nicht. Beide würden beim Jobcenter zusammen eine Bedarfsgemeinschaft (BG) bilden, selbst wenn sie nicht zusammen in einer Wohnung leben würden.Innerhalb der ersten 12 Monate nicht. Das gilt als eine Art Probezeit.
Die Frage ist ja, über welches Einkommen er verfügt.
Für die Interesseierten die Rechtsgrundlagen:
Mitgliedschaft in der Bedarfsgemeinschaft: § 7 Absatz 3 Ziffer 3a Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
Getrennt lebend: § 1567 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).