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Gewalt und Nachbarschaft

Bogenschiessen in Wohnquartieren verbieten?

  • Ja

    Teilnahmen: 8 47,1%
  • Nein

    Teilnahmen: 10 58,8%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    17
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Ausnahmsweise

Aktives Mitglied
Da wäre ich vorsichtig, weil herbeigeholt. Das wirft vor Gericht keinen guten Schatten. Zeugen sind eigentlich immer Personen die zufällig Zeuge einer Straftat oder Unfalls werden.
Na, der zufällige Kaffeeplausch um diese Zeit wäre schon denkbar. Doch wenn nichts mehr rüberfliegt, was gäbe es zu bezeugen?
 
G

Gelöscht 127742

Gast
Hallo Pfefferminzdrops
Ich habe Angst und Stress, wenn die Pfeile einschlagen, denn es besteht eine reale Gefahr, die nicht weniger wird durch Ignorieren. Die Pfeile könnten durchschlagen oder wie gesagt falsch abgehen. Sie könnten mich, meine Gäste oder meine Katzen treffen. Ich kann mich in meinem Garten nicht mehr erholen so. Ich kann nicht zum Kompost gehen, nicht auf meiner Terrasse sitzen, nicht Unkraut jäten in meinem Garten, es ist zu gefährlich. Zudem fühlt sich das seehr verletzend an. Die Tatsache, dass jemand mich nach Lust und Laune aus meinem eigenen Garten vertreibt, macht mich natürlich auch wütend.
Also noch etwas zur Vorgeschichte: ich habe das letzte freie Grundstück im Quartier gekauft, ziemlich in der Mitte und stark belastet mit Leitungen im Boden. Niemand vor mir wollte es. Mein Nachbar - derselbige - hätte gerne seinen Garten damit verdoppelt, durfte aber nicht, da ein Haus gebaut werden sollte. Das wusste ich vorher allerdings nicht.
Als ich die Baupläne eingegeben hatte - die Grenzabstände hatte ich mit fast fünf statt der geforderten vier Meter eingehalten, kam der Bescheid, es sei ein neues Gesetz in Planung, wo künftig einmal fünf Meter Abstand gefordert würden. Ich müsse präventiv diese fünf Meter einhalten. Alle Häuser im Quartier waren mit 4 Metern gebaut, mein Haus hätte sich ideal ins Quartierbild eingefügt. Darum bat ich meinen Nachbarn um ein Näherbaurecht - es ging um ca. 30cm an einer Hausecke. Er liess sich mehrere Wochen Bedenkzeit - die Bagger mussten warten, ich musste zahlen - danach forderte er von mir, dass ich all seine widerrechtlichen Installationen an der Grenze akzeptieren müsse. Habe ich gemacht, hatte nicht die Absicht, etwas zu reklamieren. Er hingegen war wütend, dass er seinen Kompost und seinen Anhänger von meinem Baugrund wegräumen sollte, damit ich bauen kann. Ich musste die Sachen trotz vorgängiger Absprache eigenhändig auf sein Grundstück stellen.
Ich glaube, er fühlt sich einfach unwohl, dass da jetzt mein Haus steht. Vielleicht ist es auch Neid oder die Absicht, sich das Grundstück zu holen. Er hat mich nämlich schon zweimal gefragt, ob ich ihm mein Haus verkaufe - im Sinne einer Problemlösung, meinte er.
 
G

Gelöscht 78719

Gast
Ja, ein Pfeil ist wenige Meter neben mir eingeschlagen und stecken geblieben. Mein Nachbar kam vor meinen Augen einfach rüber, ohne Kommentar, ohne mich zu fragen, zog den Pfeil raus und ging wieder rüber. Ich bat ihn da, aufzuhören, weil ich mich bei der Gefahr unwohl fühle. Er sagte, das glaube er mir sofort, dass ich mich unwohl fühle, zog den nächsten Pfeil auf und schoss weiter. Ich war absolut sprachlos.
Kamera auf Dein Grundstück ausrichten und Warnschild aufstellen. Wenn er dieses betritt ihn wegen Hausfriedensbruch anzeigen. Leider ist dies in D ein absolutes Antragsdelikt, d.h. wenn kein öffentliches Interesse besteht wirst Du auf den Privatklageweg verwiesen. Mehr fällt mir dazu leider nicht ein.

Ereignet sich das Ganze eigentlich in D oder eher in CH?

 

Soley

Aktives Mitglied
Kamera auf Dein Grundstück ausrichten und Warnschild aufstellen. Wenn er dieses betritt ihn wegen Hausfriedensbruch anzeigen. Leider ist dies in D ein absolutes Antragsdelikt, d.h. wenn kein öffentliches Interesse besteht wirst Du auf den Privatklageweg verwiesen. Mehr fällt mir dazu leider nicht ein.

Ereignet sich das Ganze eigentlich in D oder eher in CH?

Man kann dem Richter keine Videoaufnahme schicken. Wenn überhaupt, dann vor Gericht zeigen.
Daher sind Zeugen besser, sofern das regelmäßig passiert.
 
G

Gelöscht 78719

Gast
Man kann dem Richter keine Videoaufnahme schicken. Wenn überhaupt, dann vor Gericht zeigen.
Daher sind Zeugen besser, sofern das regelmäßig passiert.

Wenn vorher darauf hingewiesen wurde, dass Aufnahmen auf dem eigenen Grundstück gemacht werden, können solche Aufnahmen durchaus zulässig sein.
 

Soley

Aktives Mitglied
Wenn vorher darauf hingewiesen wurde, dass Aufnahmen auf dem eigenen Grundstück gemacht werden, können solche Aufnahmen durchaus zulässig sein.
Zulässig auf dem Grundstück ja.
Das Problem ist aber, man kann sie dem Richter nicht zeigen. Will man sie per E-Mail schicken, können die Aufnahmen aus Schutzgründen nicht geöffnet werden.
 

Pfefferminzdrops

Aktives Mitglied
Kamera auf Dein Grundstück ausrichten und Warnschild aufstellen. Wenn er dieses betritt ihn wegen Hausfriedensbruch anzeigen. Leider ist dies in D ein absolutes Antragsdelikt, d.h. wenn kein öffentliches Interesse besteht wirst Du auf den Privatklageweg verwiesen. Mehr fällt mir dazu leider nicht ein.

Ereignet sich das Ganze eigentlich in D oder eher in CH?

Herrjeh, was für ein Aufwand wegen so eines Mumpitz!
Vielleicht noch eine Selbstschussanlage - natürlich nur auf dem eigenen Grundstück?!
Wenn man sonst keine anderen Probleme hat, macht man sich welche.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

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